Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler ist selbstständig und seine Tätigkeit fällt unter die Bereiche Erziehung, Kunst, Schriftsteller, Unterricht oder Wissenschaft. Ein Freiberufler muss sich nicht nach der Gewerbeordnung richten. Eine Abgrenzung zu Gewerbetreibenden ist allerdings manchmal schwierig. Das Finanzamt entscheidet, ob die Tätigkeit freiberuflich ist. Das hängt davon ab, ob die Tätigkeit zu den freien Berufen gehört.

Welche Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen?

Zu den freien Berufen gehören nach §18 Einkommensteuergesetz die Tätigkeit als

  • Architekt
  • Arzt, dazu gehören auch Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychologen, Tierärzte und Zahnärzte
  • Erzieher und Lehrer
  • Ingenieur
  • Journalist, Dolmetscher, Schriftsteller
  • Künstler
  • Rechtsanwalt und Notar
  • Sachverständiger
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Wissenschaftler

Diese Berufe werden als Katalogberufe bezeichnet. Es gibt noch weitere freie Berufe, die im Einkommensteuergesetz nicht explizit genannt sind. Darunter fallen Unternehmensberater, Schauspieler, Fotografen, EDV-Berater, Dozenten und Designer.

Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender

Ein Freiberufler sollte nicht mit einem Freelancer gleichgesetzt werden. Der Freiberufler ist selbstständig, ein Freelancer dagegen ist freier Mitarbeiter eines Unternehmens. Freiberufler und Gewerbetreibende können leichter abgegrenzt werden.

Ein Gewerbetreibender ist wie der Freiberufler selbstständig. Die Tätigkeit fällt aber nicht unter den in §18 Einkommensteuergesetz aufgeführten oder ähnlichen Berufen.

Vorteile des Freiberufler-Status

Die Tätigkeit als Freiberufler hat einige Vorteile gegenüber dem Gewerbetreibenden:

  • HGB Vorschriften gelten nicht
  • Keine Gewerbeanmeldung notwendig
  • Keine verpflichtende Eintragung ins Handelsregister
  • Keine verpflichtende IHK-Mitgliedschaft
  • Steuerliche Vorteile, da keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss

Die Vorteile betreffen größtenteils einen geringeren Arbeits- und Zeitaufwand. Es muss nicht mit dem Gewerbeamt kommuniziert werden, da dort keine Anmeldung erforderlich ist. Daraus ergibt sich zudem der steuerliche Vorteil, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Der Freiberufler muss sich zudem nichts ins Handelsregister eintragen lassen.

Freiberufler werden

Wer Freiberufler werden möchte, dessen Tätigkeit muss als freier Beruf anerkannt werden. Für die Entscheidung darüber ist das Finanzamt zuständig. Zudem gibt es weitere Rechtsformen, bei denen sich der Selbstständige aber ggf. beim Gewerbeamt und der Handelskammer anmelden und sich ins Handelsregister eintragen lassen muss.

Freiberufler als Nebentätigkeit

Eine freiberufliche Tätigkeit kann nicht nur als Haupterwerb, sondern auch als Nebenerwerb ausgeführt werden. Für einen freiberuflichen Nebenverdienst gibt es keine betragsmäßige Grenze. Einkommensgrenzen gibt es nur für Personen, die Unterstützung vom Staat erhalten. Dazu gehören das Arbeitslosengeld I und II sowie BAföG.

Als Nebenjob sollte am besten eine Tätigkeit gewählt werden, die leicht auszuführen ist. Hierfür eignen sich Tätigkeiten, die im Homeoffice durchgeführt werden können. Darunter fallen Online-Redakteure, Social-Media-Manager oder Webdesigner. Wer hauptberuflich angestellt ist, sollte daran denken, dass der Arbeitgeber grundsätzlich dem Nebenjob zustimmen muss.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Freiberufler

Die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Freiberufler ist, dass diese zu einer bestimmten Berufsgruppe gehört. Dies sind zuallererst die sogenannten kammerpflichtigen freien Berufe, welche den Freiberufler Status haben. Ein Großteil dieser Berufe ist im §18 Einkommensteuergesetz aufgeführt. Wenn die Tätigkeit zu den genannten Berufsgruppen gehört, ist eine der Voraussetzungen zum Freiberufler erfüllt.

Die zweite Voraussetzung für den Freiberufler Status ist, dass Qualifikationen nachgewiesen werden. Für die Gründung sowie die Ausführung einer freiberuflichen Tätigkeit ist meistens eine Ausbildung erforderlich, es bedarf aber auf jeden Fall einer guten Fachkompetenz. Diese Kompetenz muss in den meisten Fällen nachgewiesen werden.

Bei wem diese Kompetenz nachgewiesen werden muss, richtet sich danach, ob der Freiberufler einer Kammer angehört oder nicht. Wenn der Freiberufler Mitglied einer Kammer ist, wird der Nachweis gegenüber der Kammer erbracht. Sollte es für den Beruf keine Kammerpflicht geben, wird die Fachkompetenz gegenüber einer öffentlichen Institution nachgewiesen.

Fazit

Wer eine Tätigkeit als Freiberufler ausführt, profitiert von einigen Vorteilen. Im Vergleich zum Gewerbetätigen müssen weniger Formalitäten erledigt werden. Freiberufler können sich ihre Zeit selbst einteilen und handeln auf eigener Verantwortung. Aber auch als Freiberufler müssen einige Dinge beachtet werden, wie die Steuerpflicht, auch wenn keine Gewerbesteuer anfällt. Es sollte ein Businessplan erstellt werden, um einen Überblick über die Zahlen zu haben. Zudem sollte überprüft werden, welche Versicherungen notwendig sind.