Die GmbH als Kapitalgesellschaft

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gründer die Haftung beschränken können. In diesem Artikel findest Du alle wichtigen Infos, die Du für eine GmbH-Gründung brauchst.

Gründung GmbH

Zur Gründung einer GmbH benötigt es mindestens einen Gesellschafter. Auch für eine „Ein-Personen-GmbH“ müssen dieselben Bestimmungen wie bei den übrigen GmbHs eingehalten werden. Der Gesellschaftsvertrag muss vom Notar beurkundet werden.

Bei der Gründung muss ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro eingebracht werden, wovon die Hälfte sofort eingezahlt werden muss. Es können auch Sachgüter, wie ein Kfz oder eine Maschine eingebracht werden. Jeder Gesellschafter muss einen Geschäftsanteil von mindestens einen Euro haben. Es fallen Kosten für die Eintragung im Handelsregister sowie die Bekanntmachung und den Notar an.

Geschäftsführung

Bei der GmbH tritt die Gesellschaft selbst im Geschäftsverkehr auf und nicht die Gesellschafter. Sie muss Steuern zahlen und schließt Verträge ab. Um diese Angelegenheiten kümmert sich der Geschäftsführer, der angestellt ist. Der Gründer selbst kann als Geschäftsführer auftreten oder jemanden als Geschäftsführer einsetzen. Als Geschäftsführer kann nur eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person auftreten.

Haftung

Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Der Geschäftsführer haftet mit seinem persönlichen Vermögen, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt. Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen bei persönlichen Bürgschaften und Krediten, bei der Durchgriffshaftung und wenn sie gegen die Regeln über das GmbH-Kapital verstoßen.

GmbH Finanzierung

Für die Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital von 25.000 Euro benötigt. Dabei stehen vor allem vier Wege zur Verfügung.

Bargründung: Bei der Bargründung wird das Stammkapital direkt in die GmbH eingezahlt. Dies geschieht entweder allein durch den Gründer oder zusammen mit einem Geschäftspartner. Sofern die Mittel dafür zur Verfügung stehen, ist dies der einfachste Weg.

Sachgründung: Bei der Sachgründung werden private Vermögensgegenstände, wie Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen an die GmbH übertragen. Auf diese Weise wird das benötigte Stammkapital erbracht.

Geförderte Kredite: Die erste Anlaufstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der KfW haben Existenzgründer verschiedene Möglichkeiten, wie günstige Kredite oder tilgungsfreie Jahre.

Bankkredit: Der Gründer kann auch einen Bankkredit beantragen. Dabei muss er aber grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen haften.

Steuern

Für die GmbH fallen Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an. Für den Fall, dass an Anteilseigner Gewinnausschüttungen getätigt werden, wird Kapitalertragsteuer fällig.

Buchführungspflicht

Die GmbH ist nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zur gesetzlichen Buchführung, demnach doppelte Buchführung und Jahresbilanz, verpflichtet.

Gewinn- und Verlust GmbH

Die Gewinn- und Verlustverteilung richtet sich nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter. Je höher der Anteil der GmbH ist, desto größer ist die Gewinnbeteiligung des Gesellschafters.

Die Gesellschafterversammlung bestimmt über die Gewinnausschüttung und – verwendung. Meistens wird nicht der komplette Gewinn ausgeschüttet, sondern ein Teil zur Bildung von Rücklagen genutzt.

GmbH Vorteile

Die GmbH ist bei der Gründung als Rechtsform sehr beliebt, vor allem bei den Gründern, die nicht alleine gründen wollen. Die GmbH hat einige Vorteile, aber natürlich auch Nachteile.

Flexibilität

Die Gründung ist für alle gesetzlich zulässigen Zwecke erlaubt, sowohl allein als auch zusammen mit anderen Personen. Die GmbH ist zudem flexibel bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Unternehmensnachfolge sowie dem Wechsel von Gesellschaftern. Bei der GmbH kann zudem ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden.

Beschränkte Haftung

Bei der GmbH müssen die Gesellschafter nicht persönlich haften, wodurch sich das Risiko für die Beteiligten verringert. In Branchen, die mit hohen Risiken verbunden sind, ist das ein entscheidender Faktor. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn die Sorgfaltspflichten verletzt werden, muss auch mit dem Privatvermögen gehaftet werden.

Steuerliche Vorteile

Die GmbH kann steuerliche Vorteile haben, dabei ist die Gewinnverwendung entscheidend. Wenn der Gewinn nicht ausgeschüttet wird, sondern beispielsweise für Anschaffungen genutzt wird, verringert sich die Körperschaftsteuer. Sobald ausgeschüttet wird, ist der Vorteil nicht mehr gegeben, da Kapitalertragsteuer fällig wird. Gewerbesteuer ist in jedem Fall fällig.

Rechtsfähigkeit

Die GmbH ist eine juristische Person. Sie kann demnach selbstständig Geschäfte abschließen. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen. Der Gründer kann, muss aber nicht als Geschäftsführer auftreten.

Nachteile GmbH

Hohes Mindestkapital

Die Gründung ist nur möglich, wenn das Mindestkapital von 25.000 Euro eingebracht wird, davon muss die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden. Das kann auch durch Sachwerte geschehen, trotzdem sind viele Gründer auf Banken oder Privatinvestoren angewiesen.

Hoher Arbeitsaufwand

Die GmbH bedeutet viel Arbeitsaufwand, bereits die Gründung ist aufwendiger. Der Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden und die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Die Unternehmensführung erfordert viel Sorgfalt und Zeit für administrative Aufgaben, da Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht besteht.

Risiko von persönlicher Haftung

Die Gesellschafter haften zwar grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, aber davon gibt es Ausnahmen. Mit dem privaten Vermögen wird gehaftet, wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wird, Kredite aufgenommen werden oder den steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird.

Strikte Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen

Die Gesellschafter können sich bei der GmbH nicht einfach am Vermögen bedienen. Eine mögliche Konsequenz wäre der Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung und das hat entspreche rechtliche Folgen. Das Vermögen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft wird strikt getrennt. Die Gewinne werden ausgeschüttet, wofür ein Gesellschafterbeschluss notwendig ist.

Fazit

Die Gründung einer GmbH hat einige Vorteile, in manchen Fällen ist aber eine andere Rechtsform die bessere Wahl. Daher sollte sich der Gründer ausreichende Gedanken machen und sich fragen, ob das Mindestkapital zur Verfügung steht, ob der Arbeitsaufwand auf sich genommen werden soll und wie wichtig der Aspekt der beschränkten Haftung ist.

Die Wahl der Rechtsform bringt einige Konsequenzen mit sich, daher sollte sich der Gründer auch zu Alternativen der GmbH informieren und sich beraten lassen.