Erstgespräch Arbeitsagentur AVGS

Autor:

econoomy Redaktion

Kategorie:

Beitrag vom:

30 Juli, 2026

Aktuallisiert am:

3 August, 2026

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Das Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit steht an. So bereitest Du dich darauf vor um dir Dein Gründercoaching zu sichern.

Ein einziges Gespräch entscheidet, ob Dein Gründungscoaching zu 100 Prozent gefördert wird. Genau das passiert im Erstgespräch mit Deiner Vermittlungsfachkraft. Dort klärt sich Dein Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – die Fördergrundlage für Dein AVGS-Gründungscoaching, noch bevor Du gründest.

Das econoomy GmbH Team arbeitet produktiv mit Laptops und berät Kunden zum Thema Gründercoaching und Gründungszuschuss

Auf einen Blick

Im Erstgespräch geht es um Deine berufliche Zukunft: Qualifikation, Geschäftsidee, nächste Schritte. Bereite Dich in drei Phasen vor – Argumente sammeln, AVGS aktiv anfragen, klar abschließen – und Deine Chancen auf den Gutschein steigen deutlich. Eine Garantie gibt es trotzdem nicht: Die Entscheidung liegt im Ermessen Deiner Vermittlungsfachkraft. Eine gezielte und GUTE Vorbereitung ist daher enorm hilfreich und wichtig. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, auf was es ankommt.

Warum die Vermittlungsfachkraft genau hinschaut

Im Gespräch geht es nicht um eine Formalität, die man schnell abhakt. Deine Vermittlungsfachkraft bespricht mit Dir Deine Qualifikationen, Deine Idee und ob eine Selbstständigkeit für Dich realistisch ist. Erst danach entscheidet sie, ob ein AVGS-Coaching sinnvoll ist – und ob Du überhaupt einen Anspruch hast.

Wer bekommt den AVGS? Grundsätzlich ist er eine Kann-Leistung: Arbeitsuchende und Arbeitslose können ihn erhalten, einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht. Ausnahme: Bist Du mindestens 6 Wochen arbeitslos und wurdest innerhalb von 3 Monaten nicht vermittelt, hast Du nach § 45 Abs. 7 SGB III (gesetze-im-internet.de) einen Rechtsanspruch.

Erfüllst Du die Voraussetzungen, öffnet das Gespräch die Tür zum AVGS-Gründungscoaching – zu 100 Prozent gefördert, sobald Deine Vermittlungsfachkraft schriftlich zustimmt.

Die 3 Phasen: So bereitest Du Dich vor

Damit sich diese Tür öffnet, zählt jetzt die Vorbereitung. Drei Phasen entscheiden über den Eindruck, den Du hinterlässt: Vorbereitung, Anfrage, Abschluss. Wer diese Struktur kennt, wirkt vorbereitet – und genau das überzeugt Deine Vermittlungsfachkraft von der Notwendigkeit des Coachings.

  1. Vorbereitung: Sammle Argumente für die Selbstständigkeit – Flexibilität, keine passende Stelle am Markt, Deine wirtschaftlichen Chancen. Formuliere Deine Geschäftsidee klar und in wenigen Sätzen, und leg dar, warum sie zu Dir passt.
  2. AVGS-Anfrage: Begründe, warum Du ein Einzelcoaching statt eines kostenlosen Gruppenangebots brauchst – individuell, vertraulich und flexibel statt Präsenzpflicht und festen Terminen. Sprich auch den gewünschten Umfang an Unterrichtseinheiten aktiv an. Aus unserer Erfahrung lässt sich dieser Umfang mit einer guten Begründung verhandeln.
  3. Abschluss: Fasse die wichtigsten Punkte zusammen, frag konkret nach den nächsten Schritten und bedank Dich für das Gespräch.

Typisches Beispiel: Du hast eine Idee, schwankst aber noch zwischen zwei Geschäftsmodellen? Genau das gehört in Phase 1 auf den Tisch – nicht erst ins Coaching hinein.

Nach der Zusage: So geht es weiter

Sagt Deine Vermittlungsfachkraft zu, fehlt noch ein Schritt: ihre schriftliche Zustimmung, aus der der AVGS-Gutschein wird – erst damit greift die 100-Prozent-Förderung. Einlösen musst Du den Gutschein innerhalb der Frist, die im Bescheid steht. Erst danach wählst Du Deinen Träger und startest ins Coaching – unser Leitfaden zum AVGS-Gutschein beantragen zeigt Dir die nächsten Schritte.

AVGS-Gründungscoaching oder Gründungszuschuss? Die Abgrenzung

Zwei Förderungen, zwei Paragrafen. Das AVGS-Gründungscoaching (§ 45 SGB III) finanziert die Beratung vor der Gründung – zu 100 Prozent, sobald Deine Vermittlungsfachkraft zustimmt. Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) sichert Dir dagegen Einkommen nach der Gründung: Voraussetzung ist ein ALG-I-Restanspruch von mindestens 150 Tagen, in Phase 1 zahlt die Agentur 6 Monate lang Dein ALG I plus 300 Euro monatlich dazu. Beide sind Ermessensleistungen – niemand hat automatisch Anspruch.

Wichtig für den Gründungszuschuss: Deine Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, mindestens 15 Wochenstunden. Mehr zu den Voraussetzungen des Gründungszuschusses liest Du in unserem Ratgeber, mehr zum Gründungszuschuss generell auf unserer Serviceseite. Einen guten Überblick über beide Förderwege bietet auch Gründerplattformen welche Du vielzählig im Internet findest.

Diese Fehler kosten Dich den Gutschein

Aus unserer Erfahrung scheitert der AVGS meist an drei Punkten: Die Vermittlungsfachkraft verweist auf kostenlose Alternativangebote, das Budget der Agentur ist ausgeschöpft, oder sie sieht die Notwendigkeit eines Coachings schlicht nicht. Zwei dieser Punkte kannst Du im Gespräch aktiv entkräften. Kommt es trotzdem zur Ablehnung, ist Dir ein Widerspruch möglich.

Gespräch mit der Arbeitsagentur gut vorbereiten und AVGS Schein sichern!

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt: der jeweilige Mitarbeiter der Arbeitsagentur entscheidet, ob Du gefördert wirst! Es ist daher sehr wichtig, sich gut darauf vorzubereiten. Schau Dir deshalb unbedingt unser Vorbereitungsvideo an um mehr darüber zu erfahren. Unterstützung erhältst Du außerdem direkt bei uns.

Diesen Fehler unbedingt vermeiden!

Aus unserer Erfahrung scheitert der AVGS meist an drei Punkten:

  1. Die Vermittlungsfachkraft verweist auf kostenlose Alternativangebote
  2. das Budget der Agentur ist ausgeschöpft
  3. sie sieht die Notwendigkeit eines Coachings schlicht nicht.

Zwei dieser Punkte kannst Du im Gespräch aktiv entkräften. Kommt es trotzdem zur Ablehnung, bleibt Dir der Widerspruch binnen eines Monats. Du willst Hilfe bei der Gründungszuschuss-Beantragung? Dann melde Dich noch heute bei uns: https://econoomy.com/kontakt/

Häufig gestellte Fragen zum AVGS Gutschein haben wir Dir hier beantwortet:

AZAV-zertifizierte Anbieter findest Du über die KURSNET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Auch Dein Sachbearbeiter kann geeignete Anbieter empfehlen. Die econoomy GmbH ist seit 2020 AZAV-zertifiziert und bietet bundesweites AVGS-Gründercoaching online an – mit persönlichem Ansprechpartner.

Eine Ablehnung ist möglich, da der AVGS eine Ermessensleistung ist. Du kannst Widerspruch einlegen – dafür hast Du einen Monat Zeit nach Zugang des Bescheids. Eine erneute Beantragung bei geänderter Sachlage ist ebenfalls möglich. Rechtliche Beratung kann in diesem Fall helfen.

Ja. Wer eine Selbstständigkeit plant und bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, kann einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen. Dein Sachbearbeiter muss dem Verwendungszweck zustimmen und den Gutschein entsprechend ausstellen. AVGS-Gründungscoachings sind ein häufiger und anerkannter Anwendungsfall in der Praxis.

Nein – AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich sehr gut. Der AVGS kann für ein Gründungscoaching genutzt werden, bevor Du den Gründungszuschuss beantragst. Professionelle Beratung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Mehr dazu unter Fördermittel für Gründer.

Der AVGS ist der Förder-Gutschein, den die Agentur für Arbeit an Dich ausgibt. AZAV ist die Qualitätszertifizierung für Bildungsträger und Coaches. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter dürfen AVGS-geförderte Maßnahmen durchführen und den Gutschein einlösen. Beides zusammen macht staatlich geförderte Coachings möglich.

Die Gültigkeitsdauer (Einlösefrist) wird im Gutschein vermerkt und ist befristet. Innerhalb dieser Frist musst Du einen zugelassenen Träger gefunden und die Maßnahme begonnen haben. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, aber nicht garantiert. Maßgeblich ist die Frist auf Deinem Bescheid – sprich frühzeitig mit Deiner Agentur für Arbeit.

Für Dich ist der AVGS kostenlos. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten der Maßnahme direkt beim zertifizierten Anbieter – Du zahlst nichts. Voraussetzung ist, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist, wie econoomy GmbH, und die geförderte Maßnahme vorab durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde.

Ja, ALG I ist keine zwingende Voraussetzung für den AVGS. Entscheidend ist, dass Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bist. Auch wer lediglich von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen AVGS erhalten. Die Entscheidung trifft Dein Sachbearbeiter.

Der AVGS steht grundsätzlich Personen offen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind – also Arbeitslose, Arbeitsuchende und Personen mit drohender Arbeitslosigkeit. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen Deines zuständigen Sachbearbeiters nach § 45 SGB III.

Du beantragst den AVGS bei Deiner Agentur für Arbeit – persönlich, telefonisch oder online. Schildere Deinen konkreten Bedarf, z. B. ein Gründercoaching. Dein Sachbearbeiter entscheidet im Ermessen, ob er den Gutschein ausstellt. Danach wählst Du einen AZAV-zertifizierten Anbieter und reichst den Gutschein dort ein.

econoomy ist ein AZAV zertifizierter Bildungsträger und führt zu 100% geförderte Gründungsberatungen und Einzelcoachings durch.

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Über diesen Gründer-Ratgeber

Erstellt von der econoomy Redaktion. Die econoomy GmbH ist seit 2020 AZAV-zertifizierte (AVGS) Gründungsberatung mit über 700 Beratungsprojekten pro Jahr und fachkundiger Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung. Der Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende Dich an Deine zuständige Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Förderbedingungen können sich ändern. Unterstützung, Beratung und Coachings erhält Du von Deinem persönlichem econoomy Gründerberater, Dozent und Coach.

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