Sind Steuerberater bei der Beantragung des Gründungszuschusses hilfreich?
Für die meisten Existenzgründer ist es von entscheidender Bedeutung, ob sie den Gründungszuschuss erhalten. Besonders in der Anfangszeit, in der ein fester Kundenstamm sowie die Struktur des Betriebs erst aufgebaut werden müssen, sind die finanziellen Mittel des Gründers stark eingeschränkt. Da kein rechtlicher Anspruch auf den Gründungszuschuss besteht und die Gewährung eine Ermessensentscheidung ist, ist es sinnvoll, eine adäquate Beratung hinzuzuziehen.
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Geschäftsidee des Existenzgründers als tragfähig einstufen. Andernfalls kann der Gründungszuschuss verwehrt werden. Zahlreiche Arbeitnehmer haben im Rahmen ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen Steuerberater in Anspruch genommen und möchten diesen für die Beantragung des Gründungszuschusses ebenfalls hinzuziehen. Grundsätzlich ist dies möglich, doch ist davon abzuraten.
Der Fokus liegt auf steuerliche Aspekte
Die Beratung eines Steuerberaters kann unter Umständen sehr einseitig sein. Hier liegt der Fokus in der Regel auf den steuerlichen Aspekten. Jedoch sind diese bei der Beantragung des Gründungszuschusses zunächst nebensächlich. Nachdem die Anspruchsgrundlage sichergestellt ist, muss zunächst ein Businessplan erstellt werden.
Die Erstellung eines Businessplans stellt die Hauptarbeit bei der Beantragung der staatlichen Förderung dar. Ein fachkundiger Berater ist dabei behilflich, ein umsetzbares Konzept zu erschaffen, welches ein wasserdichtes Geschäftsmodell darlegt. Denn nicht umsonst gilt der Businessplan als einer der größten Stolpersteine im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses. Die bloße Erstellung eines Businessplans ist für die Beantragung nicht ausreichend.
Eine Gründungsberatung soll das Geschäftskonzept verbessern. Außerdem wird das Alleinstellungsmerkmal sowie die Positionierung des Unternehmens klarer. Die Fördermittel können zielgerichtet ausgewählt werden. Somit verbessern sich die Chancen auf eine Finanzierung. Der Businessplan muss nach der Erstellung von einer fachkundigen Stelle überprüft werden. Dies kann zwar ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, aber auch die IHK oder ein erfahrener Gründungsberater sein. Hält der Businessplan dieser Überprüfung stand, wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Sie bestätigt, dass die Geschäftsidee erfolgsversprechend ist. Ein Steuerberater kann eine vollumfängliche Überprüfung der Geschäftsmodells nicht gewährleisten, da die Gründungsberatung für ihn eine Ausnahme darstellt.
Ein weiterer Grund, sich für eine geförderte Gründungsberatung und gegen einen Steuerberater zu entscheiden, liegt darin, dass die Kosten für einen Steuerberater nicht gefördert werden. Eine Gründungsberatung kann zum Teil sehr kostspielig sein. Im Durchschnitt liegen die Kosten für diese Beratung zwischen 3000 und 8000 Euro. In der Regel wird die Beratung mit mindestens 50 Prozent gefördert. Allerdings gibt es zahlreiche Programme, die diese Beratung in voller Höhe fördern. Damit die Gründungsberatung gefördert werden kann, muss sie von einem spezialisierten Coach oder Gründungsberater durchgeführt werden. Ein Steuerberater zählt nicht dazu, weshalb seine Kosten der Neugründer in voller Höhe selbst tragen müsste.
Damit dem Existenzgründer zu einer erfolgreichen Selbständigkeit verholfen werden kann, sollte die Gründungsberatung auf die Beantragung des Gründungszuschusses spezialisiert sein. Weiterhin muss der Berater für eine bestimmte Beratungsförderung zugelassen sein und Erfahrung in der Branche haben. So kennt er die meisten Stolpersteine und kann den Existenzgründer fachkundig beraten. Ein Steuerberater hingegen legt den Fokus auf die steuerlichen Aspekte, die die Neugründung mit sich bringt. Außerdem werden die Kosten für eine Gründungsberatung nur bei spezialisierten Gründungsberatern von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, weshalb der Neugründer die Aufwendungen für einen Steuerberater selbst tragen müsste. Wir, als förderbare Gründungsberatung, helfen Ihnen gerne dabei, den Gründungszuschuss zu beantragen.