Die Gbr als Personengesellschaft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine der Rechtsformen, in denen gegründet werden kann. Bei einer Gründung mit anderen Partnern ist diese eine kostengünstige und unkomplizierte Wahl. Die GbR ist eine Personengesellschaft.

Vor- und Nachteile der GbR

Die Vor- und Nachteile helfen dem Gründer zu beurteilen, ob diese Rechtsform für sein Vorhaben geeignet ist oder er lieber eine andere Rechtsform wählt.

Vorteile

Die Gründung der GbR ist unkompliziert, das gilt auch für die Buchhaltung. Zudem gibt es folgende Vorteile:

  • Einfache Gründung zusammen mit einem oder mehreren Partnern
  • Rechtsform für Freiberufler geeignet
  • Gesellschafter haben ein hohes Mitbestimmungsrecht
  • Kein Mindes-Stammkapital
  • Wenig bürokratischer Aufwand
  • Nutzung der Kleinunternehmerreglung möglich
  • Gesellschafter ist auch Geschäftsführer

Nachteile

Die GbR hat wie alle anderen Rechtsformen auch Nachteile.

  • Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
  • GbR kann mit Ausscheiden eines Gesellschafters automatisch enden
  • Haftung auch mit dem Privatvermögen
  • Beschränkungen in der Firmierung
  • Kein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr

Vertrag der GbR

Der Gesellschaftsvertrag der GbR hat nur geringe Anforderungen. Es reicht eine mündlich ausgesprochene Absichtserklärung aus, aber da diese kaum beweisbar ist, ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert.

Buchführung und Steuern

Bis zu gewissen Grenzen gibt es bei der GbR viele Freiheiten bei der Buchführung. Für die Gewinnermittlung muss nur eine Einnahmen-Überschussrechnung aufgestellt werden, das heißt, die Erträge und Aufwendungen werden gegenübergestellt. Eine doppelte Buchführung und die Erstellung einer Bilanz ist nicht erforderlich. Erst wenn die Grenzen von 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn überstiegen werden, muss eine Bilanz erstellt werden. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Privatentnahmen richtig verbucht werden, da diese keine Betriebsausgaben darstellen.

Die GbR muss Umsatzsteuer ausweisen, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung unterliegt. Die Kleinunternehmerregelung kann angewendet werden, wenn die Umsätze im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden. Wenn diese Regelung angewandt wird, darf auch kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

Gewerbesteuer fällt an, sofern der Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr liegt. Freiberufler üben keine gewerbliche Tätigkeit aus und sind damit von der Gewerbesteuer befreit. Das ist auch der Fall, wenn sich Freiberufler in einer GbR zusammenschließen.

Die GbR selbst unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die Privatentnahmen und der auf den Gesellschafter entfallene Teil des Gewinns zählen aber zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Gesellschafter versteuern dies mit ihrem individuellen Steuersatz in der Einkommensteuererklärung.

Haftung in der GbR

Die Haftung muss bei der Überlegung, in welcher Rechtsform gegründet werden soll, unbedingt beachtet werden. In der GbR haftet jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Privatvermögen. Es kann demnach sein, dass ein Gesellschafter für offene Forderungen gegen die GbR aufkommen muss, obwohl die Situation nicht in seiner Verantwortung liegt. Es ist demnach wichtig, sich auf die Partner in der GbR verlassen zu können, da sich Ansprüche Dritter nicht erst nur gegen die GbR richten. Gesellschafter haften gemeinsam mit dem gesamten Privatvermögen.

Fazit

Wer zusammen mit Geschäftspartnern ein kleines Gewerbe eröffnen möchte, für den bietet sich eine GbR an. Die Gründung erfolgt schnell und es gibt keinen großen bürokratischen Aufwand. Der Nachteil liegt darin, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Privatinsolvenz führen.

Dazu muss es nicht kommen, aber das Risiko sollte bei der Frage nach der Rechtsform beachtet werden. Die Gesellschafter sollten keine hohen Kredite aufnehmen. Bei einem größeren Geschäftsvorhaben, für das viel Fremdkapital benötigt wird und das mit einem hohen Risiko verbunden ist, sollte lieber eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform gewählt werden. Freiberufler, die sich in einer GbR zusammenschließen, können auch von den Vorteilen der GbR profitieren.

Für sie könnte allerdings die Partnergesellschaft eine bessere Alternative sein. Es lohnt sich auf alle Fälle, sich genau über die Rechtsformen zu informieren und sich beraten zu lassen.