GbR gründen: Alles, was Du wissen musst
Die Gbr als Personengesellschaft: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine der Rechtsformen, in denen gegründet werden kann. Bei einer Gründung mit anderen Partnern ist diese eine kostengünstige und unkomplizierte Wahl. Die GbR ist eine Personengesellschaft.
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Rechtsform für eine Personengesellschaft in Deutschland. Erfahre mehr über Personengesellschaften. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Die GbR eignet sich besonders für kleinere Unternehmungen und Projekte, da sie einfach zu gründen ist und keinen großen administrativen Aufwand erfordert. Weiterführende Informationen gibt es im Ratgeber zu Rechtsformen.
Vor- und Nachteile der GbR in der Gründung
Vorteile:
- Einfache Gründung: Keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
- Kostengünstig: Geringe Gründungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen.
- Flexibilität: Wenige gesetzliche Vorgaben und freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen.
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die GbR ist keine juristische Person.
- Eingeschränkte Nutzung: Nicht für Handelsgewerbe geeignet, sobald die Schwellenwerte überschritten werden. Mehr dazu findest Du bei der OHG.
Schritte zur Gründung einer GbR
- Partner finden: Mindestens zwei Personen sind erforderlich, die ein gemeinsames Ziel verfolgen.
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Es empfiehlt sich, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter schriftlich festzuhalten. Wichtige Punkte sind:
- Einlagen der Gesellschafter
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Regelungen zur Auflösung der GbR
- Anmeldung beim Finanzamt, Beantragung einer Steuernummer.
- Anmeldung zur Umsatzsteuer, falls keine Kleinunternehmerregelung genutzt wird.
- Gewerbeanmeldung: Falls ein Gewerbe betrieben wird, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.
Kosten einer GbR-Gründung
Die Kosten einer GbR sind minimal und umfassen:
- Gesellschaftsvertrag: Kostenfrei, wenn dieser selbst erstellt wird. Notarkosten fallen nur bei bestimmten Verträgen an.
- Gewerbeanmeldung: 20 bis 65 Euro, je nach Gemeinde.
- Steuerliche Registrierung: Kostenfrei beim Finanzamt.
Zusätzliche Kosten können durch Versicherungen oder die Inanspruchnahme eines Steuerberaters entstehen.
Buchführung und Steuern
Bis zu gewissen Grenzen gibt es bei der GbR viele Freiheiten bei der Buchführung. Für die Gewinnermittlung muss nur eine Einnahmen-Überschussrechnung aufgestellt werden, das heißt, die Erträge und Aufwendungen werden gegenübergestellt. Eine doppelte Buchführung und die Erstellung einer Bilanz ist nicht erforderlich. Erst wenn die Grenzen von 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn überstiegen werden, muss eine Bilanz erstellt werden. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Privatentnahmen richtig verbucht werden, da diese keine Betriebsausgaben darstellen.
Die GbR muss Umsatzsteuer ausweisen, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung unterliegt. Die Kleinunternehmerregelung kann angewendet werden, wenn die Umsätze im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden. Wenn diese Regelung angewandt wird, darf auch kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.
Gewerbesteuer fällt an, sofern der Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr liegt. Freiberufler üben keine gewerbliche Tätigkeit aus und sind damit von der Gewerbesteuer befreit. Das ist auch der Fall, wenn sich Freiberufler in einer GbR zusammenschließen.
Die GbR selbst unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die Privatentnahmen und der auf den Gesellschafter entfallene Teil des Gewinns zählen aber zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Gesellschafter versteuern dies mit ihrem individuellen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung.
Haftung in der Gbr
Die Haftung muss bei der Überlegung, in welcher Rechtsform gegründet werden soll, unbedingt beachtet werden. In der Gbr haftet jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Privatvermögen. Es kann demnach sein, dass ein Gesellschafter für offene Forderungen gegen die GbR aufkommen muss, obwohl die Situation nicht in seiner Verantwortung liegt.
Es ist demnach wichtig, sich auf die Partner in der Gbr verlassen zu können, da sich Ansprüche Dritter nicht erst nur gegen die Gbr richten. Gesellschafter haften gemeinsam mit dem gesamten Privatvermögen.
Fazit zur schnellen und gemeinsamen Gründung einer Gbr
Wer zusammen mit Geschäftspartnern ein kleines Gewerbe eröffnen möchte, für den bietet sich eine GbR an. Die Gründung erfolgt schnell und es gibt keinen großen bürokratischen Aufwand. Der Nachteil liegt darin, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Privatinsolvenz führen!
Dazu muss es nicht kommen, aber das Risiko sollte bei der Frage nach der Rechtsform beachtet werden. Die Gesellschafter sollten keine hohen Kredite aufnehmen. Bei einem größeren Geschäftsvorhaben, für das viel Fremdkapital benötigt wird und das mit einem hohen Risiko verbunden ist, sollte lieber eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform gewählt werden. Freiberufler, die sich in einer GbR zusammenschließen, können auch von den Vorteilen der GbR profitieren. Es lohnt sich auf alle Fälle, sich genau über die Rechtsformen zu informieren und sich beraten zu lassen.
Weitere Quellen zum Beitrag sind z.B. bei der IHK in München zu finden.
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