econoomy ist staatlich zertifizierter und akkreditierter Bildungsträger
Durchstarten mittels AVGS Gutschein! Erfahre hier alles zu den Voraussetzungen, Ablauf und Kosten des Gutscheins.
Das Kürzel AVGS steht für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein„. Ganze 100 Prozent Deines Gründungscoachings kann die Agentur für Arbeit übernehmen — möglich macht das der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III). Er ist in der Regel eine Ermessensleistung, kein garantierter Rechtsanspruch: Die Entscheidung liegt bei Deiner Vermittlungsfachkraft. Entscheidend ist der Zeitpunkt — beantragen musst Du ihn, bevor Du Dein Gewerbe anmeldest. Der Gutschein finanziert also Coachings bei AZAV-zertifizierten Anbietern wie uns – kostenlos für Dich.
Förderung Agentur für Arbeit
Du möchtest deine beruflichen Chancen verbessern? Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann dir dabei helfen. In diesem Video erfährst du, wie du deinen AVGS beantragen kannst und welche Schritte du gehen musst, um von dieser Chance zu profitieren. Vom Bildungsgutschein bis zum AVGS erklären wir Dir in diesem Video Deine Möglichkeiten zur staatlichen Förderung.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind: Arbeitslose, Arbeitsuchende bis Personen mit drohender Arbeitslosigkeit. ALG I ist keine Pflichtvoraussetzung. Egal, ob Du den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, das Einstiegsgeld des Jobcenters beanspruchen willst oder allgemeine Unterstützung beim Start brauchst: mit einem staatlich finanzierten Coaching bei econoomy kommst Du weiter. Inklusive Businessplan, Antragstellung und Zertifikat.
Durch diesen Maßnahmenkatalog kann und wird der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nachweislich erleichtert. Sowohl die Agentur für Arbeit aber auch das Jobcenter, stellen einen AVGS für die Teilnahme an „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ aus. AVGS können bei staatliche zertifizierten und akkreditierten Bildungsträgern wie econoomy eingelöst werden.
Dein AVGS als Sprungbrett in die Existenzgründung
Du möchtest deine beruflichen Chancen verbessern? Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann dir dabei helfen. Hier erfährst du, wie du deinen AVGS beantragen kannst und welche Schritte du gehen musst, um von dieser Chance zu profitieren.
Du hast eine Gründungsidee und willst sie professionell begleiten lassen, ohne dafür selbst zu zahlen? Genau dafür gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das Dich berechtigt, ein Gründercoaching bei einem zugelassenen Anbieter wie econoomy zu absolvieren — für Dich vollständig kostenlos. Finanziert werden Beratung, Business- und Finanzplanerstellung sowie das Gründungscoaching selbst.
Damit das funktioniert, muss auch der Anbieter passen: Der Träger muss nach AZAV zertifiziert (oder gemäß § 179 SGB III) zugelassen sein um den Gutschein einlösen zu dürfen. Die econoomy GmbH erfüllt diese Voraussetzung als AZAV-zertifizierter Anbieter seit 2020.
Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung — die Entscheidung liegt bei Deiner Arbeitsvermittlungsfachkraft, nicht bei Dir. Einen garantierten Rechtsanspruch gibt es nicht. Ausnahme: § 45 Abs. 7 SGB III räumt Dir einen Rechtsanspruch ein, wenn Du mindestens 6 Wochen arbeitslos bist und innerhalb von 3 Monaten nicht vermittelt wurdest.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Personen im ALG-I-Bezug mit Gründungsabsicht
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug (im Ermessen der Agentur)
Wichtig: Den Antrag musst Du vor der Gewerbeanmeldung und vor Beginn des Coachings stellen. Wer bereits gegründet hat, kann keinen AVGS mehr erhalten. Weitere Informationen findest Du in diesem Ratgeber zum Thema Gründungszuschuss nach Gründung erhalten.
Mit dem AVGS in der Hand kommst Du zu uns. Als staatlich zertifizierter und akkreditierter Träger sind wir berechtigt, AVGS-Coachings durchzuführen. Wir besprechen Deine Geschäftsidee, Deine Ziele und erstellen einen individuellen Coaching-Plan.
Sobald der Gutschein bei uns eingereicht ist, kann Dein Coaching beginnen – zu 100 % kostenfrei für Dich! Deutschland, vollständig remote möglich. Wenn Du möchtest, auch in weiteren Sprachen als Deutsch.
Egal, ob Du den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, das Einstiegsgeld des Jobcenters beanspruchen willst oder nur allgemeine Hilfe beim Start brauchst: mit einem staatlich finanzierten Coaching kommst Du weiter. Inklusive Businessplan, Antragstellung und Zertifikat.
Merke: Der AVGS dient der Vorbereitung (Beratung/Coaching), während der Gründungszuschuss die Finanzierung der Existenzgründung nach dem Start sichert!
So beantragst Du den AVGS Gutschein Schritt für Schritt !
Schritt 3: AZAV-zertifizierten Träger auswählen
Nur zertifizierte Träger können den AVGS einlösen. AVGS Gründercoaching und Einzelcoaching bei econoomy sind AZAV-zertifiziert. Beachte: Nur zugelassene Anbieter dürfen den Gutschein einlösen. Wir begleiten Dich als AZAV-zertifizierter Träger durch den gesamten Prozess.
Schritt 4: Antrag einreichen
Stelle Antrag und Nachweise vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit ein.
Gut zu wissen: AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus. Wer ALG I bezieht und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, kann beides kombinieren. Phase 1 sichert 6 Monate lang Dein ALG I plus 300 € monatlich, Phase 2 zahlt 9 Monate lang 300 €. Auch der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung.
Das haben wir bisher erreicht
Betreute Gründungen jährlich
Positiv bescheinigte Tragfähigkeiten
Zusage-Quote für den Gründungszuschuss
Das erwartet Dich im Gründungscoaching
- 1
Kick-Off Meeting: Erste Analyse Deiner Business-Idee inkl. Feedback
- 2
Wir checken Deine Fristen und was Du bürokratisch beachten sollst
- 3
Überprüfung, ob Deine Idee tragfähig ist. Später stellen wir Dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus
- 4
Gemeinsame Erstellung Deines persönlichen Businessplans
- 5
Gemeinsame Erstellung eines detaillierten Finanzplanes für 3 Jahre
- 6
Abschließend kümmern wir uns um die Formalitäten und Anträge
Jetzt AVGS Gutschein beantragen!
Den AVGS-Schein bekommst Du bei Deiner Agentur für Arbeit von Deinem Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch. Auch als Angestellter oder Selbstständiger ist dies möglich!
Natürlich helfen wir Dir, den Gutschein zu erhalten – sprich uns gerne darauf an.
Nimm Kontakt zu uns auf und wir helfen Dir dabei!
Kundenstimmen und Bewertungen
Echte Erfolge, die begeistern: Deine Gründergeschichte beginnt hier: Nichts überzeugt mehr als greifbare Erfolge. Zahlreiche Gründerinnen und Gründer haben mit unserer Unterstützung den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt und ihre Visionen verwirklicht. Sie schätzen besonders die individuelle Betreuung, die praxisnahen Inhalte und die Sicherheit, die ihnen das AVGS Gründercoaching bei econoomy bietet.
„Ich habe mein Gründungscoaching bei ecoonomy gemacht und bin wirklich
begeistert. Mein Coach hat mir geholfen, meine Idee klar zu strukturieren
und in einen konkreten Plan zu verwandeln, mit ganz viel Geduld, Fachwissen
und ehrlichem Interesse an meinem Projekt. Besonders schätze ich, dass er
mich nicht nur fachlich unterstützt, sondern mir auch das Selbstvertrauen
gegeben hat, wirklich loszulegen. Ich kann ecoonomy uneingeschränkt
weiterempfehlen!“
„TOP TOP TOP !!! Ich wurde vom Anfang bis zum Ende hin sehr kompetent, freundlich & wertschätzend beraten. Meine Coachin Nadja + das gesamte Team von econoomy haben an mich + meine Idee geglaubt & haben mich super dabei unterstützt, alles klar zu strukturieren & umzusetzen.“
„Beste Entscheidung für ein AVGS-Coaching! Die Kombination aus dem Online-Portal und den persönlichen Video-Calls und das Beantworten der Fragen hat mich perfekt auf die Selbstständigkeit vorbereitet, mir meine Ängste genommen, mir Durchblick verschafft und mir die Sicherheit gegeben, die man für solch einen großen Schritt im Leben benötigt. Vielen Dank!“
„Sehr effizient und angenehm! Der gesamte Prozess verlief reibungslos. Die Terminbuchung war unkompliziert, und die Beraterin wirkte äußerst kompetent. Besonders positiv finde ich, dass man weiterhin Zugriff auf die Inhalte hat.“
„Lukas hat mir super geholfen, den Antrag für den Gründerzuschuss fertigzumachen. Ohne seine Unterstützung wäre ich mit den ganzen Formularen echt überfordert gewesen. Er war immer erreichbar, hat alles verständlich erklärt und mich richtig gut beraten.“
„Ich hatte das Privileg, mit Konstantin direkt zusammenzuarbeiten. Die enge und praxisnahe Betreuung hat mir ab Tag 1 die perfekte Vorbereitung ermöglicht. Besonders überzeugt hat mich die klare Struktur, die individuelle Beratung und die sofort umsetzbaren Tipps für meine Selbstständigkeit. Dank der Unterstützung von econoomy bin ich bestens vorbereitet und bin sicher in den Gründungsprozess gestartet. Absolut empfehlenswert für alle, die professionelle Begleitung auf Augenhöhe suchen!“
Häufig gestellte Fragen zum AVGS-Gründercoaching haben wir Dir hier beantwortet:
AZAV-zertifizierte Anbieter findest Du über die KURSNET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Auch Dein Sachbearbeiter kann geeignete Anbieter empfehlen. Die econoomy GmbH ist seit 2020 AZAV-zertifiziert und bietet bundesweites AVGS-Gründercoaching online an – mit persönlichem Ansprechpartner.
Eine Ablehnung ist möglich, da der AVGS eine Ermessensleistung ist. Du kannst Widerspruch einlegen – dafür hast Du einen Monat Zeit nach Zugang des Bescheids. Eine erneute Beantragung bei geänderter Sachlage ist ebenfalls möglich. Rechtliche Beratung kann in diesem Fall helfen.
Ja. Wer eine Selbstständigkeit plant und bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, kann einen AVGS für ein Gründungscoaching beantragen. Dein Sachbearbeiter muss dem Verwendungszweck zustimmen und den Gutschein entsprechend ausstellen. AVGS-Gründungscoachings sind ein häufiger und anerkannter Anwendungsfall in der Praxis.
Nein – AVGS und Gründungszuschuss schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich sehr gut. Der AVGS kann für ein Gründungscoaching genutzt werden, bevor Du den Gründungszuschuss beantragst. Professionelle Beratung erhöht die Erfolgschancen deutlich. Mehr dazu unter Fördermittel für Gründer.
Der AVGS ist der Förder-Gutschein, den die Agentur für Arbeit an Dich ausgibt. AZAV ist die Qualitätszertifizierung für Bildungsträger und Coaches. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter dürfen AVGS-geförderte Maßnahmen durchführen und den Gutschein einlösen. Beides zusammen macht staatlich geförderte Coachings möglich.
Die Gültigkeitsdauer (Einlösefrist) wird im Gutschein vermerkt und ist befristet. Innerhalb dieser Frist musst Du einen zugelassenen Träger gefunden und die Maßnahme begonnen haben. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, aber nicht garantiert. Maßgeblich ist die Frist auf Deinem Bescheid – sprich frühzeitig mit Deiner Agentur für Arbeit.
Für Dich ist der AVGS kostenlos. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten der Maßnahme direkt beim zertifizierten Anbieter – Du zahlst nichts. Voraussetzung ist, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist, wie econoomy GmbH, und die geförderte Maßnahme vorab durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde.
Ja, ALG I ist keine zwingende Voraussetzung für den AVGS. Entscheidend ist, dass Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bist. Auch wer lediglich von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen AVGS erhalten. Die Entscheidung trifft Dein Sachbearbeiter.
Der AVGS steht grundsätzlich Personen offen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind – also Arbeitslose, Arbeitsuchende und Personen mit drohender Arbeitslosigkeit. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen Deines zuständigen Sachbearbeiters nach § 45 SGB III.
Du beantragst den AVGS bei Deiner Agentur für Arbeit – persönlich, telefonisch oder online. Schildere Deinen konkreten Bedarf, z. B. ein Gründercoaching. Dein Sachbearbeiter entscheidet im Ermessen, ob er den Gutschein ausstellt. Danach wählst Du einen AZAV-zertifizierten Anbieter und reichst den Gutschein dort ein.











