Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft ist ein Personengesellschaft, bei der nicht alle Gesellschafter Haftung übernehmen. Zur Gründung benötigt es mindestens zwei Personen, die zusammen ein Handelsunternehmen führen. Die Kommanditgesellschaft setzt sich aus den Kommanditisten und den Komplementären zusammen.

Komplementär

Komplementäre haften uneingeschränkt. Sie haben eine repräsentative Funktion, führen das Unternehmen und sind für die Bilanzierung verantwortlich. Der Komplementär ist Geschäftsführer und erhält eine Gewinnbeteiligung.

Kommanditist

Kommanditisten bringen als Gesellschafter Privateinlagen in die Gesellschaft ein. Als Kommanditisten kommen natürliche und juristische Personen infrage. Sie haften gegenüber Gläubigern nur mit ihrer Einlage. Sie dürfen keine Entscheidungen treffen und keine Führungsaufgaben übernehmen, müssen dafür aber auch nicht aktiv im Unternehmen mitarbeiten. Sie können aber vom Komplementär besondere Befugnisse erhalten. Der Kommanditist bekommt eine Gewinngutschrift.

Gründung der Kommanditgesellschaft

Der Komplementär und der Kommanditist müssen einen Vertrag abschließen. Die Einlage des Kommanditisten kann als Bar- oder Sacheinlage erfolgen. Mit dieser Summe haftet der Kommanditist und sie wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten und im Handelsregister eingetragen.

Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich. Der Name muss aus dem Namen eines Komplementärs und dem Zusatz KG bestehen. Die KG beginnt ihre Aktivität mit der Aufnahme des Geschäfts. Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die KG ins Handelsregister eingetragen. Zudem muss sie beim Gewerbeamt, beim Finanzamt und oftmals bei der Industrie- und Handelskammer angemeldet werden.

Haftung der Kommanditgesellschaft

Die Komplementäre haften unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Kommanditisten haften dagegen nur mit der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Sofern bereits vor der Eintragung ins Handelsregister Geschäfte getätigt werden, haftet auch der Kommanditist für diese uneingeschränkt mit dem Privatvermögen.

Buchhaltung und Steuern

Die Kommanditgesellschaft erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, sodass sie den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung unterliegt. Die Kommanditgesellschaft muss zudem Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer bezahlen.

Buchführung

Es muss die doppelte Buchführung angewandt und eine Bilanz erstellt werden. Der Jahresabschluss muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Gesellschaftsvermögen besteht aus den Beiträgen der Gesellschafter sowie dem erworbenen Vermögen. Die Vermögensgegenstände gehören allen Gesellschaftern, sodass ein Gesellschafter nicht ohne die anderen Gesellschafter allein über seinen Anteil verfügen kann.

Der Gewinn der Kommanditgesellschaft ergibt sich aus einem Betriebsvermögensvergleich. Hierbei wird das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem am Ende des vorigen Wirtschaftsjahres verglichen. Der Wert der Entnahmen des laufenden Wirtschaftsjahres wird hinzugerechnet und der Wert der Einlagen abgezogen. Der Gewinn bzw. Verlust wird auf die Gesellschafter anteilig verteilt.

Die Vergütungen der Gesellschafter sind keine Betriebsausgaben und werden bei der Gewinnverteilung als Vorabgewinn zugerechnet. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine anders lautenden Regelungen getroffen wurden, wird die Kapitaleinlage zu vier Prozent verzinst und der Rest nach Köpfen verteilt.

Steuern

Die Kommanditgesellschaft gilt als Mitunternehmerschaft, außer sie dient ausschließlich der Vermögensverwaltung. Es fallen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Bei Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, fällt Einkommensteuer an. Juristische Personen müssen Körperschaftsteuer bezahlen. Bei der Kommanditgesellschaft fällt Gewerbesteuer an.

Die Gewerbesteuer wird bei den Gesellschaftern auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Die Vergütungen an die Gesellschafter sind keine Betriebsausgaben, daher werden sie bei der Kommanditgesellschaft auf den Gewinn angerechnet.

Fazit

Wenn nur bestimmte Gesellschafter die Geschäftsführung übernehmen und die Gesellschaft vertreten sollen, ist die Kommanditgesellschaft eine gute Möglichkeit. Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und dadurch erhöht sich die Kreditwürdigkeit der Kommanditgesellschaft, weil der Kreditgeber einen voll haftenden Schuldner hat.

Das hat für den Komplementär allerdings auch den Nachtteil, dass er für Forderungen gegen die Gesellschaft immer mit seinem Privatvermögen haften muss. Wenn dies nicht gewollt ist, sind die GmbH & Co. KG oder die UG & Co. KG aufgrund der Haftungsbeschränkung Alternativen. Es sollte sich auf jeden Fall mit allen Rechtsformen ausgiebig beschäftigt werden und die Gründer sollten sich beraten lassen.