Gründungszuschuss – Darum lohnt sich die Förderung

Startseite/Gründungszuschuss/Gründungszuschuss – Darum lohnt sich die Förderung

Veröffentlich am: 21 Dezember 2021

Autor: Redaktion

Mit dem Gründungszuschuss die Gründung staatlich fördern! Wir zeigen Ihnen, was der Gründungszuschuss genau ist und wie Sie ihn mit unserer Hilfe beantragen können.

Was ist der Gründungszuschuss?

Mit dem Gründungszuschuss haben Empfänger von Arbeitslosengeld die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Diese Förderung wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Sie kann an Empfänger von Arbeitslosengeld I ausgezahlt werden. Der Gründungszuschuss besteht aus dem sogenannten Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss. Es handelt sich bei dieser Förderung um eine Ermessensleistung und es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Der Arbeitsvermittler wird prüfen und beurteilen, ob der Gründungszuschuss gewährt werden soll. Ziel des Ganzen ist eine langfristige berufliche Integration zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf diese Förderung?

Da es sich bei dem Gründungszuschuss um eine Unterstützung für Arbeitslose handelt, sind auch nur diese berichtigt die Förderung zu beantragen. Somit sind Antragsberechtigte Empfänger von Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld darf dabei nicht bis zum Ende ausgeschöpft werden. Bei Aufnahme der Selbstständigkeit, die durch den Gründungszuschuss gefördert werden soll, muss noch ein Anspruch von Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden sein.

Was kann gefördert werden?

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss der Vermittler von Ihrem Konzept und Businessplan überzeugt werden. Gefördert werden können alle selbstständigen Tätigkeiten, die hauptberuflich ausgeführt werden. Ihr Konzept muss dahingehend überzeugen, dass Sie ein erfolgsversprechendes Unternehmen gründen wollen. Wichtige Punkte hierbei sind, dass Sie die persönlichen Voraussetzungen haben, diese Art von Arbeit aufzunehmen. Sowohl Ihre fachliche als auch Ihre persönliche Eignung sollten zu Ihrer Gründungsidee passen. Weisen Sie ihre fachlichen Kompetenzen beispielsweise durch Zeugnisse nach. Der Gewinn, den Sie mit ihrer selbstständigen Arbeit erzielen, muss zur Existenzsicherung ausreichen. Wir als Unternehmensberatung kennen uns auf dem Gebiet der Unternehmensgründung mehr als gut aus. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, ob Ihre Idee bereits förderungstauglich ist und lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem Projekt feilen bis es bereit ist, gefördert zu werden.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange erhalte ich ihn?

Die Förderung durch den Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen. Diese unterscheiden sich in der Förderhöhe, die erhalten wird und ihrer Dauer. In der ersten Phase erhält der Geförderte für sechs Monate sein Arbeitslosengeld I sowie 300 € zur sozialen Absicherung – beides wird als „Gründungszuschuss“ zusammengefasst. In Phase zwei werden für neun Monate 300 € gezahlt. Diese Phase setzt nur ein, wenn die Ziele, die sich für die erste Phase vorgenommen wurden, auch erreicht wurden. Während der ersten Förderungsphase muss deutlich werden, dass Ihr Unternehmen sich tragen kann und Ihre Aktivitäten als Unternehmer werden bewertet.

Wie wird der Gründungszuschuss beantragt?

Wichtig bei der Beantragung vom Gründungszuschuss ist die Reihenfolge der Schritte. Als allererstes muss natürlich das Arbeitslosengeld I beantragt werden, wenn dies noch nicht der Fall ist. Anschließend muss zuerst der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt werden, bevor das Unternehmen gegründet werden darf. Beachten Sie dabei, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens für 150 Tage besteht.

Da ihr Arbeitsvermittler Sie in ein sicheres Arbeitsverhältnis vermittelt will, ist ebenfalls wichtig, dass eine Vermittlung in andere Arbeitsverhältnisse gescheitert ist und somit unwahrscheinlich ist. Eine vom Arbeitsamt geförderte Bildungsmaßnahme muss ebenfalls besucht worden sein.

Wenn Sie diese Punkte erfüllen, können Sie sich bei ihrem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes melden. Hier fordern Sie das Antragsformular an. Neben diesem Antragsformular benötigen Sie einen Nachweis der fachlichen Qualifikationen, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen, einen Business- und Finanzplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Bei dieser handelt es sich um eine fachkundige Stellungnahme eines Experten. Hierbei kann es sich um einen Steuerberater oder Unternehmensberater handeln. Er prüft den Business- und Finanzplan und gibt schriftlich Auskunft darüber, ob der Plan realistisch, schlüssig und fehlerfrei ist. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit können auch wir Ihren Finanzplan prüfen und Ihnen die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn Sie den Erwartungen entspricht.

Die Erstellung eines Business- und Finanzplanes kann herausfordernd sein. Daher bietet es sich an, im Vorfeld unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch dies ist durch die Arbeitsagentur förderbar – sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur darauf an.

Gemeinsam erstellen wir einen aussagekräftigen Business- und Finanzplan. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Unternehmensberatung. Ebenfalls haben wir im Blick, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Gemeinsam können wir Ihr Unternehmen in Gang bringen.

Was ist beim Beantragen zu beachten?

Ihr Antrag sollte Ihren Vermittler überzeugen. Wichtige Punkte dafür sind erstens Ihr persönliches Auftreten. Sein Sie pünktlich, zuverlässig und organisiert, wenn Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt sind. Zusätzlich müssen Sie natürlich auch fachlich überzeugen. Versuchen Sie ein Unternehmen zu gründen, das zu Ihnen und Ihrem Kompetenzprofil passt. Schauen Sie dafür auf Ihre persönlichen Interessen, Begabungen und fachliche Qualifikationen wie ein Universitätsabschluss, ein Meister oder eine Ausbildung.

Der Businessplan, den Sie vorlegen müssen, sollte die Arbeitsagentur überzeugen, dass sowohl Sie als auch Ihre Unternehmensidee geeignet sind für diese Förderung. Wichtige Punkte, die beantwortet werden müssen sind, ob mit dem Geschäftskonzept so viel Geld verdient werden kann, dass Sie Ihren Lebensunterhalt davon zahlen können und ob der Gründungszuschuss notwendig ist für Ihre Idee. Außerdem müssen die Geschäftszahlen für 36 Monate dokumentiert werden.

Der vollständige Antrag mit all seinen Anlagen wird anschließend beim Arbeitsamt abgegeben.

Was hilft bei der Beantragung?

Bei all den zu beachtenden Punkten ist es mehr als hilfreich eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Existenzgründer, die sich Unterstützung von einem Unternehmensberater einholen, haben deutlich bessere Chancen mit ihrem Antrag überzeugen zu können. Wir sind hier für Sie die richtige Adresse. Wir bieten Ihnen auf Ihr Anliegen und Ihre Unternehmensidee maßgeschneiderte Lösungen an. Durch jahrelange Erfahrung wissen wir, worauf es bei Gründungsanträgen ankommt. Unsere Ideen sind innovativ, originell und in kurzer Zeit umgesetzt. Holen Sie sich jetzt professionelle Beratung hinzu, damit Ihr Unternehmen gefördert werden kann. Profitieren Sie mit unserer Hilfe ganz einfach vom Gründungszuschuss.

Und das Beste: die Kosten für unsere Beratung können vollständig durch die Arbeitsagentur getragen werden. Sprechen Sie die Arbeitsagentur auf den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ an und verweisen Sie auf uns – als geprüfter Träger.

Vorteile des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld unterliegt diese Förderung auch nicht dem Progressionsvorbehalt und Ihre Steuerlast erhöht sich dadurch nicht. Sie müssen also lediglich die Gewinne versteuern, die Sie durch Ihre selbstständige Tätigkeit einnehmen.

Auch wenn Sie bereits eine selbstständige Nebentätigkeit haben, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Ihr Nebentätigkeit darf in einem Umfang von 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Außerdem gehen Sie nach der Genehmigung der Förderung für beide Phasen keine Verpflichtungen ein, die sich auf die Förderung auswirken könnten.

Fazit: Es lohnt sich!

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Möglichkeit haben den Gründungszuschuss zu beantragen, spricht vieles dafür es zu tun. Mit dem Gründungszuschuss erhalten Sie die Chance, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen und aus der Arbeitslosigkeit raus und in die Selbstständigkeit zu gelangen. Die Beratung, die Sie zu einem erfolgreichen Gründungszuschuss und anschließend zu einem erfolgreichen Unternehmen führen kann, wird staatlich ebenfalls gefördert.

Verwirklichen Sie Ihren Traum, indem Sie Ihr Traumunternehmen gründen. Auf dem Weg dorthin begleiten, beraten und unterstützen wir Sie. Hier können Sie Kontakt aufnehmen.

By |Categories: Gründungszuschuss|1318 words|
Nach oben