Gründungszuschuss Kleingewerbe

Aktualisiert am: 7 Februar 2025

Autor: econoomy Redaktion

Gründungszuschuss bei Gründung im Nebengewerbe / Kleingewerbe

Ist es möglich, den Gründungszuschuss bei Gründung im Nebengewerbe zu erhalten? Nein. Grundsätzlich ist der Gründungszuschuss für Personen gedacht, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und eine hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Förderung richtet sich an Gründer, die ihre Arbeitslosigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden Selbstständigkeit beenden. Ob und inwieweit eine Förderung bei Kleingewerbe oder Nebengewerbe möglich ist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. In diesem Ratgeber erhältst du umfassende Informationen über die Chancen und Herausforderungen für den Gründungszuschuss im Nebengewerbe.

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Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss steht grundsätzlich nur Arbeitslosen zur Verfügung, die durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten. Dabei muss die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, um als hauptberuflich zu gelten. Antragsteller müssen außerdem in der Regel Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens 150 Tage Restanspruch darauf haben.

Gründungszuschuss für Nebengewerbe?

Das Nebengewerbe ist eine Form der Selbstständigkeit, die häufig neben einer Haupttätigkeit wie einer Festanstellung ausgeübt werden. Da die Tätigkeit oft weniger als 15 Stunden pro Woche beansprucht, wird sie als nebenberuflich eingestuft und ist daher grundsätzlich nicht förderfähig durch den Gründungszuschuss.

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Ein Kleingewerbe ist steuerrechtlich definiert und unterliegt der Kleinunternehmerregelung, die Gründer von der Gewerbeseteuer und gewissen anderen Pflichten (beispielsweise der doppelten Buchführung) befreit, sofern der Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Die Kleinunternehmerregelung beeinflusst jedoch nicht die Förderfähigkeit durch den Gründungszuschuss, da diese rein auf den Status der Arbeitslosigkeit und der hauptberuflichen Selbstständigkeit basiert. Grade in der Anlaufphase einer Selbstständigkeit ist es nicht ungewöhnlich, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Es ist also durchaus möglich, den Gründungszuschuss trotz Nutzung der Kleinunternehmerregelung zu erhalten.

Vom Nebengewerbe zur hauptberuflichen Selbstständigkeit

Gründer, die bereits ein Nebengewerbe betreiben und planen, dieses auf eine hauptberufliche Tätigkeit auszubauen, sind jedoch förderfähig, wenn sie ihre Stundenanzahl auf über 15 Stunden pro Woche erhöhen und andere Voraussetzungen erfüllen. Hierbei ist es ratsam, den Übergang zur Vollzeit-Selbstständigkeit im Vorfeld mit einem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur zu besprechen und alle notwendigen Unterlagen, einschließlich eines fundierten Businessplans, vorzubereiten. Auch die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist ratsam, da damit die Diensteleistungen von Gründungsberatungen wie econoomy für die angehenden Gründer kostefrei sind. Bei econoomy wird eine ausführliche Beratung gegegen und gemeinsam ein Businessplan erstellt, der den problemlosen Übergang vom Nebengewerbe in die hauptberufliche Selbstständigkeit ermöglicht.

Alternative Fördermöglichkeiten für Gründer mit Nebengewerbe

Für Gründer, die nicht die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllen, gibt es verschiedene Alternativen, die beim Start eines Nebengewerbes unterstützen können:

  1. Mikrokredite und Förderdarlehen: Bundesländer bieten oft spezielle Darlehen für kleine Gründungsvorhaben an.
  2. Förderprogramme auf Landesebene: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Programme, die speziell für kleine und nebenberufliche Gründungen konzipiert sind.
  3. Beratungsförderung: Förderungen für professionelle Beratungen können helfen, das Geschäft auf ein stabiles Fundament zu stellen.

Fazit

Der Gründungszuschuss ist nur möglich, wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und die Arbeitslosigkeit beendet. Für die Gründung im Nebengewerbe gibt es den Gründungszuschuss daher in der Regel nicht. Die Kleinunternehmerregelung spielt für den Gründungszuschuss keine Rolle.

Gründer, die ihren Stundenaufwand erhöhen und vom Nebengewerbe in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln möchten, kommen jedoch für den Gründungszuschuss in Frage. Dieser Schritt muss sorgfältig vorbereitet werden und alle Voraussetzungen müssen geklärt werden. Alternativ stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die den Start in die Selbstständigkeit im Nebenerwerb unterstützen.

Hast Du noch Fragen?

Nein, für den Gründungszuschuss muss eine hauptberufliche Tätigkeit aufgenommen werden.
Mindestens 15 Stunden pro Woche gelten als hauptberuflich und können förderfähig sein.
Förderdarlehen, Mikrokredite und Beratungsförderungen bieten finanzielle Unterstützung.

Ja, die Nutzung der Kleinunternehmerregelung spielt für den Gründungszuschuss keine Rolle.

Categories: Ratgeber|707 words|Published On: 20. Dezember 2024|

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