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Weiterbildungen und Coachings werden in Deutschland gefördert
In Deutschland wird Bildung gefördert von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dabei werden kurzfristige Einzelcoachings über den AVGS-Gutschein gefördert und längere Weiterbildungen und Umschulungen über den Bildungsgutschein.
Jeder Bundesbürger hat die Möglichkeit diese Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein – in den meisten Fällen muss man entweder arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Die meisten Coachings können bundesweit und vollkommen online durchgeführt und teilweise auch zertifiziert werden.
Welche Coachings und Weiterbildungen werden gefördert?
Ein Bildungsgutschein fördert (zertifizierte) Umschulungen und Weiterbildungen jeglicher Art. Diese Bildungsangebote werden durch zertifizierte Bildungsträger bundesweit durchgeführt. Viele Bildungsangebote finden mittlerweile komplett online statt. Eine Übersicht finden Sie hier.
Der AVGS fördert vor allem Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen, die bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen helfen. Es werden aber auch Fortbildungen zur beruflichen Weiterbildung finanziert.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Wer eine Umschulung oder Weiterbildung machen will, kann sich dies fördern lassen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit einem Bildungsgutschein.
Dabei werden nicht nur die Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung übernommen, sondern auch die Fahrtkosten zur Maßnahme, die Kosten für Lernmittel oder die Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung. Auch bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung werden übernommen.
Was ist ein AVGS-Gutschein?
Was sind die Voraussetzungen?
Anspruch auf einen AVGS oder Bildungsgutschein – und somit auf geförderte Bildung – haben Arbeitsuchende, die seit mindestens sechs Wochen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind und Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bekommen. Auch Angestellte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können die Förderung beanspruchen. Für alle anderen ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder der Bildungsgutschein allerdings keine garantierte Leistung und die Bewilligung hängt von der zuständigen Sachbearbeitung ab. Der Anspruch auf das Einzelcoaching entfällt, wenn bereits eine neue Anstellung oder eine Selbstständigkeit besteht.
Wie beantragt man eine Bildungsförderung?
Der Antrag des AVGS oder Bildungsgutscheins kann bei der Arbeitsagentur persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wir helfen Ihnen dabei! Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir setzen uns mit Ihrer Agentur für Arbeit auseinander. Anschließend entscheidet die Sachbearbeitung individuell, ob der Antrag bewilligt, zeitlich befristet oder es örtliche Einschränkungen für die Förderungsmaßnahme gibt.
Es sollte daher vorab geprüft werden, welche Maßnahmen für die eigenen Bedürfnisse in Frage kommen. Bei Unklarheiten sollte der entsprechende Träger hinzugezogen werden und eine umfassende Beratung zu den Coachings erfolgen. Anschließend wird die Auswahl an die Arbeitsagentur weitergeleitet und die beruflichen Vorteile des Coachings erläutert. Der Träger muss eine Zertifizierung haben, dass er Coachings mit AVGS durchführen darf. Wenn alle Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind, wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt.