Die Bürokratie, die sich um die verschiedenen Förderungen des Arbeitsamtes zieht, überfordert viele angehende Gründer und Bezieher von Arbeitslosengeld. Wir haben 5 der häufigsten Fragen zusammengetragen und geben bündige Antworten.
1. Wie hoch wird mein Gründungszuschuss sein?
Die Höhe des Gründungszuschuss wird dieselbe Höhe Ihres Bezugs von ALG-1 sein zzgl. 300 EUR (angedacht zur Deckung der Sozialversicherungsbeiträge). Die Höhe des ALG-1 Bezugs finden Sie auf Ihren Bewilligungsbescheid.
Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate ab Gründung gewährt. Danach können Sie für weitere 9 Monate die 300 EUR für die Sozialversicherung erhalten – hierfür ist jedoch ein weiterer Antrag zu stellen.
Auf den Gründungszuschuss fällt – anders als bei ALG-1 – keine Einkommenssteuer an!
2. Welche Fristen muss ich beim Antrag des Gründungszuschuss beachten?
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben (bei Antragsstellung). Als Berechnung des Restanspruchs gilt der Tag, an dem Sie in Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit starten (Gründungsdatum). Der Nachweis dessen erfolgt in der Regel über den Gewerbeschein.
Auf dem Antrag bestätigen Sie das entsprechende Gründungsdatum. Wie lange Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid. Bestenfalls planen Sie zu den 150 Tagen jedoch auch einen ausreichenden Zeitpuffer für unser Gründungscoaching ein – hierbei unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung.
Übrigens: Sollten Sie keine 150 Tage Restanspruch für das Arbeitslosengeld haben, können Sie dennoch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Hierdurch können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen – wir rechnen direkt mit dem Arbeitsamt ab – für Sie entstehen keine Kosten.
Auch ohne Gründungszuschuss kann Ihnen unsere Unterstützung nützen. Wir helfen Ihnen, voll durchzustarten und weisen Sie auf mögliche Stolpersteine hin, die Ihnen eventuell entgangen sind. Gemeinsam arbeiten wir einen professionellen Businessplan aus, welchen Sie beispielsweise Ihrer Bank vorlegen können. Wir beantworten Ihnen alle Fragen ganz individuell – für einen erfolgreichen Start in Ihre Selbstständigkeit.
3. Habe ich einen Anspruch auf Gründungszuschuss?
Ein Anspruch auf Gründungszuschuss besteht nicht, da es sich hierbei um eine Ermessensleistung handelt. Die Beachtung aller Fristen, die Vorlage eines professionellen Businessplans und das ordentliche Ausfüllen der Antragsunterlagen erhöht die Chance einer Zusage.
Ebenfalls wirkt es sich positiv aus, wenn Sie vorab ein Gründercoaching in Anspruch genommen haben. Dies lässt sich durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch durch das Arbeitsamt fördern. Hierdurch werden Ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen nochmal gestärkt, wodurch das Arbeitsamt die erfolgreiche Durchführung Ihrer Selbstständigkeit besser bewertet.
Statt Ihnen den Gründungszuschuss zu zahlen, würde das Arbeitsamt Sie natürlich lieber in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermitteln. Welche Gründe Sie anführen können, damit das Arbeitsamt Ihre anvisierte Existenzgründung unterstützt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
4. Wie erhalte ich die „fachkundige Stellungnahme“?
Eine fachkundige Stellungnahme, bzw. Bescheinigung über die Tragfähigkeit, erhalten Sie beispielsweise über die für Sie zuständige Kammer (IHK, HWK), aber auch durch Beratungsinstituten für Gründer und Unternehmensberater.
Es gibt Ansprechpartner vom Arbeitsamt, die bestehen auf eine Stellungnahme durch die zuständige Kammer, obwohl das entsprechende Formular diverse Optionen zulässt.
5. Wer unterstützt mich bei dem gesamten Prozess der Gründung und des Gründungszuschusses?
Grundsätzlich kann man hierbei stets mit dem jeweiligen Ansprechpartner beim Arbeitsamt in Kontakt treten. Hier wird man jedoch selten über alle Fördermöglichkeiten aufgeklärt und auch der Prozess wird nur angeschnitten. Häufig fehlt es an Zeit.
Durch ein individuelles Gründercoaching, welches wir off- und online anbieten, können wir auf alle Themen, welche Sie beschäftigen eingehen. Gemeinsam arbeiten wir einen hochprofessionellen Businessplan aus, welcher sich zur Vorlage beim Arbeitsamt oder einer Bank eignet. Wir verhelfen Ihnen zu einer erfolgreichen Existenzgründung. Und das Beste: die Kosten werden zu 100 % vom Arbeitsamt übernommen!