Gründungszuschuss: Wie kann ich diesen verlängern?

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Veröffentlich am: 19 Dezember 2020

Autor: Konstantin Speck

Als Gründer haben Sie die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Dabei beläuft sich die Zeitdauer, in der der Gründungszuschuss gezahlt wird, vorerst auf sechs Monate. Danach können Sie, wenn notwendig, eine Verlängerung der Förderung beantragen. Wie Sie dies am besten tun, zeigen wir Ihnen in diesem Bericht.

Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses

Die Agentur für Arbeit gewährt Ihnen als ALG-Bezieher die Möglichkeit, sich selbständig zu machen und Ihre eigene Firma zu gründen. Dabei unterstützt Sie das Amt unter anderem mit der Gewährung eines entsprechenden Gründungszuschusses. Mit diesem soll ALG-Bezügern eine weitere Option angeboten werden, um den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden und sie darin unterstützt werden, ihre eigene Existenzgrundlage selbst zu sichern.

Die Voraussetzung dafür ist eine Business-Idee und der entsprechende Antrag dazu. Diesem Antrag liegt idealerweise auch ein fundierter, ausführlicher und professioneller Businessplan bei, der die Business-Idee im Detail aufzeigt sowie einen dazu passenden Finanzplan enthält. Je genauer und sinnvoller dieser Businessplan ist, desto höher sind dabei Ihre Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten. Zudem hat die Erstellung bzw. das Vorhandensein eines soliden Businessplans den Vorteil, dass Sie selbst diesen als Basis für Ihr Tun und Handeln verwenden können und so Ihre Gründung gezielt angehen und erfolgreich umsetzen können.

Die zwei Phasen des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird grundsätzlich in zwei Phasen vergeben, wobei für die zweite Phase nach Ablauf der ersten explizit beantragt werden muss. Die erste Phase dauert sechs Monate, während derer monatlich die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich pauschal 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben ausbezahlt werden. Gut zu wissen dabei: Der Pauschalbetrag über 300 Euro ist steuerfrei und hat zudem keinen Einfluss auf die Beitragshöhe Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese erste Phase kann um neun Monate verlängert werden, die dann als zweite Phase des Gründungszuschusses betrachtet werden. Während dieser zusätzlichen neun Monate erhalten Sie jedoch nur noch die pauschalen 300 Euro pro Monat, diese jedoch wiederum steuerfrei und “berechnungsneutral”.

Wichtig zu wissen ist, dass die zweite Phase des Zuschusses nicht automatisch eintritt, sondern vielmehr separat beantragt werden muss.

Was es beim Verlängerungsantrag zu beachten gilt

Wie auch für den “ersten” Gründungszuschuss, müssen Sie auch für die zweite Phase des Gründungszuschusses einen Antrag stellen. Dies können Sie sowohl persönlich beim Arbeitsamt oder sogar telefonisch tun. Idealerweise tun Sie dies rund vier bis sechs Wochen bevor die erste Phase, sprich die ersten sechs Monate des Zuschusses auslaufen. So können Sie am besten sicherstellen, dass Sie keinen Unterbruch der Zahlungen haben.

Um die Bewilligung der Verlängerung unter einen guten Stern zu stellen, gilt es auch beim Verlängerungsantrag gewisse Formalitäten und Details nicht zu vernachlässigen. Denn das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit will durch mit der Gewährleistung der zweiten Phase einerseits die soziale Absicherung sicherstellen, andererseits diese Unterstützung nur gewährleisten, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und wirklich hauptberufliche unternehmerisch Aktivitäten vorhanden bzw. während der ersten Phase aufgebaut wurden.

Entsprechend gilt es den Verlängerungsantrag zu stellen und ihm Unterlagen beizulegen, die eben dies nachweisen. Dazu gilt es einerseits zu Belegen, beispielsweise mit entsprechenden Stundenrapporten bzw. -berichten, dass die Selbständigkeit während mind. 15 Stunden pro Woche ausgeübt wurde und im Vergleich zu anderen Tätigkeiten klar überwiegte. Ebenso müssen Sie belegen, dass Ihre Tätigkeit als Gründer oder Gründerin Ihren Lebensunterhalt bereits zum Zeitpunkt der Verlängerung deckt oder in sehr naher, absehbarer Zeit decken wird. Legen Sie dem Verlängerungsantrag dazu beispielsweise einen sogenannten Forecast, sprich einen Ausblick über die Entwicklung Ihres Startups bei.

Der Bericht selbst sollte also sowohl einen Rück- als auch einen Ausblick beinhalten und als stützende Belege können Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Steuerberater oder Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine Umsatz- und Gewinnprognose und eine Übersicht Ihrer bisherigen und anstehenden Aufträge beilegen.

Wenn Sie diese Punkte beherzigen, steht der Bewilligung – insofern sich die Existenzgründung in der ersten Phase gut entwickelt hat – nichts mehr im Wege.

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