Die fachkundige Stellungnahme – Was verbirgt sich dahinter?

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Veröffentlich am: 21 Dezember 2021

Autor: Konstantin Speck

Eine fachkundige Stellungnahme ist ein benötigtes, schriftliches Gutachten zur Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung. Das Gutachten muss beim Arbeitsamt vorgelegt werden, um einen Gründerzuschuss zu erhalten. Erstellt wird das Ganze von einer fachkundigen Stelle, die den Businessplan neutral bewertet und schaut, ob das erstellte Konzept für die Selbstständigkeit, in der Zukunft auch die Existenz sichern kann.

Warum verlangt das Arbeitsamt eine fachkundige Stellungnahme?

Wenn aus der Arbeitslosigkeit heraus (ALG1) eine Existenzgründung erfolgen soll, kann eine staatliche Förderung beim Arbeitsamt beantragt werden. Dieser Gründungszuschuss kann nur erhalten werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Genehmigung des Gründungszuschusses ist das Vorlegen der fachkundigen Stellungnahme. Da kein rechtlicher Anspruch auf Gründungszuschuss besteht, können die Chancen mit diesem Gutachten deutlich gesteigert werden. Die fachkundige Stellungnahme überprüft die Plausibilität des Gründungskonzepts durch eine neutrale Stelle und dient dem Arbeitsamt als Absicherung, dass diese Geschäftsidee auch in Zukunft Umsatz generieren kann.

Was umfasst eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil(A) wird überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Gründungsvorhabens vorgelegt wurden. Im zweiten Teil(B) werden wichtige Voraussetzungen für die Existenzgründung kontrolliert. Im letzten Teil(C) werden Fragen zur Geschäftsidee beantwortet und über die Erfolgsaussichten und die Rentabilität berichtet. Was die fachkundige Stellungnahme im Detail beinhaltet, wird im Folgenden aufgeschlüsselt.

Teil A – Allgemein geforderte Unterlagen

  • Beschreibung des Existenzgründungsvorhaben
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe

Teil B – Abfrage zu gegebenen Voraussetzungen für die Existenzgründung

  • Sind die Voraussetzungen in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht gegeben?
  • Sind die Voraussetzungen in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht gegeben?
  • Sind alle Zusatzvoraussetzungen erfüllt? (Eintragung Handelsregister, Konzession usw.)

Teil C – Fragen zum Existenzgründungsvorhaben

  • Konkurrenzfähig?
  • realistische Umsatzgenerierung?
  • realistische Einschätzung der Betriebsergebnisse vor Steuereinzug?
  • realistische Einschätzung des Kapitalbedarfs?
  • Lebensgrundlage ausreichend?
  • Bestehen Zweifel an der Selbstständigkeit? Wenn ja, welche?
  • Existenzgründungsvorhaben insgesamt realisierbar?
  • Zusammenfassende Beurteilung

Redaktionelle und kalkulatorische Aufarbeitung des Businessplans für die fachkundige Stellungnahme

Um eine fachkundige Stellungnahme von einer zertifizierten Stelle zu erhalten, muss die Geschäftsidee Hand und Fuß haben. Sie sollte originell und professionell wirken und gleichzeitig mit stichhaltigen Argumenten und unwiderlegbaren Kalkulationen überzeugen. Dazu wird vorab ein umfangreicher Businessplan entworfen, der detailliert auf die einzelnen Punkte der fachkundigen Stellungnahme eingeht. Denn nur ein gut durchdachtes Unternehmenskonzept kann erfolgreich sein, dass wissen auch die neutralen Prüfer der fachkundigen Stelle.

Die Kalkulation im Businessplan

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Finanzplanung gelegt, da hier mögliche finanzielle Risiken zu sehen sind, die die fachkundige Stellungnahme negativ beeinflussen kann. Der sorgfältig ausgearbeitete Finanzplan ist also der wichtigste Bestandteil des Businessplans.

  • Preise für Produkte/Dienstleistungen: Den Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bestimmen ist nicht einfach. Hierbei sind verschiedene Faktoren entscheidend. Der Preis sollte kostendeckend sein, aber auch konkurrenzfähig Dafür ist meist eine Analyse der Konkurrenz sinnvoll, um zu schauen, welche Preise andere Unternehmen für das Produkt oder die Dienstleistung verlangen. Letztendlich ist es entscheidend, ob die Zielgruppe bereit ist den Preis zu zahlen. Auch die Herstellungskosten bei Produkten, oder der Mitarbeiterlohn bei Dienstleistungsbranchen gehört in die Finanzplanung. Ebenfalls zu beachten sind die fixen Produktionskosten wie die Miete. Dazu kommen die variablen Kosten wie z.B. Energiekosten. Im Finanzplan sollte ganz klar hervorgehen, wann die fixen und variablen Kosten gedeckt sind und ab welchen Punkt (Break-Even-Point) Gewinn erwirtschaftet werden kann. Des Weiteren muss über die zukünftigen Einsparungen von Fixkosten und variablen Kosten gesprochen werden.
  • Gewinne und Gehalt: Das Ziel jeden Unternehmens ist es, Gewinn zu erwirtschaften, um den eigenen Lohn und den Lohn der Angestellten bezahlen zu können. Dabei unterscheiden wir Einzelunternehmer, die sich ihr Gehalt in beliebiger Höhe auszahlen lassen können und Geschäftsführer/Vorstände von Kapitalgesellschaften, die einen fixen Monatsgehalt bekommen. Dies muss unbedingt in der Kalkulation mit einberechnet und in der Rentabilitätsrechnung berücksichtigt werden.
  • Finanzierung: Es sollte realistisch eingeschätzt werden können, wie viel Startkapital zur Existenzgründung notwendig ist, welche Investitionen getätigt werden müssen (Renovierungen, Büroausstattung usw.) und wie der Kapitalbedarf finanziert werden kann. Wie viel Eigenkapital ist vorhanden, kann ein Kredit aufgenommen werden, wenn ja, wie hoch fällt dieser aus. Welche Sicherheiten können eingesetzt werden? (Haus- und Grundbesitz, Lebensversicherung, Bürgschaften etc.)

Wichtig ist, sich über alle möglichen Ausgaben und Einnahmen einen Überblick zu verschaffen und diese realistisch im Finanzplan niederzuschreiben. Nur so können finanzielle Probleme auf Anhieb vermieden werden und der Prüfer, der die fachkundige Stellungnahme ausstellt, sowie andere Investoren und Partner, überzeugt werden.

Redaktionelle Aufarbeitung des Businessplans

Nicht zu vernachlässigen ist die richtige redaktionelle Aufarbeitung des Businessplans. Für die fachkundige Stellungnahme ist es wichtig, dass das Gründungskonzept leicht verständlich und nachvollziehbar ist. Das Vorhaben sollte detailliert beschrieben und trotzdem so kurz wie möglich gehalten werden. Wichtig ist, dass alle essenziellen Elemente der Geschäftsidee schriftlich zusammengefasst werden. Zudem sollten Risiken und Chancen mit bedacht und ebenfalls notiert werden. Wer sind die Gründungspersonen, welche Qualifikationen besitzen sie, welche Tätigkeit wurde im Vorfeld ausgeführt, welches Produkt/ welche Dienstleistung wird angeboten und was ist das Besondere an diesem Angebot, wo und welche Bedingungen sind für die Geschäftsräume notwendig, wo und wie wird die Ware/das Material eingekauft, was für Zukunftsperspektiven bieten sich, wie wird Marketing betrieben, das alles und noch viel mehr sollte ausführlich im Businessplan aufgeschrieben werden, um die fachkundige Stellungnahme zu erlangen.

 Wie wir die fachkundige Stellungnahme für Sie auf den Weg bringen

Damit ganz sicher die fachkundige Stellungnahme in Ihren Händen landet, gibt es die Möglichkeit gemeinsam mit unserem professionellen und erfahrenen Team zu arbeiten und zusammen einen einwandfreien Businessplan zu erstellen. Dabei werden alle essenziellen Aspekte betrachtet und bearbeitet, bis der Businessplan in trockenen Tüchern ist und die fachkundige Stellungnahme ausgestellt wurde. Die Kosten, die bei der Beratung und Erstellung des Businessplans entstehen, können durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gedeckt werden. Dieser Gutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt, um Arbeitssuchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Unsere Beratungsleistungen und Businessplanerstellung werden damit bis zu 100% staatlich gefördert. Sollten Sie einen Gründungszuschuss für ihre Geschäftsidee beantragen wollen und benötigen Sie professionelle Hilfe bei der Erstellung des Businessplans, dann holen Sie sich heute noch eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung zu Ihrem Projekt, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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