Kleingewerbe – Ein Weg in die Selbstständigkeit

Für die Gründung eines Kleingewerbes gibt es viele gute Gründe, beispielsweise Arbeitslose, die nach einer selbstständigen Alternative suchen, Rentner, die einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen wollen, unternehmenslustige Menschen, die selbstbestimmt arbeiten möchten, ein Testlauf, ob eine Geschäftsidee machbar ist oder ein Zusatzeinkommen.

Gründungswillige denken oft, dass die Hürden dafür in Deutschland sehr hoch sind. Das stimmt aber nicht unbedingt, da eine Berufs- und Gewerbefreiheit gilt.

Was ist ein Kleingewerbe?

Unter einem Gewerbe wird jede eigenverantwortliche und unternehmerische Tätigkeit verstanden. Dazu gehören die meisten Dienstleister, Händler sowie Handwerks- und Industriebetriebe.

Ein Kleingewerbe ist auch ein gewerbliches Unternehmen, das sich aber nicht an kaufmännische Spezialvorschriften und an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches halten muss. Zu den kleinen Gewerbetreibenden gehören Land- und Forstwirte, Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Die Vorschriften für Kleingewerbe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung sowie in Sozial- und Steuergesetzen festgehalten.

Vor- und Nachteile des eingetragenen Kaufmanns

Durch die Eintragung im Handelsregister ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Zu den Vorteilen gehören:

  • Es wird kein Startkapital benötigt und der Einzelunternehmer muss keine Schriftstücke aufsetzen, dadurch ist die Gründung günstig und unkompliziert.
  • Der Kaufmann gründet allein und kann so alle Entscheidungen selbst treffen. Der Gewinn muss nicht geteilt werden.
  • Es muss kein Geschäftsbericht veröffentlicht werden.
  • Der Unternehmensname kann frei gewählt werden.

Zu den Nachteilen gehören:

  • Der Einzelkaufmann haftet mit dem betrieblichen und privaten Vermögen.
  • Es muss eine Bilanz erstellt werden.
  • Es gibt nur eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten.

Kleingewerbe anmelden

Das Kleingewerbe wird wie alle anderen Gewerbebetriebe beim Gewerbeamt angemeldet. Das kann je nach Region eine eigenständige Einrichtung oder ein Anmeldebereich beim Ordnungsamt oder im Rathaus sein. Die Anmeldung kann persönlich, auf dem Postweg und bei einigen Behörden auch online erfolgen. Im Gegensatz zum Gewerbe muss beim Formular zur Gewerbeanmeldung ein Kreuz beim Nebengewerbe gesetzt werden.

Abgrenzung Kleingewerbe zu Gewerbetreibenden

Kleingewerbetreibende müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen, nicht den Handelsbräuchen folgen und nicht die HGB-Bestimmungen beachten. Laut HGB handelt es sich um ein Kleingewerbe, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§1 Abs.2 HGB). Dafür gibt es keine eindeutigen Kriterien, aber es kann vermerkt werden, dass sich weder Einzelunternehmen noch BGB-Gesellschaften grundsätzlich ins Handelsregister eintragen müssen. Dies kann erfolgen, wenn die Aufforderung vom Amt kommt.

Vorteile des Kleingewerbes

Der größte Vorteil ist, dass keine Bücher geführt werden müssen. Das wiederum hat weitere Vorteile:

  • Der Kleingewerbetreibende muss keine doppelte kaufmännische Buchführung erstellen
  • Er muss keine Inventur machen
  • Kleingewerbetreibende brauchen keine Bilanz erstellen
  • Es müssen keine Jahresabgrenzungen vorgenommen werden
  • Der Kleingewerbetreibende muss keinen Jahresabschluss veröffentlichen.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen

Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen werden oft gleichgesetzt. Kleingewerbetreibende sind im Sinne des HGB keine Kaufleute und werden nicht ins Handelsregister eingetragen. Sie müssen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Steuervorschriften richten.

Kleinunternehmer dagegen können Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte sein. Die Kleinunternehmerregelung richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz. Voraussetzung ist, dass der Vorjahresumsatz geringer als 17.500 Euro war und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.

Steuerpflicht Kleingewerbe

Wie oben beschrieben sind Kleingewerbetreibende, die pro Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz haben, Kleinunternehmer. Sie zahlen weder Gewerbesteuer noch Umsatzsteuer. Die Einkünfte aus ihrem Gewerbebetrieb versteuern sie bei der Einkommensteuererklärung nach §15 EStG. Gewerbetreibende, die einen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro haben, müssen Umsatzsteuer abführen. Wenn der Jahresgewinn mehr als 25.000 Euro beträgt, müssen sie zudem Gewerbesteuer abführen.

Kleingewerbe nebenberuflich

Ein Nebengewerbe kann nur angemeldet werden, wenn der Gewerbetreibende einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht, welche den beruflichen Schwerpunkt bildet. Ein Arbeitnehmer muss dafür den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen.

Kriterien für ein nebenberufliches Gewerbe

Die berufliche Haupttätigkeit muss den Mittelpunkt bilden, Arbeitszeit und Einkommen des nebenberuflichen Gewerbes müssen daher geringer ausfallen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Tätigkeit weniger als 18 Stunden pro Woche beträgt.

Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Tätigkeit

Ein Nebengewerbe kann auch im Fall einer Arbeitslosigkeit ausgeübt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dann aber 15 Stunden nicht übersteigen. Eine nebengewerbliche Tätigkeit muss dem zuständigen Arbeitsamt mitgeteilt werden und lediglich 165 Euro des Einkommens sind pro Monat anrechnungsfrei.

Fazit

Die Anmeldung eines Kleingewerbes bringt damit einige Vorteile, da die umfangreichen Vorschriften nach dem Handelsgesetzbuch nicht eingehalten werden müssen. Sofern der Jahresumsatz unter den beschriebenen Grenzen liegt, ist das Kleingewerbe sogar umsatz- und gewerbesteuerfrei. Es ist aber wichtig, dass die beschriebenen Vorschriften beachtet werden, sodass es im Nachhinein zu keinen Problemen kommt.