Eingetragener Kaufmann, kurz e.K.

Eine der meist gewählten Rechtsformen ist der eingetragene Kaufmann, kurz e.K. Eingetragene Kaufleute sind Einzelunternehmer, welche im Handelsregister eingetragen sind. Dies kann immer nur eine einzelne Person sein. Bei einer Gründung von mehreren Kaufleuten handelt es sich um eine offene Handelsgesellschaft.

Vom eingetragenen Kaufmann abzugrenzen ist zudem der Kleingewerbetreibende. Dieser Einzelunternehmer ist nicht im Handelsregister eingetragen und für ihn gelten die Pflichten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für den Einzelkaufmann gilt das Handelsgesetzbuch. Als eingetragener Kaufmann ist man eine natürliche Person.

Welche Kaufleute müssen sich eintragen lassen?

Eine der meist gewählten Rechtsformen ist der eingetragene Kaufmann, kurz e.K. Eingetragene Kaufleute sind Einzelunternehmer, welche im Handelsregister eingetragen sind. Dies kann immer nur eine einzelne Person sein. Bei einer Gründung von mehreren Kaufleuten handelt es sich um eine offene Handelsgesellschaft.

Vom eingetragenen Kaufmann abzugrenzen ist zudem der Kleingewerbetreibende. Dieser Einzelunternehmer ist nicht im Handelsregister eingetragen und für ihn gelten die Pflichten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für den Einzelkaufmann gilt das Handelsgesetzbuch. Als eingetragener Kaufmann ist man eine natürliche Person.

Vor- und Nachteile des eingetragenen Kaufmanns

Durch die Eintragung im Handelsregister ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Zu den Vorteilen gehören:

  • Es wird kein Startkapital benötigt und der Einzelunternehmer muss keine Schriftstücke aufsetzen, dadurch ist die Gründung günstig und unkompliziert.
  • Der Kaufmann gründet allein und kann so alle Entscheidungen selbst treffen. Der Gewinn muss nicht geteilt werden.
  • Es muss kein Geschäftsbericht veröffentlicht werden.
  • Der Unternehmensname kann frei gewählt werden.

Zu den Nachteilen gehören:

  • Der Einzelkaufmann haftet mit dem betrieblichen und privaten Vermögen.
  • Es muss eine Bilanz erstellt werden.
  • Es gibt nur eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten.

Buchführungspflicht als eingetragener Kaufmann

Der e.K. muss eine doppelte Buchführung und eine Bilanz erstellen. Zusätzlich muss regelmäßig eine Inventur durchgeführt werden. Bei der Buchhaltung und den Steuererklärungen kann ein Steuerberater helfen. Kleinunternehmer sind nicht zu Bilanzierung verpflichtet, wenn ihr Gewinn unter 60.000 und ihr Umsatz unter 600.000 Euro liegt.

Steuerpflicht für eingetragene Kaufleute

Eingetragene Kaufleute haben die gleiche Steuerpflicht wie alle anderen Einzelunternehmer. Es fallen die folgenden Steuern an:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer bei Mitarbeitern
  • Umsatzsteuer

Durchzuführende Schritte des eingetragenen Kaufmanns

Eingetragene Kaufleute gründen allein, wodurch die Gründung schneller und unkomplizierter ist. Nachdem ein Businessplan erstellt wurde, sind folgende formale Schritte erforderlich:

  1. Eintrag ins Handelsregister

Für die Eintragung im Handelsregister wird ein Notar benötigt, bei dem der Antrag eingereicht wird. Dieser beglaubigt den Antrag und reicht ihn beim zuständigen Amtsgericht ein. Wenn das Unternehmen mehrere Zweigstellen hat, müssen alle Standorte ins Handelsregister eingetragen werden.

  1. Gewerbeanmeldung

Der Einzelkaufmann meldet sein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Dieses leitet die Neugründung an das Finanzamt weiter.

  1. Anmeldung bei den Kammern

Der Einzelunternehmer muss sich zudem bei der Handwerkskammer oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anmelden.

  1. Freiwillige Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist freiwillig. Diese ist für die Absicherung bei Berufsunfällen zuständig und vertritt in der Öffentlichkeit die unternehmerischen Interessen.

  1. Anmeldung von Mitarbeitern

Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese beim Arbeitsamt, beim Finanzamt und bei der Krankenkasse angemeldet werden.

Fazit

Der eingetragene Kaufmann ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform von Einzelunternehmern. Die Gründung geht schnell und ohne Startkapital. Als eingeschränkter Kaufmann ist der Unternehmer allerdings uneingeschränkt haftbar, demnach mit dem betrieblichen und privaten Vermögen. Der Titel e.K. genießt allerdings geschäftliches Ansehen und Entscheidungen können unabhängig getroffen werden.

Als eingetragener Kaufmann muss der Selbstständige sich ins Handelsregister eintragen lassen, das Gewerbe beim Gewerbeamt und beim Finanzamt sowie bei der zuständigen Kammer anmelden. Es muss eine doppelte Buchführung und eine Bilanz erstellt werden, hierbei kann aber ein Steuerberater helfen.