Wie lange dauert die Bewilligung des Gründungszuschusses?

Der Gründungszuschuss gilt als wichtigste staatliche Förderung im Hinblick auf den Eintritt in die Selbständigkeit. Er wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und soll Gründern dabei helfen, die ersten Monate in der Selbständigkeit zu überbrücken. So hat der Existenzgründer mehr Zeit für den Unternehmensaufbau und die Kundenakquise. Um diese staatliche Förderung zu erhalten, muss jedoch ausreichend Zeit eingeplant und gegebenenfalls mit Rückfragen gerechnet werden.

„Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen“

Da bei der Bundesagentur für Arbeit mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen zu rechnen ist, kann der Gründungszuschuss nicht über Nacht bewilligt werden. Um die Bearbeitung allerdings zu beschleunigen, ist es wichtig, bei der Antragstellung mitzuwirken und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Zur Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Antrag notwendig. Dieses Formular wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgehändigt und mit dem Datum der Abholung bedruckt. Jedoch ist hier ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. Am besten sollte zuerst das Beratungsgespräch in Anspruch genommen und das Formular bei der Bundesagentur für Arbeit abgeholt werden, da die Gründung in keinem Fall vorher erfolgen darf. Wird die selbständige Tätigkeit vor dem Gespräch beim Finanzamt angemeldet, kann die staatliche Förderung nicht mehr beantragt werden.

Damit eine Bewilligung des Gründungszuschusses fließend erfolgen kann und keinerlei Rückfragen aufkommen, sind ein detaillierter Businessplan und eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“ unerlässlich. Denn Rückfragen bringen den Bearbeitungsprozess ins Stocken. Diese Bescheinigung wird von einem Gründerberater ausgestellt und besagt, dass er den Businessplan sowie das Geschäftsmodell für umsetzbar einschätzt.

Damit die Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt wird, sollte darauf geachtet werden, dass die fachkundige Stelle mit dem Thema Gründung und der jeweiligen Branche des Gründers vertraut ist. Denn je besser sich ein professioneller Berater in diesem Bereich auskennt, desto eher wird der Gründungszuschuss bewilligt. Gerne sind wir bei der Ausfertigung eines detaillierten Businessplans und der Ausstellung der „Tragfähigkeitsbescheinigung“ behilflich.

Zwar ist eine Gründerberatung nicht verpflichtend, dennoch ist sie empfehlenswert. Eine derartige Beratung ist von der Arbeitsagentur durch einen Gutschein förderbar. Des Weiteren sind ein Lebenslauf den Unterlagen beizufügen sowie die Gewerbeanmeldung, sofern ein Gewerbe angemeldet wurde. Sind die Unterlagen vollständig, steht der Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit nichts mehr im Wege.

Wenn der Gründungszuschuss schließlich bewilligt ist, erhält der Gründer in der Regel zuerst den Brief, dass er vom Arbeitslosengeld 1 abgemeldet ist. Denn durch Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Nachdem der Gründer die Abmeldung erhalten hat, wird ihm der Bewilligungsbescheid über die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zugestellt.