Definition der Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein gemeinsames Unternehmensziel zu erreichen. Sie besteht aus mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen. Die Gesellschafter haften dabei, anders als bei der Kapitalgesellschaft, unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage, welche Rechtsform am geeignetsten ist. Neben dem Einzelunternehmen stehen die Kapital- und Personengesellschaft zur Wahl.

Merkmale einer Personengesellschaft

Es gibt gewisse Merkmale, die eine Personengesellschaft von einer Kapitalgesellschaft unterscheiden.

Rechtstellung

Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, ist also rechtlich nicht selbstständig. Sie kann dennoch eingeschränkt Rechte und Pflichte haben.

Gründung

Für die Gründung werden mindestens zwei juristische und natürliche Personen benötigt. Die juristische Person kann eine Kapitalgesellschaft sein, welche sich als Gesellschafter einbringt. Eine Kapitaleinlage ist nicht nötig, wird aber meistens getätigt. Die Grundlage für die Personengesellschaft bildet ein Gesellschaftsvertrag, der formfrei getätigt werden kann. Wenn die Personengesellschaft eine Personenhandelsgesellschaft ist, gilt sie als Kaufmann und wird ins Handelsregister eingetragen. Damit unterliegt sie der Gewerbesteuer.

Geschäftsführung

Die Gesellschafter übernehmen die Geschäftsführung selbst. Nach außen haben alle Gesellschafter eine Geschäftsführungsbefugnis. Abgeschlossene Verträge können von den anderen Gesellschaftern nicht angefochten werden. Im Innenverhältnis können abweichende Regeln getroffen werden.

Buchführung

Für Personengesellschaften gelten bei der Buchführung vereinfachte Aufzeichnungspflichten, das heißt, dass der Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden kann. Die im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften sind allerdings zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Gewinn- und Verlustverteilung

Der Gewinn und Verlust wird grundsätzlich nach Köpfen oder anteilsmäßig verteilt.

Haftung

Die Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und uneingeschränkt und die Haftung beschränkt sich nicht auf das Gesellschaftsvermögen. Davon ausgenommen ist der Kommanditist, der lediglich mit seinem eingebrachten Kapital haftet.

Besteuerung

Die Besteuerung richtet sich danach, ob die Personengesellschaft als Zusammenschluss einzelner Personen oder selbst als steuerpflichtig angesehen wird.

Einkommensteuer: Bei der Einkommensteuer werden die Gesellschafter anteilsmäßig besteuert und nicht das Unternehmen.
Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer wird das Unternehmen besteuert und nicht die Gesellschafter.
Gewerbesteuer: Bei der Gewerbesteuer ist es eine Mischung aus beiden Besteuerungsformen.

Vor- und Nachteile der Personengesellschaften

Vorteile

Zu den Vorteilen der Personengesellschaften gehören, dass es eine einfache Gründung ist, es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag gibt und keine Mindesteinlage erforderlich ist.

Nachteile

Zu den Nachteilen der Personengesellschaften gehören, dass die Gehälter nicht als Ausgaben absetzbar sind, die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften und Geschäftsanteile nur schwer übertragbar sind.

Formen von Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften gehören die GbR sowie die Personenhandelsgesellschaften GmbH & Co. OHG, GmbH & Co. KG, KG sowie die OHG. Dazu kommen die PartG sowie die Stille Handelsgesellschaft.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Form. Hierunter fallen Arbeitsgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen. Diese Form der Personengesellschaft ist besonders bei Freiberuflern beliebt.

Offene Handelsgesellschaft und GmbH & Co. OHG

Bei der OHG sowie der GmbH & Co. OHG schließen sich Gesellschafter zusammen, um ein Handelsgeschäft auszuüben. Die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen.

Die GmbH haftet bei der GmbH & Co. OHG nur mit einem bestimmten Betrag.

Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG

Die KG und die GmbH & Co. KG sind ebenfalls Handelsgesellschaften und müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Gesellschafter, der Kommanditist, übernimmt nur beschränkte Haftung.

Partnergesellschafter (PartG)

Freiberufler haben auch die Möglichkeit, sich zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Partnergesellschaft zusammenzuschließen. Die Partnerschaft muss im Partnerschaftsregister eingetragen werden und bekommt dann den Zusatz „Partnerschaft“ oder „& Partner“.

Stille Gesellschaft

Die Stille Gesellschaft ist nach außen nicht erkennbar. Sie besteht im Innenverhältnis, indem sich der stille Gesellschafter mit einer Dienstleistung oder Geld einbringt. Er erhält eine Beteilung am Gewinn und kann von der Beteiligung am Verlust ausgeschlossen werden.

Fazit

Es gibt viele unterschiedliche Formen von Personengesellschaften. Bei der OHG haften die Gesellschafter voll, bei der KG haften die Kommanditisten nur teilweise. Der Einfluss und die Verantwortung sind unterschiedlich, auch das unternehmerische Risiko unterscheidet sich. Die Kreditwürdigkeit steigt, wenn die persönliche Haftung höher ist. Es lohnt sich daher, sich beraten zu lassen, welche Gesellschaftsform die Richtige für das Unternehmen ist.