Checkliste: Welche Unterlagen werden zur Beantragung des Gründungszuschusses benötigt?

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Veröffentlich am: 23 Januar 2022

Autor: Redaktion

Diejenigen, die sich in der Arbeitslosigkeit befinden und Arbeitslosengeld beziehen, können einen Gründungszuschuss beantragen, wenn sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Der Antragsteller muss noch mindestens 150 Tage Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Allerdings ist es ausreichend, wenn er sich lediglich einen Tag in der Arbeitslosigkeit befindet. Diejenigen, die Bürgergeld beziehen, sind vom Anspruch auf den Gründungszuschuss ausgeschlossen, können jedoch das Einstiegsgeld vom Jobcenter beantragen. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Eine Rückzahlung ist bei den Förderungen nicht notwendig. Der Gründungszuschuss wird zunächst die ersten sechs Monate ausbezahlt. Er umfasst monatlich die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro, die der sozialen Absicherung dienen sollen. Nach einem halben Jahr ist eine weitere Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich möglich. Die zweite Förderungsphase beträgt maximal neun Monate.

Die folgende Checkliste kann dabei helfen, den Gründungszuschuss schnell und ohne Hindernisse zu beantragen:

  1. Individuelle und geförderte Beratung suchen

Die Beantragung eines Gründungszuschusses setzt ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit voraus. Häufig setzt die Arbeitsagentur Berater ein, die motivierte Gründer verunsichern. Der Grund dafür ist, dass Kosten für den Gründungszuschuss eingespart werden sollen. Einen potenziellen Antragsteller wieder in ein Angestelltenverhältnis zu vermitteln, ist für die Bundesagentur für Arbeit günstiger als die Gewährung der staatlichen Förderung. Um dem Sachbearbeiter mit aussagekräftigen Argumenten begegnen zu können, ist es unerlässlich, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten. Dieses Gespräch soll Aufschluss über die aktuelle Vergabepraxis geben.

  1. Anspruchsgrundlage sicherstellen

Um Anspruch auf einen Gründungszuschuss zu haben, muss der Neugründer Arbeitslosengeld beziehen. Dies setzt voraus, dass er sich zuvor arbeitssuchend sowie arbeitslos gemeldet hat. Die Arbeitssuche kann bei der Bundesagentur für Arbeit bereits gemeldet werden, wenn noch ein laufendes Beschäftigungsverhältnis besteht. Nach der Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses kann die Arbeitslosmeldung erfolgen. Um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen, muss der Neugründer mindestens einen Tag Arbeitslosengeld beziehen.

  1. Antrag auf Gründungszuschuss abholen

Um den Antrag auf Gründungszuschuss abholen zu können, ist ein persönliches Gespräch erforderlich. Der Antrag muss unbedingt vor der eigentlichen Gründung abgeholt werden, da der Tag der Abholung auf den Antrag gedruckt wird. Und dieser muss vor dem Tag der Gründung liegen.

  1. Vorgründungscoaching beantragen

Bei dem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter lohnt es sich, sich über ein Vorgründungscoaching zu informieren. Manche Bundesländer fördern Existenzgründer, die dieses Coaching in Anspruch nehmen. Für ein Vorgründungscoaching sind wir die passende Anlaufstelle. Wir helfen beim Erstellen des Businessplans und begleiten den Neugründer bei den nächsten Schritten. Dies kann die Bewilligung des Gründungszuschusses begünstigen.

  1. Businessplan erstellen

Die Erstellung eines Businessplans stellt die Hauptarbeit bei der Beantragung der staatlichen Förderung dar. Wir als fachkundiger Berater sind dabei behilflich, ein umsetzbares Konzept zu erschaffen, welches ein wasserdichtes Geschäftsmodell darlegt.

  1. Fachkundige Stellungnahme einholen

Ein erfahrener Gründungsberater sollte in jedem Fall den Businessplan prüfen. Anschließend stellt er eine Tragfähigkeitsbescheinigung aus. Hier sollte man den Berater im Vorfeld zu fragen, wie viele von seinen fachkundigen Stellungnahmen in den vergangenen zwölf Monaten zur Bewilligung geführt haben.

  1. Selbständigkeit anmelden

Die Selbständigkeit kann beim Finanzamt durch den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angemeldet werden. Bei einem Gewerbebetrieb ist zusätzlich die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

  1. Antrag stellen

Zu guter Letzt muss nur noch der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt werden. Sind die folgenden Unterlagen beisammen, steht der Beantragung nichts mehr im Wege:

  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Businessplan
  • Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Lebenslauf
  • Besondere Zulassung (z. B. Konzession)
  • Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt oder Finanzamt
  • Nachweise der persönlichen und fachlichen Qualifikation (z. B. Meisterbrief, Vorbereitungskurs, Existenzgründerseminar)

Die Entscheidung über die Bewilligung des Gründungszuschusses erfolgt meist innerhalb weniger Wochen.

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