Gründungszuschuss

Gründungszuschuss Agentur für Arbeit

Die komplette Übersicht 2023

Willkommen bei unserer umfassenden Übersicht zum Thema Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Hier findest Du alle Informationen, die Du benötigst, um das Thema zu verstehen und von den neuesten Updates für das Jahr 2023 zu profitieren.

Basierend auf über 4 Jahren intensiver Beratung mit über 200 Kunden haben wir einen wertvollen Wissensschatz aufgebaut, den wir nun mit Dir teilen möchten. Tauche ein und erfahre alles, was du über den Gründungszuschuss wissen musst.

econoomy Gründerberatung

Kapitel 1: Was ist der Gründungszuschuss und für wen eignet er sich?

Rund 550.000 Existenzgründungen gab es 2022 in Deutschland. Viele Gründer haben Sorgen und Angst vor der Bürokratie, den Kosten, der Unwissenheit. Gerade deshalb eignet sich der Gründungszuschuss: er gibt Sicherheit für den Start.

Eines vorab: die offiziellen Informationen zum Gründungszuschuss sind leider sehr undurchsichtig und knapp. Auch eine persönliche Beratung bei Deinem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit ist meistens nicht zielführend. Die Agentur für Arbeit hat mehr Interesse daran, Dich in einen neuen Job zu bringen, anstatt Dich in der Selbstständigkeit zu unterstützen. Aber keine Angst, wir haben alle Infos, die Du wissen musst!

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit, die Dir hilft, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Er soll Dir den Start in Dein eigenes Unternehmen erleichtern und Dir finanzielle Sicherheit in der Anfangsphase bieten. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss – es ist eine sog. „Ermessensleistung“ der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit. Das heißt: die zuständigen Berater Deiner Agentur für Arbeit können darüber bestimmen, ob Du den Zuschuss bekommst oder nicht. Aber keine Angst, mit der richtigen Vorbereitung und allen Infos, die wir hier zusammentragen, hast Du gute Chancen!

Fangen wir jedoch erstmal von vorne an: Wer kann den Gründungszuschuss beantragen? Gute Frage! Zum einen können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, den Zuschuss beantragen. Zum anderen gibt es auch Möglichkeiten für Arbeitsuchende, die bereits Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV oder Bürgegeld) beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Förderung zu profitieren.

Damit Du für den Gründungszuschuss in Betracht kommst, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem eine fundierte Geschäftsidee, die Tragfähigkeit Deines geplanten Unternehmens und Deine persönliche Eignung. Außerdem ist eine intensive Vorbereitungsphase wichtig, die Du mit einem schlüssigen Gründungskonzept dokumentieren solltest. Auf die Kriterien gehen wir in Kapitel 2 nochmal im Detail ein.

Es ist erstmal wichtig, dass Du verstehst: der Gründungszuschuss deckt Deine privaten Kosten während der Startphase und nicht die Deines Unternehmens!

Nun fragst Du Dich sicher: wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange bekomme ich ihn?

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach Deinem vorherigen Arbeitslosengeldanspruch. In den ersten sechs Monaten der Förderung (erste Phase) erhältst Du den vollen Betrag, der dem Arbeitslosengeld entspricht, auf das Du vorher Anspruch hattest. Darüber hinaus erhältst Du 300 EUR für Deine Sozialversicherung (Krankenkasse). Beispiel: Du beziehst rund 1.500 EUR Arbeitslosengeld, dann würdest Du mit dem Bezug des Gründungszuschusses für sechs Monate 1.800 EUR bekommen, die Du nicht zurück zahlen musst. In der zweiten Phase erhältst Du „nur noch“ die 300 EUR für Deine Krankenkasse. Während dieses gesamten Zeitraumes kannst Du Umsätze und Gewinne aus Deinem Vorhaben ziehen – in unbegrenzter Höhe und ohne Kürzung des Zuschusses.

Es ist also wichtig zu beachten, dass der Gründungszuschuss insgesamt für maximal 15 Monate gezahlt wird. Das bedeutet, dass Du die Förderung für diesen Zeitraum nutzen kannst, um Dein Unternehmen aufzubauen und Deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Fassen wir mal alles aus dem ersten Kapitel zusammen:

  • Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit für angehende Selbstständige. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf
  • Er eignet sich für die Deckung Deiner persönlichen Kosten, nicht die Deines Unternehmens
  • Er richtet sich an Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I und unter bestimmten Voraussetzungen auch an Arbeitsuchende mit Arbeitslosengeld II
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und Du kannst in unbegrenzter Höhe mit Deinem Business dazu verdienen – ohne Kürzung des Zuschusses
  • Die Höhe des Gründungszuschusses entspricht in den ersten sechs Monaten dem vorherigen Arbeitslosengeldanspruch plus 300 EUR und verringert sich danach auf 300 EUR für weitere neun Monate
  • Die Gesamtdauer der Förderung beträgt also maximal 15 Monate

Kapitel 2: Erfülle ich die Voraussetzungen?

Wir haben im ersten Kapitel bereits die ersten Kriterien beschrieben. Die schlechte Nachricht: es gibt noch mehr dieser Kriterien. Die gute Nachricht: mit unserem Guide hast Du eine komplette Übersicht und auf den zweiten Blick ist es nicht mehr so kompliziert.

Wir haben es in Kapitel 1 schon grob zusammengefasst: Du musst arbeitslos gemeldet sein, um den Gründungszuschuss beantragen zu können. Leider ist das nicht genug: Du brauchst auch 150 Tage Restanspruch auf ALG1.

Das heißt, wenn Du ein Jahr lang Arbeitslosengeld (ALG1) bekommst, dann solltest Du den Gründungszuschuss innerhalb der ersten sechs Monate beantragen, damit Du noch genug Restanspruch (also rund 5 Monate) hast. Kläre also mit Deinem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, wieviel Restanspruch Du noch hast, sollte es unklar sein. Diese Aussage darf Dir die Agentur für Arbeit nicht verweigern.

Ein weiteres Kriterium: die angehende Selbstständigkeit muss hauptberuflich (also rund 40 Stunden / Woche) ausgeübt werden. Das bedeutet ganz konkret: Du kannst nicht einen (Neben-)Job anfangen und parallel gründen! Du musst also „All-In“ gehen. Doch im Grunde ist das Risiko überschaubar, da Du als Privatperson abgesichert bist für die ersten sechs Monate.

Auch wichtig zu beachten: die Gründung muss in Deutschland erfolgen. Doch was heißt das genau? Dass Du dauerhaft in Deutschland sein musst? Nein! Es bedeutet: die Gründung (also die Anmeldung Deiner Selbstständigkeit), muss in Deutschland erfolgen. Ob Du Dich nach der Gründung in Deutschland im Ausland aufhältst, ist gesondert zu betrachten. Beachte jedoch, dass Dein Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland sein muss. Mit anderen Worten: Du kannst problemlos in Deutschland gründen, den Zuschuss beziehen, Dich aber im Ausland aufhalten, solange Dein Wohnsitz in Deutschland bleibt – zumindest während Du den Gründungszuschuss beziehst.

Neben diesen formellen Kriterien, kommt auch Dein Geschäftskonzept bzw. Deine Idee ins Spiel: Du musst ein schlüssiges Gründungskonzept vorlegen, das die Tragfähigkeit Deines geplanten Unternehmens nachweist. Das Konzept sollte Informationen über Deine Geschäftsidee, den Markt, die Zielgruppe, die Finanzierung und die Rentabilität des Vorhabens enthalten. Mit anderen Worten: Du brauchst also einen wasserdichten Businessplan, der alles zusammenfasst. Dieser Businessplan muss außerdem von einer sog. „fachkundigen Stelle“ überprüft werden. Fachkundige Stellen sind bspw. Steuerberater, die IHK oder Unternehmen wie wir. Wenn Du Hilfe brauchst bei der Erstellung des Businessplans oder der fachkundigen Stellungnahme, kannst Du dich an uns wenden. Als öffentlicher Bildungsträger sind wir befugt für Dich einen Businessplan zu erstellen, Dir bei der Antragsstellung des Zuschusses zu helfen und eine fachkundige Stellungnahme abzugeben. Das Ganze wird ebenfalls zu 100% von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert. Mehr dazu hier.

Fassen wir nun nochmal alles zusammen:

  • Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst Du arbeitslos gemeldet sein und benötigst einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I
  • Die angehende Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, d.h., Du kannst keinen (Neben-)Job parallel ausüben
  • Die Gründung muss in Deutschland erfolgen, jedoch musst Du nicht dauerhaft in Deutschland sein
  • Ein schlüssiger Businessplan ist erforderlich und sollte Informationen über die Geschäftsidee, den Markt, die Zielgruppe, die Finanzierung und die Rentabilität des Vorhabens enthalten. Bei der Erstellung des Businessplans und der Vorbereitung Deines Vorhabens, können wir Dir helfen
  • Der Businessplan muss von einer fachkundigen Stelle überprüft werden, wie beispielsweise einem Steuerberater, Unternehmen wie uns oder der IHK

Kapitel 3: Was sind typische Stolpersteine? Was hat sich 2023 geändert?

Wenn Du alle Kriterien aus Kapitel 2 erfüllst, hast Du gute Chancen auf den Zuschuss. Es gibt jedoch Fallen, in die du treten kannst – und sogar ein wichtiges Update für 2023.

Hindernisse Gründungszuschuss

Bei der Beantragung des Gründungszuschusses können verschiedene Stolpersteine auftreten, die zu einer Ablehnung führen können. Es ist wichtig, diese potenziellen Hindernisse zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen, um ihnen entgegenzuwirken.

Ein möglicher Grund für eine Ablehnung war der sogenannte Vermittlungsvorrang, der bis 2022 galt. Dieser besagte, dass der Gründungszuschuss abgelehnt werden konnte, wenn die Agentur für Arbeit der Meinung war, dass Du vermittelbar in einen neuen Job bist. Allerdings wurde dieser Vermittlungsvorrang 2023 abgeschafft und gilt nicht mehr als Ablehnungsgrund!

Ein weiterer Stolperstein ist die mangelnde Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts. Hier ist es wichtig, ein überzeugendes und realistisches Geschäftskonzept vorzulegen. Wenn beispielsweise die Umsatzprognosen zu hoch oder zu niedrig angegeben werden, kann dies zu einer Ablehnung führen. Auch bei der Gründung einer GmbH ist die Gesellschafterstruktur von Bedeutung. Wenn Du weniger Anteile als Dein Partner oder Deine Partnerin besitzt, könntest Du als nicht „rein“ selbstständig gelten und eine Ablehnung erhalten. Daher ist es wichtig, realistische Umsatz- und Rentabilitätsprognosen anzugeben und alle relevanten Informationen zu Deiner Geschäftsidee, dem Markt, der Zielgruppe, der Finanzierung und der Rentabilität in Deinem Geschäftskonzept darzulegen.

Die Agentur für Arbeit bewertet auch Deine persönliche Eignung zur Selbstständigkeit. Wenn Zweifel an Deinen Fähigkeiten bestehen, kann dies zur Ablehnung führen. Es ist daher wichtig, in Deinem Antrag und Geschäftskonzept deutlich darzustellen, dass Du über die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen verfügst oder bereit bist, Dich durch Fortbildungen oder Beratung unterstützen zu lassen.

Ein weiterer Punkt, der zu einer Ablehnung führen kann, ist die Verletzung der Antragsfristen. Der Gründungszuschuss muss innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden. Verspätete Anträge können abgelehnt werden. Informiere Dich daher bei der Agentur für Arbeit über die genauen Fristen und reiche Deinen Antrag frühzeitig ein, um sicherzustellen, dass Du die Frist einhältst.

Fassen wir nochmal alles zusammen:

  • Vermittlungsvorrang wurde 2023 abgeschafft und ist kein Ablehnungsgrund mehr
  • Mangelnde Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts (z.B. unrealistische Umsatzprognosen, problematische Gesellschafterstruktur) kann zu einer Ablehnung führen
  • Mangelnde Eignung zur Selbstständigkeit (persönliche Fähigkeiten und Erfahrungen) ist ebenfalls ein Hindernis
  • Verletzung der Antragsfristen (fristgerechte Einreichung beachten) kann zur Ablehnung führen
  • Sonstige Gründe (Unstimmigkeiten in den Unterlagen, fehlende Nachweise) werden sehr sehlten zu einer Ablehnung führen, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht!
  • Du hast Widerspruchsmöglichkeit bei einer Ablehnung
  • Du kannst professionelle Hilfe durch Existenzgründungsberater mit AVGS-Gutschein beantragen

Kapitel 4: Wie und wo beantragen? Welche Schritte muss ich beachten?

Der Antrag des Gründungszuschusses ist nicht sehr kompliziert. Aber auch hier gibt es sehr viele hilfreiche Tipps, wie Du den kompletten Prozess so umsetzt, dass Du die maximalen Chancen zu einer Bewilligung rausholst.

Die Beantragung des Gründungszuschusses erfordert verschiedene Schritte und sorgfältige Vorbereitung. Hier erfährst Du, wie Du den Antrag stellen kannst und worauf Du dabei achten solltest:

  1. Erstes Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit: Vereinbare einen Termin mit Deinem Berater der Agentur für Arbeit, um über Deine Selbstständigkeitspläne zu sprechen. In diesem Gespräch kannst Du alle Fragen klären und Informationen zum Gründungszuschuss erhalten. Es ist wichtig, dass Du Deine Pläne und Ideen deutlich darlegst. Tipp: wenn Du dieses Gespräch erst nach ein paar Wochen oder Monaten nach Deiner eingetretenen Arbeitslosigkeit führst und sogar noch aufzeigst, dass Du Dich bisher schon um einen Job bemüht hast, steigen Deine Chancen. Denn: der Berater hat nun keine Argumente, warum eine Selbstständigkeit sinnlos ist in Deinem Fall. Vorausgesetzt natürlich, dass Deine Idee stimmig ist.
  2. Erstellung des Geschäftskonzepts: Erarbeite ein schlüssiges Geschäftskonzept, das alle relevanten Informationen über Deine geplante Selbstständigkeit enthält. Beschreibe darin Deine Geschäftsidee, den Markt, die Zielgruppe, die Finanzierung und die Rentabilität des Vorhabens. Stelle sicher, dass Dein Konzept die Tragfähigkeit Deines Vorhabens überzeugend darstellt.
  3. Prüfung des Konzepts durch eine fachkundige Stelle: Dein Geschäftskonzept muss von einer „fachkundigen Stelle“ überprüft werden. Fachkundige Stellen können beispielsweise Steuerberater, die IHK oder auch spezialisierte Unternehmen wie Existenzgründerberater sein. Die fachkundige Stelle bestätigt die Plausibilität und Tragfähigkeit des Konzepts.
  4. AVGS-Gutschein für professionelle Hilfe: Beachte, dass Du für die Inanspruchnahme von professioneller Hilfe durch Existenzgründerberater wie uns einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen kannst. Dieser Gutschein ermöglicht eine Förderung der Beratungsleistung. Die Beratung ist somit kostenfrei für Dich!
  5. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen: Stelle alle erforderlichen Unterlagen zusammen, die für den Antrag auf Gründungszuschuss benötigt werden. Dazu gehören unter anderem der ausgefüllte Antragsvordruck, das Geschäftskonzept, Nachweise über die fachkundige Stellungnahme und Deine Gewerbeanmeldung bzw. Deine Anmeldung beim Finanzamt (bei freiberuflicher Tätigkeit).
  6. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit: Reiche Deinen vollständigen Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit ein. Achte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. Eine sorgfältige Überprüfung vor dem Einreichen kann mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten vermeiden.
  7. Warten auf die Entscheidung: Nach Einreichung Deines Antrags musst Du auf die Entscheidung der Agentur für Arbeit warten. Die Bearbeitungsdauer kann variieren, im Normalfall dauert es wenige Wochen. Halte Dich bei Rückfragen oder fehlenden Informationen in regelmäßigem Kontakt mit Deinem Berater.
  8. Widerspruchsmöglichkeit bei Ablehnung: Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, hast Du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Setze Dich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, kläre die Gründe für die Ablehnung und frage nach Verbesserungsmöglichkeiten. Nutze die Rückmeldung, um Deinen Antrag zu optimieren und erneut einzureichen.

Fassen wir nun auch dieses Kapitel zusammen:

  • Vereinbare ein erstes Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit
  • Eine professionelle Unterstützung durch Existenzgründerberater kann förderbar sein: Beantrage einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für professionelle Beratung in dem Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit
  • Erstelle ein schlüssiges Geschäftskonzept, das die Tragfähigkeit deiner Selbstständigkeit zeigt
  • Lasse dein Konzept von einer fachkundigen Stelle überprüfen
  • Stelle alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag zusammen.
  • Reiche den vollständigen Antrag bei der Agentur für Arbeit ein
  • Warte auf die Entscheidung und bleibe in Kontakt mit deinem Berater
  • Bei Ablehnung hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Antrag zu verbessern

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Deine Ansprechpartnerin: Jennifer Roth

Über uns

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Ein junges Team an erfahrenen Beratern, die sich persönlich Zeit nehmen für unsere Kunden. Wir beraten online, bundesweit und da wir staatlich akkreditiert sind, wird unsere Beratung für Gründer und bestehende Unternehmen staatlich gefördert.

Eleni Klaliotou econoomy

Wir sind ein junges Beratungsunternehmen, das staatlich akkreditiert und zertifiziert ist. Das heißt: wir dürfen bundesweit Gründercoachings durchführen und unseren Kunden helfen, den Gründungszuschuss zu erhalten. Die Kosten werden dabei von der Agentur für Arbeit übernommen!

Unsere Qualitätsmerkmale:

  • Erfahrene und ausgebildete Berater und Coaches
  • Höhere Chance den Gründungszuschuss zu erhalten
  • Keine Kosten für Dich durch staatliche Förderung
  • Flexible Zeiteinteilung – Das Coaching findet online statt