Was ist ein Einzelunternehmen?

Die Gründung als Einzelunternehmen ist unkompliziert. Die Anmeldung des Einzelunternehmens erfolgt beim Gewerbeamt.

Wer allein gründen möchte, aber keine Kapitalgesellschaft, dem bleibt als Rechtsform das Einzelunternehmen. Für die Gründung ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Folgende Punkte sind beim Einzelunternehmen wichtig:

  • Es können Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Gewerbliche Tätigkeit
  • Haftung auch mit dem Privatvermögen des Inhabers
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine besonderen Voraussetzungen
  • Keine weiteren Inhaber oder Teilhaber möglich

Arten von Einzelunternehmen

Gewerbe

Gewerbetreibende haben eine eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit, sie arbeiten auf eigene Rechnung und Steuernummer und ihre Tätigkeit ist auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Eine selbstständige Tätigkeit gilt bereits als gewerblich, wenn Dienstleistungen oder Produkte auf regelmäßiger Basis mit Gewinnabsicht angeboten werden.

Freiberufler

Eine Ausnahme bei Einzelunternehmern bilden die Freiberufler, da sie keine Gewerbetreibende sind. Sie müssen sich daher nicht beim Gewerbeamt anmelden.

Kleingewerbe

Das Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Unternehmen, für das eine einfache Buchführung ausreicht und nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden muss. Hier wird die Kleinunternehmerregelung angewandt. Das Finanzamt entscheidet, wer Kleingewerbetreibender ist.

Wichtig zu wissen

Der erste Schritt der Gründung ist die Anmeldung beim Gewerbeamt, sofern die geplante Tätigkeit keine Gewerbeerlaubnis voraussetzt. In diesem Fall muss vorher die Erlaubnis beantragt werden. Gründer können die Anmeldung vor Ort beim Gewerbeamt oder digital ausfüllen. Anschließend wird das Unternehmen ins Gewerberegister aufgenommen. Das Gewerbeamt informiert die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt sowie die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer über die Neugründung.

Haftung Einzelunternehmen

Beim Einzelunternehmen gibt es keine Haftungsbeschränkung. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch, persönlich und unbeschränkt. Der Inhaber haftet somit sowohl mit dem betrieblichen als auch privaten Vermögen.

Unternehmensbezeichnung

Für die Bezeichnung des Einzelunternehmens gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Dennoch sollte der volle Name des Inhabers in der Unternehmensbezeichnung enthalten sein. Für die Außendarstellung und die Werbezwecke kann die Art des Unternehmens angegeben werden. Es muss nur im Impressum, auf Rechnungen und im Schriftverkehr erkenntlich sein, welche natürliche Person hinter dem Gewerbe steht.

Standort

Für das Einzelunternehmen muss kein Büro oder Ladenlokal angemietet werden, es kann auch von Zuhause aus betrieben werden. Es ist aber nicht an jeder Wohnadresse zulässig, die Gemeinden und Stadtbezirke definieren, wo sich Gewerbe niederlassen dürfen. Vor der Gründung des Gewerbes sollte dies zudem mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Steuern Einzelunternehmen

Einzelunternehmen unterliegen mit ihrem Einkommen der Einkommensteuer. Die Besteuerung ist in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch definiert.

Einzelunternehmen zahlen abhängig vom Umsatz und Gewinn folgende Steuern:

  • Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer bei Gewerbetreibenden
  • Umsatzsteuer

Die Buchhaltung bildet die Grundlage für die Besteuerung. Hier werden alle Einnahmen und Ausgaben der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfasst. Daraus wird der Gewinn ermittelt, der die Bemessungsgrundlage für die Steuern bildet.

Einnahmeüberschussrechnung für Einzelunternehmen

Wenn der Gewinn nicht über 60.000 Euro und der Umsatz nicht über 600.000 Euro liegt, kann der Einzelunternehmer eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die EÜR muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Sofern die Grenzen überschritten werden, unterliegt der Einzelunternehmer der Buchführungspflicht und muss eine Bilanz erstellen. Für Freiberufler gelten diese Grenzen nicht. Es gibt zudem eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende.

Kleinunternehmerregelung

Selbstständige, deren Umsatz jährlich unter 22.000 Euro liegt, können beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz beantragen. Wenn der Einzelunternehmer unter dieser Grenze bleibt, kann er die Gewinnermittlung formlos zur Einkommensteuererklärung einreichen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2022 für Einzelveranlagte pro Jahr bei 9.984 Euro. Für Zusammenveranlagte beträgt der Grundfreibetrag 19.968 Euro.

Fazit

Das Einzelunternehmen kann einfach und schnell ohne Stammkapital gegründet werden und zählt daher zu den beliebtesten Rechtsformen. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigt der Gründer nur wenige Mittel. Der Nachteil liegt darin, dass der Einzelunternehmer voll haftet, demnach mit dem betrieblichen und privaten Vermögen. Es sollte daher im Vorfeld genau überlegt werden, wie hoch das Haftungsrisiko ist oder welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es ist ratsam sich vor der Gründung über die verschiedenen Rechtsformen beraten zu lassen.