Gründungszuschuss beantragen

Aktualisiert am: 7 Februar 2025

Autor: econoomy Redaktion

Gründungszuschuss beantragen: Schritt-für-Schritt zur Förderung für Gründer

Wer derzeit arbeitslos ist, für den kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Der Gründungszuschuss unterstützt den erfolgreichen Start in Selbstständigkeit optimal: Die finanzielle Förderung hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern. Dieser Ratgeber erklärt den gesamten Antragsprozess, die notwendigen Voraussetzungen und die finanziellen Rahmenbedingungen. 

Eine Frau mit schwarzen Haaren und weißem Pullover jubelt mit geballten Fäusten und zufriedenem Blick aufgrund ihres Erfolges bei einer Unternehmensgründung

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung, die Arbeitslosen den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtert. Wer ALG-I bezieht und noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen hat, erfüllt die Grundvoraussetzungen. Die Förderung ist im Sozialgesetzbuch verankert und sichert den Lebensunterhalt in der Startphase der Selbstständigkeit ab.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Gründungszuschusses

1. Erstberatung bei der Agentur für Arbeit

Der Antrag auf Gründungszuschuss beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Dabei wird geprüft, ob der Schritt in die Selbstständigkeit als erfolgversprechend eingeschätzt wird. Tipp: Ein detaillierter Businessplan hilft (bzw. ist sogar zwingend notwendig), um die Ernsthaftigkeit der Gründungsidee zu unterstreichen und die Agentur für Arbeit zu überzeugen.

Die gute Nachricht: Seit 2023 gibt es den sogenannten „Vermittlungsvorrang“ in den Arbeitsmarkt nicht mehr. Früher war es nämlich so, dass Gründungszuschüsse oftmals abgelehnt wurden, weil der Kandidat leicht in den Arbeitsmarkt zu vermitteln war. Heute kann der Zuschuss stattgegeben werden, sofern alle hier genannten Voraussetzungen erfüllt werden, obwohl eine leichte Vermittelbarkeit vorliegt.

2. Fachkundige Stellungnahme einholen

Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentraler Bestandteil des Antrags. Sie bestätigt die Tragfähigkeit der Geschäftsidee und kann bei anerkannten Stellen wie Handwerkskammern oder professionellen Gründungsberatungen wie econoomy eingeholt werden.

3. Businessplan und Finanzierungsplan erstellen

Neben einer Idee und der fachkundigen Stellungnahme muss ein ausführlicher Business- samt Finanzplan ausgearbeitet werden. Ein gut strukturierter Plan dient als Basis für die Förderung und gibt eine klare Richtung vor. Doch keine Sorge: Bei econoomy unterstützen wir angehende Gründer bei der Erstellung eines passenden Businessplans.

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

Der Zuschuss wird in zwei Phasen gewährt:

  • Phase 1: In den ersten sechs Monaten wird der Betrag des vorherigen Arbeitslosengeldes (ALG I) sowie eine zusätzliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt.
  • Phase 2: Nach Ablauf der ersten Phase besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate eine Verlängerung zu beantragen. Hier wird die Pauschale von 300 Euro weitergezahlt, um die soziale Absicherung zu gewährleisten.

Unterstützung von econoomy 

Die Beantragung des Gründungszuschusses kann komplex erscheinen. econoomy bietet jedoch umfassende Unterstützung. Von individuellen Beratungsgesprächen und vollständig förderbaren AVGS-Coachings, über Materialien wie Checklisten mit Tipps und Tricks für das Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit, bis hin zur Erstellung einer fachkundigen Stellungnahme und des Businessplans. Mit einer Erfolgsquote bei der Genehmigung des Gründungszuschusses von über 99 % sind Gründer mit econoomy an ihrer Seite auf einem sicheren Weg zur Förderung.

Hast Du noch Fragen?

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Beantragung in der Regel nicht möglich ist. Bei Fragen hilft die Agentur für Arbeit weiter.
Die Förderung kann grundsätzlich nur einmalig pro Gründungsvorhaben in Anspruch genommen werden.

Neben dem Business- und Finanzierungsplan sowie der fachkundigen Stellungnahme sollten persönliche Unterlagen bereitliegen, die den Anspruch auf ALG I nachweisen. Weiteres ist auf der Website der Agentur für Arbeit zu finden: www.arbeitsagentur.de

Categories: Ratgeber|584 words|Published On: 20. Dezember 2024|

Weitere Ratgeber

Frau mit schwarzen Haaren und weißem Oberteil blickt und zeigt auf die rechte Seite und wirkt freundlich und symphytisch
Nach oben