Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit: Ist das möglich?
Nein, ein Gründungszuschuss ist grundsätzlich nur möglich, wenn Du arbeitslos bist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hast. Wer aus einer bestehenden Anstellung, direkt aus dem Studium oder ohne vorherigen ALG-I-Bezug in die Selbstständigkeit starten möchte, kann den Gründungszuschuss nicht beantragen. Dennoch gibt es Alternativen und Sonderregelungen, die in bestimmten Fällen weiterhelfen können – In diesem Artikel erfährst Du, worauf es ankommt.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss überhaupt beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: Du musst ALG I beziehen.
- Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Selbstständigkeit.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden.
- Tragfähiger Businessplan mit fachkundiger Stellungnahme (z. B. von IHK, Steuerberatungsbüro, Gründungsberatung).
Keine Ausnahme für Berufstätige
Der Gründungszuschuss ist kein Förderinstrument für den Wechsel von der Festanstellung in die Selbstständigkeit. Auch wer „nur kurz“ beschäftigt war oder sich aus einem Job heraus (nebenberuflich) selbstständig machen möchte, kann den Zuschuss nicht nutzen.
Die Förderung ist klar auf den Übergang von Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche, eigenständige Erwerbstätigkeit ausgelegt – mit dem Ziel, Sozialleistungen dauerhaft durch eigene Einkünfte abzulösen.
Sonderregelung: Gründungszuschuss trotz geringem ALG-I-Anspruch
Eine Ausnahme gilt für Menschen mit einer Behinderung im Sinne von § 19 SGB III. Diese können den Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie weniger als 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben – oder gar keinen laufenden Anspruch mehr. Hier entscheidet die Agentur für Arbeit nach individueller Prüfung.
Welche Alternativen gibt es?
Wenn Du keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hast, kommen andere Fördermöglichkeiten infrage – je nach Lebenssituation und Geschäftsmodell:
- KfW-Gründerkredit (ERP-Gründerkredit – StartGeld)
Für alle Gründer unabhängig vom ALG-Status. Besonders geeignet für kleine Start-ups oder Dienstleister. - Beratungszuschüsse auf Landesebene
Viele Bundesländer unterstützen die Erstellung von Businessplänen, Investitionsvorhaben oder Beratungsleistungen. - Mikrokredite und Förderdarlehen
Gerade für Soloselbstständige oder Kleinstunternehmer gibt es bundesweite und regionale Programme. - Förderungen für Studierende und Hochschulabsolventen
Z. B. das EXIST-Gründerstipendium oder spezielle Programme von Hochschulen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst und arbeitslos bist, beantragst Du den Gründungszuschuss bei Deiner Agentur für Arbeit. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden.
Die Agentur prüft Deinen Businessplan und alle Unterlagen. Du musst die Tragfähigkeit Deines Vorhabens durch eine fachkundige Stelle bestätigen lassen. Erfolgt eine Zusage, erhältst Du die Förderung in zwei Phasen:
- Phase 1 (Grundförderung): ALG I + 300 € monatlich für Sozialversicherung (6 Monate).
- Phase 2 (Verlängerung): 300 € monatlich für weitere 9 Monate – wenn die Gründungsperspektive weiterhin positiv ist.
Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 4 bis 6 Wochen vor Ende der ersten Förderphase gestellt werden und wird separat geprüft.
Fazit: Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit? Nicht möglich – aber es gibt Alternativen
Ohne vorherige Arbeitslosigkeit und ALG-I-Anspruch ist der Gründungszuschuss nicht zugänglich. Das bedeutet aber nicht, dass der Traum von der Selbstständigkeit unerreichbar ist. Es gibt eine Vielzahl an Alternativen – von Förderkrediten über Beratungsprogramme bis hin zu Gründerstipendien.
Wenn Du arbeitslos bist und alle Voraussetzungen erfüllst, ist der Gründungszuschuss hingegen eine sehr hilfreiche Unterstützung beim Einstieg in die Selbstständigkeit. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und die passenden Unterlagen sorgfältig vorzubereiten.
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