Gründungszuschuss für Freiberufler: So gelingt der Start in die Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit, die auch Freiberuflern den Start in die Selbstständigkeit erleichtert. Doch wie können Freiberufler von diesem Zuschuss profitieren, und welche Anforderungen müssen erfüllt werden? In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wesentliche – von der Beantragung bis zu steuerlichen und versicherungsrelevanten Aspekten.
Was gilt als freiberufliche Tätigkeit?
Freiberufler üben Tätigkeiten aus, die das Steuerrecht in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG definiert: darunter wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe. Die sogenannten „Katalogberufe“ umfassen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und Dozenten. Entscheidend ist die geistige Eigenleistung, nicht die gewerbliche Ausrichtung. Für Freiberufler entfällt die Gewerbeanmeldung, jedoch ist eine steuerliche Registrierung beim Finanzamt notwendig.
Freiberuflichkeit vs. Einzelunternehmen: Vorteile im Überblick
Bei der Entscheidung zwischen Freiberuflichkeit und Einzelunternehmen gibt es mehrere steuerliche und organisatorische Faktoren, die beachtet werden sollten. Die Freiberuflichkeit als Form der Selbstständigkeit bietet einige Vorteile, insbesondere im Hinblick auf Steuern und bürokratischen Aufwand.
- Kein Gewerbe notwendig: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, was die Verwaltung vereinfacht und Kosten spart. Auch entfällt die Gewerbesteuer, die für Einzelunternehmen anfällt. Jedoch fällt diese für Einzelunterner meist auch nicht groß ins Gewicht, da sie mit der Einkommenssteuer verrechnet werden kann.
- Vereinfachte Buchführung: Freiberufler können die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden, die weniger komplex ist als die doppelte Buchführung, die für größere Unternehmen erforderlich ist.
- Keine IHK-Beiträge: Freiberufler müssen keine Mitgliedsbeiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen, was monatlich eine Ersparnis von etwa 15 Euro bedeutet.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss als Freiberufler
Der Gründungszuschuss unterstützt den Übergang von der Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche freiberufliche Tätigkeit. Damit Freiberufler Anspruch auf diese Förderung haben, müssen sie:
- ALG I beziehen (mit mindestens 150 Kalerndertagen Restanspruch),
- die Selbstständigkeit als Haupterwerb planen,
- eine Tragfähigkeitsbescheinigung für ihren Businessplan vorlegen,
- ihre Eignung als Gründer nachweisen.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten Freiberufler bei fachkundigen Stellen, etwa bei der IHK, Gründungs- oder Steuerberatern.
Beantragung und Ablauf
- Beratung durch die Agentur für Arbeit: Das Vorhaben, als Freiberufler zu starten, muss zunächst mit dem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit besprochen werden.
- Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung: Es muss sichergestellt werden, dass das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig ist. Dies wird durch die Abnahme des Businessplans bei einer fachkundigen Stelle gewährleistet.
- Antrag einreichen: Nach Zustimmung des Arbeitsvermittlers kann der Antrag auf Gründungszuschuss eingereicht werden. Dabei sollte ein letztes Mal genau geprüft werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden. Außerdem muss auf eine fristgerechte Einreichung geachtet werden.
Steuerliche und versicherungsrelevante Aspekte
Ein großer Vorteil: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG) und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Förderung nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Allerdings ist der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit steuerpflichtig und wird mit der Einkommensteuer verrechnet.
Neben der Steuer sollten Freiberufler auch ihre Versicherungen prüfen. Eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung kann sinnvoll sein, ebenso wie eine private Altersvorsorge. Auch sollte abgewogen werden, ob eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung mehr Vorteile mit sich bringt.
Alternativen und ergänzende Fördermöglichkeiten
Falls der Gründungszuschuss nicht bewilligt wird, stehen Freiberuflern weitere Hilfen zur Verfügung:
- Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger
- regionale Förderprogramme
- Mikrokredite für Gründer
Fazit
Der Gründungszuschuss bietet Freiberuflern eine wertvolle finanzielle Starthilfe. Mit einem durchdachten Businessplan, fachkundiger Beratung und einer klaren Positionierung der Tätigkeit können Freiberufler erfolgreich in die Selbstständigkeit starten.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte wende dich sich bei individuellen Anliegen und Fragen an deinen Steuerberater oder Juristen.
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