Wer sich in Deutschland selbstständig machen will, hat Anspruch auf staatliche Förderung. Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sind Sie für mindestens 6 Monate abgesichert und können sich voll und ganz auf Ihre Gründung konzentrieren. Achten Sie auf die folgenden Tipps und Sie können nichts falsch machen.
Tipp 1: Planen Sie die Selbstständigkeit
Viele Angestellte haben innerlich bereits gekündigt und wollen nur noch raus aus dem Job. Die Selbstständigkeit mit all ihren Vorzügen, stellt dabei eine attraktive Alternative zum muffigen Büroalltag dar. Allzu oft kommt es vor, dass Menschen ihren Job kündigen um dann „weiter zu schauen“. Ein Fehler, den viele teuer bezahlen. Denn: die Agentur für Arbeit kann in diesem Fall eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie deshalb erstmal planen zu welchem Zeitpunkt Sie raus aus dem Job wollen und mit welcher Idee Sie in die Selbstständigkeit starten. Auch sollten Sie erwägen mit Ihrem Vorgesetzten über eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder einen Aufhebungsvertrag mit diesem aus zu handeln. Werden Sie gekündigt oder kündigen Sie aus gesundheitlichen Gründen mit einem Attest, kann Ihnen die Agentur für Arbeit keine Sperre verhängen.
Tipp 2: Erst die Idee – dann das Gespräch mit dem Sachbearbeiter
Spätestens, wenn Sie bereits arbeitslos gemeldet sind, sollten Sie wissen mit welcher Idee Sie in die Selbstständigkeit starten wollen. Wer vollkommen ohne Plan mit seinem Sachbearbeiter über den Gründungszuschuss redet, läuft Gefahr direkt eine Abfuhr zu bekommen. Denn der Gründungszuschuss ist eine reine Ermessensleistung des Sachbearbeiters. Deshalb: haben Sie erst eine genaue Idee für Ihr Unternehmen. Überlegen Sie sich auch, warum genau diese Idee in Ihrem Fall Sinn macht. Vielleicht kommen Sie ja aus dieser Branche und können gut argumentieren, warum Sie genau jetzt in die Selbstständigkeit wollen?
Tipp 3: Lassen Sie sich kostenlos coachen
Sollten Sie Ihren Sachbearbeiter überzeugt haben, geht es ans Eingemachte: Sie müssen Ihre Idee in einem Businessplan zusammenfassen und dazu noch eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau präsentieren. Das Ganze müssen Sie mit weiteren Unterlagen, wie etwa einer fachkundigen Stellungnahme, einreichen. Erst danach wird entschieden, ob Sie den Gründungzuschuss erhalten. Was die wenigsten wissen: all diese Hindernisse können Sie mit einem kostenlosen Coaching umgehen. Ihr Sachbearbeiter wird Ihnen dafür einen Bildungsschein (auch AVGS-Schein genannt) mitgeben, der Ihnen ein kostenloses Coaching bei Profis ermöglicht. Somit können Sie sich nicht nur optimal auf die Selbstständigkeit vorbereiten, sondern bekommen auch die Unterlagen, die Sie brauchen. Wir helfen Ihnen gerne dabei das Coaching zu bekommen.
Tipp 4: Fristen beachten
Den Gründungzuschuss bekommen Sie nur, wenn Sie gewisse Fristen einhalten. Einfach erklärt: wer mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, wird einen Anspruch auf rund ein Jahr Leistungsanspruch, also Arbeitslosengeld, haben. Der Gründungzuschuss wird über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgebezahlt und umfasst die Höhe des Arbeitslosengeldes plus ca. 300 EUR für die Krankenkasse, die Sie selbst zahlen müssen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung für den Gründungszuschuss müssen Sie mindestens 180 Tage Restanspruch auf die Leistungen haben. Fragen Sie deshalb Ihren Sachbearbeiter nach dem letztmöglichen Datum, an dem Sie den Antrag stellen können. Danach ist es leider zu spät!