Genossenschaft gründen: Der Weg zur gemeinschaftlichen Unternehmensform
Die eingetragene Genossenschaft ist die richtige Rechtsform für diejenigen, die sich zu den Themen Energie- und Ressource, Fairtrade oder Nachhaltigkeit zusammenschließen möchten oder auch Personalknappheit und steigende Preise gemeinsam begegnen wollen. Eine e.G. eignet sich aber auch für kulturelle und soziale Zwecke.
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform, die auf die Förderung ihrer Mitglieder abzielt. Die Mitglieder, oft auch Genossen genannt, verfolgen gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen. Eine Genossenschaft basiert auf demokratischen Prinzipien, bei denen jedes Mitglied unabhängig von der Einlage eine Stimme hat.
Haftung bei einer eingetragenen Genossenschaft
Die Haftung der Mitglieder kann bei einer Genossenschaft für getätigte Geschäfte auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt werden. Die Mitglieder haften somit nur mit der Kapitalbeteiligung. Dafür muss in der Satzung eine Nachschussplicht ausgeschlossen werden.
Die Gesellschaftsform ist interessant, weil die Mitglieder nicht mit dem vollen Privatvermögen haften. Die folgende Unterscheidung ist dabei wichtig:
- Bei Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften sind die Mitglieder gleichzeitig Geschäftspartner.
- Bei Handelsgenossenschaften handelt es sich bei den Mitgliedern um Unternehmer.
Für wen ist die Rechtsform geeignet?
Juristische und natürliche Personen können eine Genossenschaft gründen, um damit gemeinsame Ziele zu erreichen. Die Ziele können kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Art sein. Die individuelle Selbstständigkeit bleibt erhalten.
Die Zwecke der Genossenschaften können ganz unterschiedlich sein. Sie finden sich in verschiedenen Bereichen, wie im Dienstleistungsbereich, in Dorfläden, im Energiesektor, im Gesundheitsbereich, im Handel oder im Handwerk. In erster Linie werden ökonomische Zwecke verfolgt, die Förderung der Mitglieder ist dabei gesetzlich vorgegeben.
Die Rechtsform der Genossenschaft ist eine Personenvereinigung. Die juristischen bzw. natürlichen Personen führen das Unternehmen gemeinsam und gleichberechtigt. Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person. Die Miteigentümer der Genossenschaft sind Eigenkapitalgeber und Geschäftspartner.
Gründungskosten bei einer eingetragenen Genossenschaft
Bei der Existenzgründung einer Genossenschaft ist der organisatorische Aufwand etwas höher. Zur Gründung werden mindestens drei Gründer benötigt. Die Gesellschaft muss ins Genossenschaftsregister des Amtsgerichts eingetragen werden.
Die Satzung der Genossenschaft hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Zudem ist die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband verpflichtend.
Buchführung und Steuern bei der eingetragenen Genossenschaft
Im Bereich der Steuern wird die Genossenschaft wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, beispielsweise wie die GmbH oder UG. Mit der genossenschaftlichen Rückvergütung gibt es ein attraktives Instrument der Steueroptimierung.
Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus der Genossenschaft hat dieses Anspruch auf die Rückzahlung des anteiligen Geschäftsguthabens. Die Geschäftsanteile müssen nicht an einen Dritten übertragen werden.
Die Genossenschaft kann umsatzsteuerpflichtig sein. Es muss eine Buchführung erstellt werden, um die abzuführenden Steuern zu ermitteln.
Struktur der Genossenschaft
Die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft basiert auf ein Stimmrecht. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon wie hoch seine Beteiligung ist. Der Aufbau der eingetragenen Genossenschaft ist im Satzungsrecht verankert. Für strukturelle Veränderungen braucht es eine Dreiviertel-Mehrheit. Dadurch wird die unternehmerische Selbstständigkeit gewährleistet.
Eine kleine Genossenschaft, die bis zu 20 Mitglieder umfasst, braucht keinen Aufsichtsrat.
Die geschäftsführenden Prozesse sind flexibel lenkbar und sehr transparent, da die Mitglieder die interne Kontrolle besitzen und der Genossenschaftsverband eine unabhängige Prüfung durchführt.
Vor- und Nachteile der Genossenschaft
Vorteile einer Genossenschaft
- Gemeinschaftliche Haftung: Die Haftung ist in der Regel auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt.
- Demokratische Mitbestimmung: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von seiner Kapitaleinlage.
- Stabile Struktur: Die Genossenschaft fördert die Zusammenarbeit und bietet Sicherheit durch klare Regeln.
- Flexibilität bei der Mitgliedschaft: Mitglieder können relativ unkompliziert ein- und austreten.
Nachteile einer Genossenschaft
- Bürokratischer Aufwand: Die Gründung erfordert eine Eintragung ins Genossenschaftsregister sowie umfangreiche Satzungen.
- Langsamere Entscheidungsfindung: Durch die demokratischen Strukturen kann die Entscheidungsfindung mehr Zeit in Anspruch nehmen.
- Kosten: Neben den Gründungskosten fallen laufende Verwaltungs- und Prüfungskosten an.
Schritte zur Gründung einer Genossenschaft
- Mitgliederwerbung: Mindestens drei Personen sind erforderlich, um eine Genossenschaft zu gründen.
- Erarbeitung einer Satzung:
- Klärung der Ziele und Zwecke der Genossenschaft.
- Festlegung der Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- Gründungsversammlung:
- Beschluss der Satzung.
- Wahl des Vorstands und des Aufsichtsrats.
- Prüfung und Eintragung:
- Einreichung der Satzung bei einem Genossenschaftsverband zur Prüfung.
- Eintragung ins Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Häufige Fragen zur Genossenschaft
Wann lohnt sich die Gründung einer Genossenschaft?
Eine Genossenschaft lohnt sich, wenn mehrere Personen gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Ziele verfolgen und dabei eine demokratische Struktur bevorzugen.
Wie ist die Haftung in einer Genossenschaft geregelt?
Die Haftung ist auf das Genossenschaftsvermögen begrenzt, zusätzlich kann eine Nachschusspflicht in der Satzung festgelegt werden.
Benötigt man einen Notar für die Gründung?
Ja, die Anmeldung beim Genossenschaftsregister erfordert in der Regel eine notarielle Beglaubigung.
Welche Steuern fallen für eine Genossenschaft an?
Genossenschaften zahlen Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer, falls ein Handelsgewerbe betrieben wird.
Fazit zur Gründung der Genossenschaft als spannende Alternative!
Die eingetragene Genossenschaft ist vor allem für diejenigen eine gute Alternative, die Kleinunternehmer sind und gemeinsam einen wirtschaftlichen Vorteil nutzen wollen. Die genossenschaftliche Tätigkeit richtet sich vor allem nach den Interessen der Mitglieder und zielt nicht auf Gewinnmaximierung ab. Eine Genossenschaft bietet daher eine hervorragende Möglichkeit, gemeinschaftliche Ziele zu verfolgen und dabei eine demokratische Struktur zu nutzen.
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