econoomy ist staatlich zertifizierter und akkreditierter Bildungsträger
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für angehende Gründerinnen und Gründer in Deutschland.
Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, AVGS: drei Förderwege für dieselbe Situation, drei unterschiedliche Gesetze, zwei verschiedene Behörden. Die meisten Ratgeber werfen sie in einen Topf. Dabei entscheidet ein einziges Merkmal, welcher Weg für Dich zählt: Dein Status bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Verschaffe Dir hier den Überblick. Egal, welches Förderprogramm für Dich das richtige ist: wir beraten Dich – 100% staatlich gefördert und kostenfrei für Dich!


Welche Förderung zu Dir passt, entscheidet Dein Status
Beziehst Du Arbeitslosengeld I und willst Dich daraus selbstständig machen? Dann ist der Gründungszuschuss nach Deine Chance, zuständig ist die Agentur für Arbeit. Beziehst Du Bürgergeld, heißt die passende Leistung Einstiegsgeld, zuständig ist das Jobcenter. Bist Du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, kannst Du zusätzlich den AVGS für ein gefördertes Gründungscoaching beantragen — ebenfalls bei der Agentur für Arbeit.
Der Unterschied in einem Satz: Der AVGS finanziert die Beratung, der Gründungszuschuss finanziert Deinen Lebensunterhalt während der Gründung. Beide liegen im Ermessen der jeweiligen Stelle — eine Zusage gibt es nach individueller Prüfung.
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Geld aus der Arbeitslosigkeit
Der Gründungszuschuss kann Dich absichern, wenn Du aus dem ALG-I-Bezug heraus gründest — ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Voraussetzung ist ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen. Wird er bewilligt, deckt er zwei Phasen ab: sechs Monate Dein bisheriges ALG I plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung, danach optional neun weitere Monate mit den 300 Euro allein. Deine Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, das Gesetz verlangt mindestens 15 Wochenstunden. Gut zu wissen: Der Zuschuss selbst ist steuerfrei, die Gewinne aus Deiner Tätigkeit versteuerst Du trotzdem normal. Alle Details dazu stehen im Ratgeber zu den Voraussetzungen.
Beziehst Du stattdessen Bürgergeld, ist die passende Leistung das Einstiegsgeld — ebenfalls eine Ermessensleistung, aber nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim Jobcenter. Ein häufiger Verwechslungspunkt: Wer beim Jobcenter fragt, aber ALG I bezieht, landet in der falschen Zuständigkeit. Die genaue Höhe hängt von Deiner individuellen Situation ab und wird beim Jobcenter geklärt.




AVGS: der Gutschein für die Beratung, nicht für die Gründung
Der AVGS ist kein Zuschuss zum Lebensunterhalt, sondern ein Gutschein für Beratung. Anders als der Gründungszuschuss hängt er nicht am ALG-I-Bezug: Er steht Ausbildungsuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen offen — einer breiteren Gruppe. Auch er ist im Regelfall eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn Du mindestens sechs Wochen arbeitslos und innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt bist.
Ist der Gutschein bewilligt, übernimmt er die Kosten der Maßnahme zu 100 Prozent — vorausgesetzt, Deine Vermittlungsfachkraft stimmt vorher schriftlich zu. Eingelöst wird er bei einem Träger, der AZAV-zertifiziert bzw. nach § 179 SGB III zugelassen ist. econoomy ist so ein Träger und begleitet damit unter anderem die Business- und Finanzplan-Erstellung im AVGS-Gründungscoaching.
Wichtig: AVGS und Gründungszuschuss sind zwei getrennte Leistungen mit eigenen Voraussetzungen. Automatisch kombinierbar sind sie nicht — aber das AVGS-Coaching kann genau die Vorbereitung liefern, die der Gründungszuschuss-Antrag später verlangt.
Du willst mit staatlichen Fördergeldern gründen?
Jetzt Kontakt aufnehmen

Deine Ansprechpartner: Lukas
Merke: Der AVGS dient der Vorbereitung (Beratung/Coaching), während der Gründungszuschuss die Finanzierung der Existenzgründung nach dem Start sichert!
Deine Existenzgründung
Neben Zuschuss und Coaching gibt es eine dritte Säule: Fremdkapital. Die KfW vergibt zinsgünstige Förderkredite für Existenzgründungen, etwa über den ERP-Gründerkredit StartGeld — Kredithöhe und Konditionen hängen vom Vorhaben ab und lassen sich direkt bei der KfW klären. Dazu kommen Programme auf Landesebene: Viele Bundesländer fördern Gründungen zusätzlich, mit eigenen Bedingungen und eigenen Beträgen. Was in Deiner Region infrage kommt, listet die Förderdatenbank des Bundes.
Unabhängig davon, welcher der drei Wege zu Dir passt, bleibt die Reihenfolge gleich: Zuerst steht das Konzept — Businessplan, Finanzplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Darauf aufbauend bestätigt eine fachkundige Stelle wie IHK, HWK oder ein Kreditinstitut die Tragfähigkeit Deiner Idee. Erst mit dieser Bescheinigung stellst Du den eigentlichen Antrag, inklusive Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen.
Ein Punkt ist nicht verhandelbar: Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Stelle liegen. Wer zuerst gründet und danach fragt, hat sich die Förderung in der Regel bereits verbaut. Was danach folgt — etwa die zweite Förderphase beim Gründungszuschuss — erklärt der Ratgeber Gründungszuschuss nach der Gründung. Welche Irrtümer rund um die Förderung sonst noch kursieren, zeigt der Ratgeber Gründungszuschuss-Irrtümer.
Kundenstimmen und Bewertungen
Echte Erfolge, die begeistern: Deine Gründergeschichte beginnt hier: Nichts überzeugt mehr als greifbare Erfolge. Zahlreiche Gründerinnen und Gründer haben mit unserer Unterstützung den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt und ihre Visionen verwirklicht. Sie schätzen besonders die individuelle Betreuung, die praxisnahen Inhalte und die Sicherheit, die ihnen das AVGS Gründercoaching bei econoomy bietet.
„Ich habe mein Gründungscoaching bei ecoonomy gemacht und bin wirklich
begeistert. Mein Coach hat mir geholfen, meine Idee klar zu strukturieren
und in einen konkreten Plan zu verwandeln, mit ganz viel Geduld, Fachwissen
und ehrlichem Interesse an meinem Projekt. Besonders schätze ich, dass er
mich nicht nur fachlich unterstützt, sondern mir auch das Selbstvertrauen
gegeben hat, wirklich loszulegen. Ich kann ecoonomy uneingeschränkt
weiterempfehlen!“
„Lukas hat mir super geholfen, den Antrag für den Gründerzuschuss fertigzumachen. Ohne seine Unterstützung wäre ich mit den ganzen Formularen echt überfordert gewesen. Er war immer erreichbar, hat alles verständlich erklärt und mich richtig gut beraten.“
„Beste Entscheidung für ein AVGS-Coaching! Die Kombination aus dem Online-Portal und den persönlichen Video-Calls und das Beantworten der Fragen hat mich perfekt auf die Selbstständigkeit vorbereitet, mir meine Ängste genommen, mir Durchblick verschafft und mir die Sicherheit gegeben, die man für solch einen großen Schritt im Leben benötigt. Vielen Dank!“
„Ich hatte das Privileg, mit Konstantin direkt zusammenzuarbeiten. Die enge und praxisnahe Betreuung hat mir ab Tag 1 die perfekte Vorbereitung ermöglicht. Besonders überzeugt hat mich die klare Struktur, die individuelle Beratung und die sofort umsetzbaren Tipps für meine Selbstständigkeit. Dank der Unterstützung von econoomy bin ich bestens vorbereitet und bin sicher in den Gründungsprozess gestartet. Absolut empfehlenswert für alle, die professionelle Begleitung auf Augenhöhe suchen!“
„TOP TOP TOP !!! Ich wurde vom Anfang bis zum Ende hin sehr kompetent, freundlich & wertschätzend beraten. Meine Coachin Nadja + das gesamte Team von econoomy haben an mich + meine Idee geglaubt & haben mich super dabei unterstützt, alles klar zu strukturieren & umzusetzen.“
„Sehr effizient und angenehm! Der gesamte Prozess verlief reibungslos. Die Terminbuchung war unkompliziert, und die Beraterin wirkte äußerst kompetent. Besonders positiv finde ich, dass man weiterhin Zugriff auf die Inhalte hat.“
Häufig gestellte Fragen zum AVGS-Gründercoaching haben wir Dir hier beantwortet:
Nein: Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist ausschließlich für Personen im Bezug von Arbeitslosengeld I – zuständig ist die Agentur für Arbeit. Bei Bürgergeld greift stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II), das Du beim Jobcenter beantragst. Auch das ist eine Ermessensleistung, keine automatische Bewilligung.
Nicht automatisch: AVGS und Gründungszuschuss sind zwei getrennte Leistungen mit eigenen Voraussetzungen, über die die Agentur jeweils einzeln entscheidet. Was sie verbindet: Das AVGS-Coaching kann genau die Vorbereitung abdecken, die der Gründungszuschuss-Antrag verlangt – etwa den Businessplan. Eine automatische Bewilligung beider Leistungen gibt es trotzdem nicht.
Grundsätzlich niemand automatisch: Der AVGS ist eine Ermessensleistung, die die Agentur für Arbeit im Einzelfall bewilligt (§ 45 SGB III) – vorausgesetzt, Du bist arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht gemeldet.
Für die finanzielle Seite ist Deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit zuständig – dort beantragst Du AVGS und Gründungszuschuss. Die Tragfähigkeit Deines Konzepts bestätigt eine fachkundige Stelle wie die IHK. Das eigentliche Coaching übernimmt ein AZAV-zertifizierter Träger wie econoomy – finanziert über den AVGS.
Für Gründerinnen und Gründer zählen vor allem zwei Instrumente der aktiven Arbeitsförderung: der AVGS (§ 45 SGB III) für Beratungscoaching und der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) für die finanzielle Absicherung. Beide sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose so in Beschäftigung oder Selbstständigkeit bringen will.









