Die Kapitalgesellschaft in Deutschland

Bei einer Kapitalgesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um einen bestimmten Unternehmenszweck zu realisieren. Sie ist, anders als eine Personengesellschaft, haftungsbeschränkt.

Existenzgründer haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtsformen zu wählen. Dazu gehören das Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaft unterscheidet sich bei mehreren Punkten von der Personengesellschaft.


Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Der wesentliche Unterschied ist, dass die beteiligten Gesellschafter bei der Personengesellschaft im Vordergrund stehen und bei der Kapitalgesellschaft das hinterlegte Kapital.  Das wiederum führt zu Unterschieden bei der Besteuerung, der Buchhaltung, der Finanzierung, der Gesellschafterstruktur, der Geschäftsführung, der Gewinnbeteiligung, den Gründungskosten, dem Gründungsprozess sowie der Haftung.

Merkmale der Kapitalgesellschaft

Die folgenden Kriterien beschreiben die besonderen Merkmale der Kapitalgesellschaft:

Rechtsstellung

Bei einer Kapitalgesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen. Sie ist rechtlich selbstständig, also eine selbstständige juristische Person. Die Kapitalgesellschaft hat damit Rechte und Pflichten, kann unter dem Firmennamen klagen und Vermögen besitzen.

Gründung einer Kapitalgesellschaft

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft benötigt es mindestens zwei juristische oder natürliche Personen, davon sind die 1-Personen-GmbH und 1-Personen-UG ausgenommen.

Eine Kapitaleinlage ist zwingend vorgesehen und variiert zwischen einem und 50.000 EUR.

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und die Kapitalgesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden.

Geschäftsführung

Die Gesellschafter führen die Geschäfte nicht selbst, dafür wird ein Geschäftsführer eingesetzt. Dieser Geschäftsführer kann einer der Gesellschafter sein, muss es aber nicht.

Buchführung

Die Kapitalgesellschaft ist ein Formkaufmann und hat daher die Pflicht zur doppelten Buchführung. Für die Jahresabschlüsse besteht Publikumspflicht, sie müssen beim Bundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlicht werden. Eine Ausnahme gilt für Freiberufler, da diese keine Kaufleute sind. Sie sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt immer anteilsmäßig und hängt von der Kapitaleinlage der Gesellschafter ab.

Vor- und Nachteile der Personengesellschaften

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Vor- und Nachteile vereinfachen die Entscheidung.

Vorteile

Zu den Vorteilen gehören das hohe öffentliche Ansehen, die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und die Übertragbarkeit einzelner Geschäftsanteile.

Nachteile

Zu den Nachteilen gehören die aufwendige Buchführung, ein hohes Mindestkapital sowie eine schwierige Kreditvergabe.

Haftung einer Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften haften lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen und nicht wie bei Personengesellschaften mit dem Privatvermögen. Eine Ausnahme bildet die Kommanditgesellschaft auf Aktie, bei der der Komplementär persönlich und unbeschränkt haftet.

Besteuerung

Die Kapitalgesellschaft wird als eigenständiges Rechtsobjekt besteuert. Es fallen Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer an.

Formen von Kapitalgesellschaften

Es gibt vier Gesellschaftsformen, die zu den Kapitalgesellschaften zählen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Es ist mindestens eine Person bei der Gründung einer GmbH notwendig (1-Personen-GmbH). Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 EUR und wird im Gesellschaftsvertrag zusammen mit der Firma, dem Geschäftsgegenstand, dem Sitz sowie der Verteilung der Geschäftsanteile festgehalten.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH. Bei der UG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, allerdings ist eine Rücklagenbildung erforderlich. Wenn die Stammeinlage von 25.000 EUR eingezahlt ist, wandelt sie sich in eine GmbH um.

Aktiengesellschaft (AG)

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 EUR und wird in Aktien zerlegt. Diese werden an der Börse an Anteilseigner verkauft. Die Organe der AG sind der Aufsichtsrat mit Kontrollfunktion, die Hauptversammlung, bei der Aktionäre bestimmte Beschluss- und Stimmrechte haben, sowie der Vorstand mit Beschluss- und Geschäftsführungsfunktion.

Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)

Die Kommanditgesellschaft beinhaltet Merkmale einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft. Das Grundkapital beträgt wie bei einer AG mindestens 50.000 EUR und die Anteile werden an Aktionäre verkauft. Die Gesellschafter werden wie bei der Kommanditgesellschaft in persönlich haftende Komplementäre und haftungsbeschränkte Kommanditisten getrennt.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalgesellschaften. Ob und welche gegründet wird, hängt von dem Gründungsvorhaben ab. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert ein hohes Stammkapital. Wer dieses nicht aufbringen kann, der hat mit der haftungsbeschränkten UG eine günstige Alternative. Auf diese Weise kann auch ohne hohes Eigenkapital von der Gesellschaftshaftung profitiert werden.