Krankenversicherung und Gründungszuschuss: Was Selbstständige wissen müssen
Beim Schritt in die Selbstständigkeit mit dem Gründungszuschuss ändern sich wesentliche Aspekte der Krankenversicherung. Bezieher des Zuschusses, die zuvor über das Arbeitsamt sozialversichert waren, sind ab Beginn der Förderung eigenverantwortlich für ihre Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Dieser Ratgeber bietet einen Überblick zu wichtigen Fragen und gibt Orientierungshilfen.
Ist der Gründungszuschuss relevant für die Beitragsberechnung?
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung gemäß § 3 Nr. 2 EStG und wird nicht in die Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen. Auch im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) hat der Zuschuss keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Entscheidend für die Versicherungsbeiträge sind vielmehr die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.
Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?
Existenzgründer können sich zwischen der GKV und der PKV entscheiden:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Für Gründer gelten einkommensabhängige Beiträge mit einem festgelegten Mindestbeitrag. Dieser liegt aktuell bei etwa 180 Euro monatlich, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Nebenberuflich Selbstständige können von reduzierten Beiträgen profitieren, wenn eine hauptberufliche Anstellung oder Familienversicherung besteht. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben ähnliche Beitragssätze und es gibt zudem oftmals Rechner, mit denen Selbstständige ihre voraussichtlichen Beiträge errechnen können. Beispiel: Beitragsrechner der Techiker-Krankenkasse.
- Private Krankenversicherung: Für Gründer mit hohem Einkommen oder wenigen Gesundheitskosten kann die PKV attraktiv sein. Einsteiger profitieren oft von günstigen Tarifen, sollten jedoch die langfristig steigenden Beiträge beachten.
Was ändert sich bei der Versicherungspflicht?
Während des ALG-I-Bezugs sind Gründer in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Mit Erhalt des Gründungszuschusses entfällt diese Pflicht. Stattdessen erfolgt eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder ein Wechsel zur PKV. Neben der Krankenversicherung sind auch andere sozialversicherungsrechtliche Aspekte, wie die Renten- oder Arbeitslosenversicherung, neu zu regeln.
Tipps für den Wechsel der Versicherung
- Beiträge vergleichen: Nutze Vergleichsportale, um die besten Tarife für Deine Bedürfnisse zu finden.
- Pflichtversicherung prüfen: Nebenberuflich Selbstständige oder Ehepartner in Familienversicherung zahlen oft niedrigere Beiträge.
- Beratung einholen: Ein Steuer- oder Versicherungsberater hilft, individuelle Anforderungen zu klären und optimale Lösungen zu finden.
- Bonustipp: Rücklagen für Nachzahlungen bilden
In der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Beitragshöhe auf dem Einkommen des laufenden Jahres. Allerdings erfolgen Anpassungen und Nachforderungen oft erst ein bis zwei Jahre später, wenn die genauen Einkünfte durch den Steuerbescheid vorliegen. Für Gründer bedeutet das: Verdienen diese mehr als ursprünglich geschätzt, kann es zu Nachzahlungen kommen. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, empfiehlt es sich, monatlich Rücklagen zu bilden, genauso wie auch für die Einkommenssteuer. Ein effektives Controlling der Einnahmen hilft dabei, unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Fazit
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist eine zentrale Entscheidung für Existenzgründer. Sowohl die GKV als auch die PKV bieten Vor– und Nachteile, die von der individuellen Situation abhängen. Um die richtige Wahl zu treffen, empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und professionellen Rat zu suchen.
Hast Du noch Fragen?
Weitere Ratgeber
Personengesellschaft
Personengesellschaft gründen und selbstständig machen Definition der Personengesellschaft: ...
Gründungszuschuss beantragen
Gründungszuschuss beantragen: Schritt-für-Schritt zur Förderung für Gründer Wer derzeit arbeitslos ...
Gründungszuschuss verlängern
So kannst Du den Gründungszuschuss verlängern Der Gründungszuschuss ist in zwei ...