Staatliche Fördermittel: So hilft das Arbeitsamt bei der Gründung

Veröffentlich am: 10 Oktober 2020

Autor: Konstantin Speck

Ein Unternehmen zu gründen, mag riskant sein – doch mit der richtigen Vorbereitung und einer durchdachten Herangehensweise kann es der Weg aus der Arbeitslosigkeit sein. Als ALG-Bezieher haben Sie zusätzlich die Möglichkeit von staatlichen Fördermitteln für die Gründung zu profitieren und sich mit einen entsprechenden AVGS das notwendige Know-how zu holen. Wie das geht und was es dazu braucht, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Gründung als Weiterentwicklung & Befreiungsschlag

Arbeitslosigkeit kann, insbesondere wenn sie lange andauert, zermürbend sein. Trotz guter Ideen und viel Energie und Leidenschaft seine Kompetenz nicht einsetzen zu können, ist frustrierend und erscheint Betroffenen oft als Verschwendung. Bedenkt man, dass Gründungen zu den relevantesten Wachstums- und Innovationsmotoren der Wirtschaft gezählt werden, so lässt sich die Frage stellen, ob eine Gründung nicht auch persönlich ein solcher Motor sein könnte.

Dass dem so sein kann, zeigt unter anderem die Tatsache, dass Gründungen auch von der Agentur für Arbeit unterstützt werden. Konkret werden Gründungszuschüsse angeboten, die ALG-Beziehern den Start in die Selbständigkeit erleichtern und so eine neue Perspektive und Chance aus der Arbeitslosigkeit hinaus bieten sollen.

Der Weg zum Gründungszuschuss

Neben einer guten Geschäftsidee ist bei einer Gründung wichtig, dass das entsprechende Wissen vorhanden ist. Der eigene Startup zu gründen kann riskant sein und bedarf guter Vorbereitung. Dieser Ansicht ist auch die Agentur für Arbeit und vergibt daher Gründungszuschüsse nur unter bestimmten Bedingungen. Durch eine Qualifizierung sollen die Chancen verbessert und die Gründung möglichst erfolgreich gestaltet werden.

Grundsätzlich werden Anträge auf Fördermittel für eine Gründung erst dann vergeben, wenn das notwendige Wissen und insbesondere ein solider Businessplan vorhanden sind. Fehlt Ihnen dieses Wissen, können Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner beim Arbeitsamt eine entsprechende Maßnahme besprechen und einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Mit einem gültigen AVGS werden die Kosten für die Maßnahme vollumfänglich übernommen.

Chancen auf Fördermittel erhöhen mit einem Gründungscoaching

Eine entsprechende Maßnahme kann auch ein Coaching sein, mit dem Sie auf die Selbständigkeit vorbereitet werden. Im Coaching werden Ihnen wichtige Aspekte einer Gründung sowie der Selbständigkeit aufgezeigt und gemeinsam daran gearbeitet, dass Sie bestens darauf vorbereitet und dafür gewappnet sind.

Econoomy hat als zertifizierter Träger nach dem Recht für Förderung eigens ein Gründungscoaching erarbeitet, indem Sie einerseits Ihre persönlichen Kompetenzen als Gründer auf- und ausbauen und sich zudem Führungs- und Management-Wissen aneignen. Gleichzeitig wird auch ein wasserdichter Businessplan inkl. Finanzplan erarbeitet, den Sie nach dem Coaching sowohl für den Antrag zur Förderung Ihres Gründungsvorhabens als auch bei Investoren, Banken oder Geschäftspartner verwenden können. Ebenfalls unterstützt Econoomy Sie bei der Erstellung des Antrages und sorgt dafür, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Formulare haben sowie auch alle Fristen eingehalten werden.

Antrag auf Fördermittel zur Gründung – Schritt für Schritt

  1. Nachdem Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet haben und gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft die Maßnahme besprochen haben, erhalten Sie als erstes Ihren AVGS.
  2. Diesen legen Sie dem sogenannten Maßnahmenträger, z.B. Econoomy vor. Wir bereiten dann alle Unterlagen vor und senden diese dem Arbeitsamt zu.
  3. Im Anschluss erhalten Sie vom Arbeitsamt den entsprechenden Bewilligungsentscheid und der kontaktierte Maßnahmenträger (Econoomy) wird informiert. Das heißt für Sie: Es kann losgehen – Ihrem Gründungsvorhaben steht nichts mehr im Weg!
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