Rechtsformen von Unternehmen

Bei der Unternehmensgründung hängt die Frage nach der Rechtsform von verschiedenen Faktoren, wie Haftung oder Startkapital, ab. Die Selbstständigkeit ist als Einzelunternehmen, Kapital- oder Personengesellschaft möglich. Je nachdem sind unterschiedliche Rechtsformen geeignet.

Eine Rechtsform ist der rechtliche Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit. Sie beeinflusst die Buchführungs- und Steuerpflichten, den Außenauftritt sowie die Haftung. Die Rechtsform entscheidet zudem darüber, welche Formalitäten das Unternehmen bei der Gründung beachten muss und wie Banken und Investoren das Unternehmen einschätzen. Die Vorschriften ergeben sich aus dem BGB, dem GmbHG oder dem HGB.

Über Rechtsformen

Faktoren für die Wahl der Rechtsform

Am Anfang der Gründung fragt sich jeder Unternehmer, welche Rechtsform die beste für die Selbstständigkeit oder das Unternehmen ist. Dabei sollten neun Kriterien berücksichtigt werden.

Zahl der Eigentümer

Die Kernfrage ist, ob einzeln oder im Team gegründet wird. Bei nur einem Eigentümer kann als Rechtsform der eigetragene Kaufmann gewählt werden. Auch als UG braucht es nur einen Gesellschafter. Für eine GbR werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt.

Haftung

Hier stellt sich die Frage, wie hoch das Haftungsrisiko ist. Bei der unbegrenzten Haftung kann als GbR oder OHG gegründet werden, mit begrenzter Haftung als GmbH oder UG.

Startkapital

Der Gründer sollte sich fragen, ob die Höhe des Startkapitals gesetzlich geregelt sein sollte. Für die GbR gibt es keine Vorschriften, bei der UG ist ein Mindestkapital von 1 EUR nötig und bei der GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR.

Steuern

Es sollte schon am Anfang darauf geachtet werden, ob es Besonderheiten bei den Steuerfragen gibt. Bei Freiberuflern fällt keine Gewerbesteuer an, die GmbH sowie die UG sind dagegen gewerbesteuerpflichtig.

Anmeldung

Hier stellt sich die Frage, ob der Gründer eine formlose und schnelle Gründung wünscht. Die Gründung als Freiberufler erfolgt schnell, da nur das Finanzamt informiert werden muss, aber nicht das Gewerbeamt. Das Kleingewerbe muss auch beim Gewerbeamt gemeldet werden. Bei der GmbH gibt es viele Formalitäten zu beachten, da ein Termin beim Notar erforderlich ist und die GmbH im Handelsregister eingetragen werden muss.

Firmenname

Es ist zu beachten, ob der Unternehmensname frei wählbar ist, da dies beim Marketing eine wichtige Rolle spielt. Beim Kleingewerbe kann er nicht frei gewählt werden, bei der GmbH und der OHG dagegen schon.

Transparenz

Hier ist die Kernfrage, ob die Bilanzen veröffentlicht werden müssen. Bei der GbR und OHG ist das nicht der Fall, allerdings bei der GmbH.

Investoren

Wenn der Unternehmer die Gründung nicht selbst finanzieren kann, sollte darauf geachtet werden, ob die Rechtsform für ein Beteiligungskapital geeignet ist. Die GbR ist für Investoren ungeeignet, die GmbH geeignet.

Gemeinnützigkeit

Bei der GbR ist eine gemeinnützige Geschäftsidee grundsätzlich geeignet, die gGmbH und gUG sind sehr gut geeignet.

Rechtsformen Einzel- und Teamgründung

Für Einzelunternehmer gibt es viele mögliche Rechtsformen, mit denen das unternehmerische Risiko reduziert werden kann. Gründerteams gründen dagegen Gesellschaften. Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften ist es möglich, die Haftung für die Gesellschafter zu begrenzen. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Die Wahl der Rechtsform hängt auch davon ab, ob der Unternehmer Selbstständiger ist und einen freien Beruf ausübt oder ein Gewerbe betreibt. Freiberufler können die folgenden Rechtsformen wählen:

  • Freiberufler
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Partnergesellschaft
  • Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kleingewerbliche Rechtsformen sind

  • GbR gewerblich
  • Kleingewerbetreibender

Gewerbliche Rechtsformen sind:

  • Kapitalgesellschaften
  • Kaufmann e.K.
  • Personengesellschaften

Der Freiberufler zahlt keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Rechtsformen müssen dagegen beim Gewerbeamt angemeldet werden und die Unternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen. Zudem sind sie verpflichtet Mitglied in der HWK oder IHK zu werden.

Rechtsformen für Einzelunternehmer

Einzelunternehmer ist, wer ein Unternehmen allein gründet und führt. Sie können unterschiedliche Rechtsformen wählen.

Zu den Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung gehören:

  • Freiberufler – Einzelunternehmer, die einem freien Beruf angehören
  • Kleingewerbetreibende – Hierunter fallen gewerbliche Selbstständige mit einfacheren rechtlichen Vorschriften
  • Kaufmann e.K. – Der Vollkaufmann unterliegt den Vorschriften des Handelsrechts

Zu den Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung gehören:

  • 1-Personen-UG (haftungsbeschränkt) – Bei der Mini-GmbH gibt es geringe Anforderungen an das Startkapital
  • 1-Personen GmbH – Bei dieser GmbH ist der Einzelgründer der einzige Gesellschafter
  • 1-Personen AG – Diese Unternehmensform ist für einen Einzelgründer sehr aufwendig.

Fazit: Rechtsform gezielt auswählen

Bei der Auswahl der besten Rechtsform sind das Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften die grundsätzlichen Alternativen. Die wichtigsten Fragen, um die ideale Rechtsform für das Unternehmen zu finden sind, ob der Unternehmer einzeln oder im Team gründet, die Haftung begrenzen möchte und für Investorenkapital attraktiv sein will.

Eine abschließende Beratung ist sinnvoll, da die Frage nach der optimalen Rechtsform auch noch nach der Gründungsphase relevant ist. Wenn ein Unternehmen wächst, kann es nötig werden, die Rechtsform zu wechseln. Der Unternehmer sollte auf jeden Fall die wichtigsten Fakten zu allen Rechtsformen kennen.