Krankenversicherung und Existenzgründung – Was gibt es zu beachten?

Der Eintritt in die Selbständigkeit birgt die Qual der Wahl. Selbständige haben die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Da diese Entscheidung für den Gründer von nicht erheblicher Bedeutung ist, ist es wichtig, sich ausreichend über die Vor- und Nachteile zu informieren und die Entscheidung nicht zu überstürzen. Erfahrungsgemäß setzen sich Gründer mit der Thematik der Krankenversicherung kaum auseinander. Der Fokus liegt auf der Kundenakquise und Aufbau des Kundenstamms. Dies beansprucht die volle Aufmerksamkeit. Jedoch darf die Wahl der passenden Krankenversicherung nicht auf „später“ verschoben werden.

Krankenversicherungspflicht für Selbständige und Angestellte

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für Selbständige und Angestellte. Selbständig Tätige können zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Bei Angestellten ist dies ebenfalls möglich, allerdings muss für den Wechsel in die private Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro pro Jahr überschritten werden. Bis zu dieser Grenze müssen Angestellte gesetzlich krankenversichert sein. Als Selbständiger hingegen befindet man sich in der komfortablen Situation, wählen zu dürfen, ob man sich privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Zwar lockt die private Krankenversicherung mit zahlreichen Vorteilen, doch ist die Rückkehr in das System einer gesetzlichen Krankenversicherung im Alter oder mit Vorerkrankungen nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile, die auf den ersten Blick häufig schwer erkennbar sind. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt. Private Versicherer dürfen hingegen frei entscheiden, welche Leistungen sie ihren Kunden anbieten. So können hier wirtschaftlich heikle Leistungsbereiche, wie beispielsweise psychische Erkrankungen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine gesetzliche Krankenversicherung muss hingegen alle Bereiche abdecken, die als medizinisch notwendig gelten. Neben einem breiten Leistungsspektrum bietet die gesetzliche Krankenversicherung den Vorteil, dass das Einkommen maßgeblich für die Höhe des Beitrags ist. Private Krankenversicherungen lassen Faktoren, wie das Alter und den Gesundheitszustand mit in die Berechnung des Beitrags einfließen. Aus diesem Grund sind die Beiträge für eine private Krankenversicherung im jungen Alter niedrig. Im Alter hingegen steigen die Beiträge.

Die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sind verhältnismäßig überschaubar. Der Grundbetrag beläuft sich auf 14,6 Prozent des Einkommens. Zum Einkommen zählen nicht nur Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern ebenfalls Miet- oder Zinseinkünfte sowie der Gründungszuschuss. Die Pauschale in Höhe von 300 Euro ist davon allerdings ausgenommen, da sie zur sozialen Grundsicherung dient. Je nach Krankenkasse kann außerdem ein Zusatzbeitrag fällig werden. Er richtet sich ebenfalls nach dem Einkommen und wird von jeder Krankenkasse nach deren Ermessen erhoben. In der Regel beträgt er 1,1 Prozent des Einkommens. Bei Abschluss der Krankenversicherung ist es möglich, auf die Zahlung von Krankengeld zu verzichten. Das bedeutet, dass der Beitrag sinkt. Somit werden anstatt 14,6 Prozent des Einkommens lediglich 14 Prozent des Einkommens als Grundbetrag angesetzt. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ist man automatisch Teil der Pflegeversicherung. Der Beitrag beläuft sich auf 3,3 Prozent des Einkommens.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen wählt man den gewünschten Tarif selbst aus. Je besser das Leistungsangebot der Krankenversicherung ist, desto höher ist der Beitrag. Zwar ist der Beitrag in jungen Jahren niedriger als der Beitrag für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, doch der Verbraucherzeitschrift Finanztest zur Folge kann sich der Beitrag für die private Krankenversicherung mit dem Eintritt ins Rentenalter gegenüber dem Einstiegsbeitrag verdreifachen. Den Betrag, den man durch den Eintritt in die PKV spart, sollte man somit definitiv für das Alter sparen bzw. investieren.

So ist es als Gründer vorteilhafter, Mitglied der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, um auch die erste Entwicklung der Umsätze zu beobachten. Zwar werden hierbei die Beiträge anhand des Einkommens berechnet, dennoch sind die Beiträge bei Eintritt ins Rentenalter günstiger als bei einer privaten Krankenversicherung.