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Förderprogramme – Bundesamt für Wirtschaft
Die Entwicklung Deines Businessplans und die damit verbundene Beratung lässt sich staatlich fördern! Als gelistete Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden unsere Leistung bis zu 80% staatlich gefördert!
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows„ richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Als junge Agentur mit erfahrenen Beratern unterstützen wir Dich bei der kompletten Antragsstellung. Du musst Dich um nichts mehr kümmern. Nehme dafür noch heute Kontakt mit uns auf!
So können wir Dich unterstützen
Um Dich und Deine Unternehmung besser kennen zu lernen, führen wir vorab ein kostenloses Erstgespräch. Hier geben wir Dir eine realistische Einschätzung aller Möglichkeiten. Unsere kostenlosen Leistungen enthalten:
- Erstgespräch mit Experten
- Fördermittel- und Finanzierungscheck
- Coachings für Gründer
Als akkreditierte Unternehmensberater beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle, können unsere Beratungsleistungen bis zu 90% staatlich gefördert werden. In diesen Leistungen enthalten sind die folgenden Punkte:
- Finanzierungs- und Fördermittel-Beratung
- Beratung und Erstellung des Businessplans für Banken oder Investoren
- Begleitung zu Bankengesprächen und Vermittlung zu Investoren
- Erstellung von Pitch-Präsentationen und Konzepten für Investoren
Erforderliche Unterlagen für Banken und Investoren
Ein umfangreicher Businessplan, der das Vorhaben detailliert darstellt, ist unumgänglich. Die Bank will sehen, was Du bisher gemacht hast und wofür Du nun eine Finanzierung benötigst.
Nur mit einer „reinen“ SCHUFA erhältst Du aktuell die Chance auf Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Sofern Deine Schufa Mängel aufweist, können Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten möglicherweise über Bürgen ermöglicht werden.
In der Selbstauskunft gibst Du Deine persönlichen finanziellen Verhältnisse (Miete, Einnahmen, sonstige Verpflichtungen etc.) an.
Die Auflistung aller monatlichen Ein- und Auszahlungen für die kommenden Jahre.
Der Liquiditätsplan Deines Unternehmens stellt alle monatlichen bzw. jährlichen Ein- und Auszahlungen gegenüber und wird auch Kapitalfluss oder Cashflow genannt. Somit soll gezeigt werden wie „liquide“, also zahlungsfähig, das Unternehmen ist. Die Faustformel besagt: die Liquidität sollte niemals negativ sein! Zumindest in der Planung sollten die Auszahlungen niemals die Einzahlungen übersteigen. Wenn Du also mehr Auszahlungen hast als Du regelmäßig einnimmst, solltest Du zumindest in der Startphase den Einsatz von Fremdkapital (etwa in Form von Krediten oder Investorengeldern) in Erwägung ziehen.
Vereinfacht ausgedrückt gibt es drei Arten von Geldflüssen:
Geldfluss aus der Betriebstätigkeit
Damit sind alle Ein- und Auszahlungen aus dem Betrieb gemeint:
- Umsätze bzw. Jahresergebnis (bei einer Jahresübersicht)
- Abschreibungen
- Veränderungen im Working Capital. Damit ist das Umlaufvermögen des Unternehmens gemeint, welches kurzfristige Verbindlichkeiten deckt. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind beispielsweise Forderungen von Lieferanten. Auch hier gilt die goldene Bilanzregel: das Umlaufvermögen sollten immer alle Verbindlichkeiten tilgen können und das Ergebnis positiv sein!
- Sonstige Veränderungen des Geldflusses: dazu gehören Veränderungen bei Rückstellungen, sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten (also die Einnahmen oder Ausgaben, die in der jeweiligen Periode entstehen), Ertragssteuerverbindlichkeiten oder Veränderungen der MwSt. Verbindlichkeiten (achte hier darauf, dass Du die Mehrwertsteuer korrekt berechnest und wann diese anfällt. Zudem beachte bitte die Steuervorauszahlung und ihre Fälligkeit).
Geldfluss aus Investitionstätigkeit
Nicht selten werden zu Beginn einer Unternehmung Investitionen getätigt. Grundsätzlich zu unterscheiden sind Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Patente, Schutzrechte etc.) oder Investitionen in Sachanlagen (z.B. Maschinen, Büroausstattung etc.). Auch Investitionen in Finanzanlagen oder Anzahlungen von Sach- und Anlagegütern kommen in diesen Posten.
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeiten
Vereinfacht ausgedrückt ist mit „Finanzierungstätigkeit“ die Aufnahme bzw. Tilgung eines Darlehens und die Auswirkungen auf das Eigenkapital gemeint. Solltest Du keine Kapitalgesellschaft (wie eine GmbH) betreiben und nicht im eigenen Unternehmen angestellt sein, so musst Du hier noch den Posten „Privatentnahme“ hinzufügen. Hier kannst Du dann den monatlichen Betrag, den Du aus der Unternehmung entnimmst aufführen.
Wenn Du alle Zahlen richtig eingetragen hast, so ergibt sich am Ende der Liquiditätsvorschau der sog. „Netto Cashflow“, der möglichst positiv sein sollte.