Sperrzeit Gründungszuschuss

Autor:

econoomy Redaktion

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Beitrag vom:

31 Juli, 2026

Aktuallisiert am:

31 Juli, 2026

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Aufhebungsvertrag und Gründung: Was die Sperrzeit für Deinen Gründungszuschuss bedeutet

Ein Aufhebungsvertrag bietet viel Flexibilität – kann Dich beim Thema Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit (AfA) aber teuer zu stehen kommen, wenn Du die Fallstricke nicht kennst. Der Knackpunkt ist die Sperrzeit und um diese geht es in diesem Ratgeber.

Das econoomy GmbH Team arbeitet produktiv mit Laptops und berät Kunden zum Thema Gründercoaching und Gründungszuschuss

Auf einen Blick

Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben, die Gründungsidee steht – und dann kommt die Sperrzeit: 12 Wochen, in denen Dein Arbeitslosengeld ruht. Für den Gründungszuschuss heißt das: Der Antrag rückt rund drei Monate nach hinten. Was viele nicht wissen: Das AVGS-Gründungscoaching kannst Du schon während der Sperrzeit starten – ein Timing-Problem, kein KO.-Kriterium.

Der Fahrplan: vom Aufhebungsvertrag zum Gründungszuschuss

Vier Stationen entscheiden, wann was möglich ist:

  1. Aufhebungsvertrag unterschrieben – die Sperrzeit beginnt.
  2. 12 Wochen Sperrzeit – Dein ALG-I-Anspruch ruht.
  3. Gründungszuschuss-Antrag – frühestens nach Ende der Sperrzeit möglich.
  4. 150-Tage-Check – reicht Dein Restanspruch noch für den Antrag?

Was die Sperrzeit für Deinen ALG-I-Anspruch bedeutet

Für bis zu 12 Wochen ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sobald die Sperrzeit greift: Du bekommst in dieser Zeit keine Zahlung, verlierst den Anspruch aber nicht vollständig. Ruhen ist also nicht dasselbe wie Verlust – aber es verschiebt Deinen Zeitplan spürbar.

Warum der Aufhebungsvertrag die Sperrzeit auslöst

Ob Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag – aus Sicht der Agentur hast Du in beiden Fällen selbst zu Deiner Arbeitslosigkeit beigetragen. Die Regel-Sperrzeit liegt bei 12 Wochen. Endet das Arbeitsverhältnis ohnehin binnen 6 beziehungsweise 12 Wochen oder liegt eine besondere Härte vor, verkürzt sie sich auf 3 beziehungsweise 6 Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III). Ob im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet Deine Agentur individuell – das lässt sich pauschal nicht vorhersagen.

Die Folgen: 12 Wochen, die Deinen Zeitplan verschieben

Die Sperrzeit endet nicht folgenlos, wenn die 12 Wochen vorbei sind. § 148 SGB III mindert Deine gesamte ALG-I-Anspruchsdauer um die Sperrzeit-Tage, mindestens aber um ein Viertel. Für den Gründungszuschuss ist das mehr als eine Randnotiz: Du brauchst am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Wer schon vorher knapp kalkuliert war, kann durch die Minderung unter diese Schwelle rutschen – lass Deinen Restanspruch immer individuell von der Agentur prüfen, bevor Du einen Gründungstermin festlegst.

AVGS-Gründungscoaching: schon während der Sperrzeit möglich

Das AVGS-Gründungscoaching ist als Ermessensleistung auch während einer laufenden Sperrzeit möglich.

Aus unserer Erfahrung ist genau das der häufigste Grund, warum sich Menschen nach einem Aufhebungsvertrag bei uns melden: Sie warten nicht auf das Ende der Sperrzeit, sondern starten das AVGS-Gründungscoaching direkt – Businessplan und Finanzplan stehen dann schon, sobald der Gründungszuschuss-Antrag möglich wird. Den Gutschein dafür beantragst Du wie gewohnt bei Deiner Vermittlungsfachkraft; wie das im Detail abläuft, zeigt unser Leitfaden zum AVGS-Gutschein beantragen.

Gründungszuschuss-Timing: Wann der Antrag frühestens möglich ist

Solange Dein Anspruch ruht, zahlt die Agentur auch den Gründungszuschuss nicht aus – bei 12 Wochen Sperrzeit verschiebt sich der frühestmögliche Antrag damit um rund drei Monate (arbeitsagentur.de).

Das ist kein Grund, Deine Gründung aufzuschieben – nur der Gründungszuschuss-Antrag muss warten. Stelle ihn erst, sobald die Sperrzeit vorbei ist: Er muss immer vor dem leistungsbegründenden Ereignis eingehen – zu früh eingereicht, verpufft er wirkungslos.

Voraussetzungen: Restanspruch, Tragfähigkeit und die 15-Stunden-Grenze

Diese 150-Tage-Schwelle gilt unabhängig davon, wie die Sperrzeit gelaufen ist: Reißt Du sie, entfällt der Gründungszuschuss. Zweite Bedingung: eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa der IHK oder HWK, die Dein Vorhaben bestätigt.

Planst Du schon in der Sperrzeit einen nebenberuflichen Start? Dann zählt nur die tatsächliche Stundenzahl: Ab 15 Wochenstunden gilt Deine Selbstständigkeit als hauptberuflich. Wer im Antrag mehr angibt, als er wirklich arbeitet, riskiert aus unserer Erfahrung eine sofortige Absage – nebenberuflich bedeutet echte 15 Stunden, kein Deklarations-Trick. Kläre Deinen Einzelfall immer mit Deiner Vermittlungsfachkraft.

Deine nächsten Schritte

Vor dem Antrag steht eine klare Reihenfolge: Konzept und Businessplan stehen, dann bestätigt eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit, erst danach reichst Du Antrag und Nachweise ein. Aus unserer Erfahrung scheitern Anträge am häufigsten an einer unschlüssigen Finanzplanung – wer sich beim Businessplan erstellen lassen professionell begleiten lässt, entschärft genau diese Hürde.

Das Erstgespräch mit Deiner Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob das Antragsformular überhaupt freigeschaltet wird – gut vorbereitet lohnt sich also schon während der Sperrzeit.

Gespräch mit der Arbeitsagentur gut vorbereiten und AVGS Schein sichern!

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt: der jeweilige Mitarbeiter der Arbeitsagentur entscheidet, ob Du gefördert wirst! Es ist daher sehr wichtig, sich gut darauf vorzubereiten. Schau Dir deshalb unbedingt unser Vorbereitungsvideo an um mehr darüber zu erfahren. Unterstützung erhältst Du außerdem direkt bei uns.

Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss haben wir Dir hier beantwortet:

Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen und suchst professionelle Unterstützung? Die econoomy GmbH ist spezialisiert auf Gründungszuschuss-Beratung und hat bereits über 700 Gründerinnen und Gründern seit 2020 erfolgreich begleitet! Wir bieten Dir:

  1. Professionelle Businessplan-Erstellung: Dein Businessplan wird von erfahrenen Berater:innen erstellt oder optimiert
  2. Vorbereitung auf das Arbeitsagentur-Gespräch: Trainiere mit Expert:innen, wie Du überzeugend auftrittst
  3. Tragfähigkeitsbescheinigung: econoomy kann als fachkundige Stelle Deine Geschäftsidee prüfen
  4. Schritt-für-Schritt-Begleitung: Von der ersten Idee bis zur Bewilligung an Deiner Seite
  5. AVGS-Gutschein-Service: Unterstützung bei der Beantragung des AVGS-Gutscheins

Das Beste: Mit einem AVGS-Gutschein ist die komplette Beratung 100% kostenlos für Dich – die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur! econoomy ist staatlich akkreditiert und als Träger zugelassen.

Ja! Mit einem AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kannst Du Dir kostenlos professionelle Gründungsberatung holen. Der Gutschein deckt Businessplan-Erstellung, Coaching und Vorbereitung auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur zu 100% ab.

Nein, seit 2011 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Die Agentur für Arbeit kann, muss aber nicht bewilligen. Die Entscheidung liegt bei Deinem Sachbearbeiter. Deshalb ist eine überzeugende Vorbereitung wichtig.

Ja, ein professioneller Businessplan ist Pflicht. Darin beschreibst Du Deine Geschäftsidee, Marktanalyse, Finanzplanung und Deine persönliche Eignung. Außerdem benötigst Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle (IHK, Steuerberater, etc.).

Phase 1 dauert 6 Monate und Du erhältst Dein ALG1 plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Phase 2 dauert weitere 9 Monate, aber Du bekommst nur noch 300 Euro monatlich. Phase 2 musst Du separat beantragen – sie ist nicht automatisch.

Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme: Bei falschen Angaben im Antrag oder Missbrauch kann die Agentur für Arbeit die Rückzahlung fordern.

Du kannst den Gründungszuschuss beantragen, wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast, hauptberuflich gründen willst (mind. 15 Stunden/Woche) und eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen kannst.

Die Höhe des Gründungszuschusses ist individuell und hängt von Deinem bisherigen Arbeitslosengeld ab. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

Phase 1 (6 Monate):

  • Dein bisheriger ALG1-Satz (abhängig von Deinem letzten Bruttogehalt)
  • Plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung
  • Insgesamt also: ALG1 + 300 Euro = ca. 1.500-2.500 Euro/Monat

Phase 2 (9 Monate):

  • Nur noch 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung
  • Diese Phase musst Du separat beantragen (nicht automatisch!)
  • Gesamtfördersumme Phase 2: 2.700 Euro

Gesamtförderung: In der Regel erhalten Gründerinnen und Gründer zwischen 10.000 und 15.000 Euro, maximal sind bis zu 20.000 Euro möglich (bei sehr hohem ALG1-Satz).
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings verbraucht die Bezugszeit Deinen ALG1-Restanspruch.

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für ALG1-Bezieher, die sich selbstständig machen wollen. Du erhältst 6 Monate lang Dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich, danach weitere 9 Monate 300 Euro – insgesamt bis zu 15 Monate Förderung. Voraussetzungen: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG1, hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Stunden/Woche), professioneller Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung.

Inhaltsverzeichnis

econoomy ist ein AZAV zertifizierter Bildungsträger und führt zu 100% geförderte Gründungsberatungen und Einzelcoachings durch.

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Über diesen Gründer-Ratgeber

Erstellt von der econoomy Redaktion. Die econoomy GmbH ist seit 2020 AZAV-zertifizierte (AVGS) Gründungsberatung mit über 700 Beratungsprojekten pro Jahr und fachkundiger Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung. Der Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und AVGS sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende Dich an Deine zuständige Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Förderbedingungen können sich ändern. Unterstützung, Beratung und Coachings erhält Du von Deinem persönlichem econoomy Gründerberater, Dozent und Coach.

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