Gründungszuschuss Voraussetzungen

Aktualisiert am: 7 Februar 2025

Autor: econoomy Redaktion

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss: Das solltest Du wissen

Wer eine Förderung der Selbstständigkeit durch den Gründungszuschuss erhalten möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Die Arbeitsagentur hat klare Voraussetzungen definiert, die Du im Blick behalten solltest. Hier eine Übersicht, was wichtig ist, um antragsberechtigt zu sein:

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1. Arbeitslosigkeit und Restanspruch auf ALG I

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Arbeitslosigkeit im Sinne der Arbeitsagentur tritt ein, wenn eine Person keine Beschäftigung hat, weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet und aktiv nach einer neuen Arbeit sucht. Voraussetzung ist außerdem, dass sie persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet ist und alle Mitwirkungspflichten erfüllt. Wichtig ist: Es müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I vor Beginn der Selbstständigkeit verfügbar sein. Die 150 Tage werden dabei als Kalendertage (nicht Werktage) gerechnet.

2. Hauptberufliche Selbstständigkeit

Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die Tätigkeit den größten Teil der Arbeitszeit und der Einkommensquelle darstellen muss. Nebenberufliche Tätigkeiten oder solche, die nur geringe Umsätze erzielen, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass eine Tätigkeit, die mehr als halbtags ausgeführt wird, als hauptberuflich eingestuft wird. Sobald die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgenommen wird, ist die Arbeitslosigkeit beendet.

3. Fachkundige Stellungnahme

Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Einreichung einer fachkundigen Stellungnahme. Hierbei wird geprüft, ob der Businessplan schlüssig ist und die Geschäftsidee als tragfähig eingestuft werden kann. Diese Einschätzung wird von Experten wie der IHK, Handwerkskammern oder externen Gründungsberatungen wie econoomy erstellt.

Herausforderungen bei der Beantragung

Ein häufiger Stolperstein ist ein unvollständiger oder unschlüssiger Businessplan. Die Tragfähigkeit des Konzepts und die persönliche Qualifikation müssen in diesem Dokument klar dargelegt werden. Auch Unklarheiten bei den Restansprüchen oder Missverständnisse über die „Hauptberuflichkeit“ führen oft zu Verzögerungen.

Hast Du noch Fragen?

In diesem Fall ist eine Förderung durch den Gründungszuschuss nicht mehr möglich. Eine frühzeitige Planung ist daher essenziell.
Neben einem detaillierten Businessplan sind Qualifikationen und Marktanalysen oft wichtig. Auch der Finanzplan inklusive Kalkulationen zur Rentabilität und Liquidität spielen eine zentrale Rolle.
ALG I-EmpfängerInnen können den Gründungszuschuss beantragen, während ALG II-BezieherInnen das Einstiegsgeld beantragen sollten. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung stehen die Chancen auf die Förderung durch den Gründungszuschuss sehr gut.
Categories: Ratgeber|412 words|Published On: 20. Dezember 2024|

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