Gründungszuschuss verlängern: So bekommest Du es hin

Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten gibt es eine Grundförderung in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben. Wenn die Grundförderung ausläuft, kann eine Verlängerung um neun Monate beantragt werden. In diesen Monaten beträgt der Gründungszuschuss 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird bei der Ermittlung der Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit einbezogen.

Antrag und Unterlagen zur Verlängerung: Das ist wichtig

Verlängerung des Gründungszuschusses

Die folgenden Punkte sind bei der Verlängerung zu beachten:

  1. Neuen Antrag stellen – Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gründer nach den ersten sechs Monaten selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Ist dies nicht der Fall und die soziale Absicherung soll durch eine weitere Förderung sichergestellt werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  2. Antrag rechtzeitig stellen – Damit die Zahlung des Gründungszuschusses laufend gewährleistet ist, sollte der Antrag auf Verlängerung vier bis sechs Wochen vor dem Ende der sechs Monate gestellt werden. Der Folgeantrag kann bei der Agentur für Arbeit persönlich oder telefonisch erfolgen.

Antrag auf Verlängerung

Bei dem Formular zum Antrag des Gründungszuschusses muss alles angegeben werden, was sich gegenüber dem ursprünglichen Antrag verändert hat. Dazu gehören:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Änderung des Wohnorts
  • Änderung der Tätigkeit
  • Umfang und Wochenstunden der Tätigkeit
  • Tätigkeit als Angestellter und deren Wochenstunden

Unterlagen zum Antrag

Neben den Angaben zur Änderung der Daten, sollte ein schriftlicher Bericht eingereicht werden, der einen Ausblick und einen Rückblick der selbstständigen Tätigkeit zeigt. Zudem sollte aufgezeigt werden, warum die Verlängerung des Gründungszuschusses nötig ist. Dafür ist eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und eine Umsatz- und Gewinnprognose sinnvoll.

Die Unterlagen sind Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung des Gründungszuschusses. Diese sollten daher sorgfältig aufbereitet sein. Wenn die Angaben plausibel sind und die Entwicklung vielversprechend, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Gründungszuschuss verlängert wird.

Voraussetzungen für die Verlängerung des Gründungszuschusses

Damit der Gründungszuschuss verlängert werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die unternehmerische Tätigkeit ist hauptberuflich – Die Selbstständigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und der zeitliche Aufwand muss höher gegenüber weiteren Tätigkeiten sein.
  • Intensive Geschäftstätigkeit – Die bisherige und zukünftige Geschäftstätigkeit muss aufzeigen, dass der Lebensunterhalt in naher Zukunft aus den Einkünften der Selbstständigkeit finanziert werden kann.
  • Schriftlicher Bericht über die Geschäftstätigkeit – Der Rück-und Ausblick auf die Einnahmen muss schriftlich festgehalten werden. Es gibt keine Vorgaben zum Inhalt und zur äußeren Form. Hier reicht eine DIN-A4 Seite.
  • Unterlagen zum Antrag – Wie oben beschrieben gehören dazu die Betriebswirtschaftliche Auswertung, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine Umsatz- und Gewinnprognose.

Wenn die Agentur für Arbeit Zweifel daran hat, dass die Selbstständigkeit erfolgsversprechend ist und somit die Weiterbewilligung nicht gewährleistet ist, wird sie verlangen, dass eine fachkundige Stelle eine Stellungnahme vorlegt.

Kriterien für die Bewilligung der Verlängerung des Gründungszuschuss

Die Verlängerung des Gründungszuschusses soll nur gewährt werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine intensive Geschäftstätigkeit hauptberuflich vorliegt. Dazu müssen aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden, wie ein schriftlicher Bericht über die unternehmerische Tätigkeit und wie sich diese in den nächsten Monaten entwickeln wird. Wenn sich die Existenzgründung positiv entwickelt, wird eine weitere Förderung in der Regel bewilligt. Jede Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung.