Gründungszuschuss bei Betriebsübernahme – ist das möglich?

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Veröffentlich am: 4 Februar 2022

Autor: Lukas Koch

Nicht selten befinden sich Menschen für längere Zeit in der Arbeitslosigkeit. Um den Zustand der Arbeitslosigkeit zu beenden, fassen einige von ihnen die Selbständigkeit ins Auge. Je nachdem, bei welchem Berufsbild das Interesse liegt, muss nicht zwangsläufig eine Neugründung erfolgen. Eine Betriebsübernahme kann ebenfalls eine Möglichkeit bieten, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Allerdings kommt regelmäßig die Frage auf, ob eine Betriebsübernahme sich auf den Erhalt des Gründungszuschuss schädlich auswirkt. Dabei birgt eine Betriebsübernahme auf lange Sicht zahlreiche Vorteile.

Erfolgt eine Betriebsübernahme, verspricht diese ein erprobtes Geschäftsmodell. Sie bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern mehr Sicherheit und erleichtert ebenfalls die Finanzierung durch eine Bank. Des Weiteren hat sich das Unternehmen bereits am Markt etabliert und einen gewissen Bekanntheitsgrad. Es sitzt auf festen Schienen und die Unsicherheit, ob sich das Unternehmen finanziell rechnet, besteht nicht. Die Bundesagentur für Arbeit kann die bisherigen Umsätze und bestehenden Beziehungen zu Kunden bewerten. Das wirkt sich positiv auf die Vergabe des Gründungszuschusses aus. Für den Gründungszuschuss besteht nämlich kein rechtlicher Anspruch. Es ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.

Dass ein Neugründer diese Starthilfe vom Staat erhält, ist auch bei einer Betriebsübernahme möglich. Diese wichtige Förderung für Neugründer unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen. Der Neugründer muss mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, wenn er den Gründungszuschuss beantragt. Bis zu 15 Monaten kann diese Förderungsdauer beantragen. Sie wird in zwei Phasen unterteilt. Über sechs Monate erstreckt sich die erste Phase. Die Förderung beläuft sich während dieser Zeit in Höhe auf des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich sorgt die Bundesagentur für Arbeit dafür, dass die soziale Absicherung in Form von Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge erfolgt. Dazu zahlt sie eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro aus. Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann eine zweite Förderphase erfolgen. Um diese Förderung zu erhalten, muss der Gründer hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweisen. Hier stellt die Betriebsübernahme einen großen Vorteil dar. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens erfordert in der Regel eine hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums, der maximal neun Monate andauert, erhält der Neugründer lediglich die Pauschale in Höhe von 300 Euro, die zur sozialen Absicherung dient.

Um den Gründungszuschuss bei einer Betriebsübernahme zu erhalten, prüft die Bundesagentur für Arbeit zu Beginn, ob dieser tatsächlich notwendig ist. Er hängt von der finanziellen Eigenleistungsfähigkeit ab. Das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob zu Beginn der selbständigen Tätigkeit tatsächlich eine finanzielle Absicherung notwendig ist. Diese Absicherung ist notwendig, wenn die erzielten Einnahmen zunächst nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt bestreiten und eine soziale Absicherung gewährleisten zu können. Um der Bundesagentur für Arbeit darzulegen, dass die Betriebsübername erfolgversprechend ist, aber dennoch zunächst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist es wichtig, einen Businessplan zu erstellen. Ein fachkundiger Berater sollte für dieses Vorhaben zur Rate gezogen werden. Die Kosten für diese Beratung werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

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