Existenzgründung – Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit

Startseite/Gründung, Gründungszuschuss/Existenzgründung – Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit

Veröffentlich am: 21 Dezember 2021

Autor: Konstantin Speck

Wenn Sie schon einmal arbeitslos waren oder derzeit arbeitslos sind, dann wissen Sie sicher, dass der Einstieg in das Arbeitsleben bei einem neuen potenziellen Arbeitgeber in den seltensten Fällen von heute auf morgen geschieht und Sie gegebenenfalls, entsprechend Ihrer Qualifikation, auch noch Abstriche machen müssen. Doch es gibt eine Lösung, an die Sie bisher vielleicht noch nicht gedacht haben. Die Rede ist von der Existenzgründung und der Start einer Selbständigkeit. Hierbei unterstützt Sie sogar der Staat mit einem Gründungszuschuss und anderen Förderprogrammen.

War der Einstieg in die Selbständigkeit früher noch etwas schwieriger, so ist es heutzutage kein Problem mehr. Um es einfach auszudrücken, müssen Sie lediglich bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung ein Gewerbe anmelden und den steuerlichen Fragebogen an das Finanzamt senden. Schon sind Sie als Einzelunternehmer selbständig.

Wichtig: Wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen wollen, dann melden Sie das Gewerbe erst an, sobald Sie den Antrag gestellt haben. Wir oder die Bundesagentur für Arbeit wird Sie über den detaillierten Ablauf informieren.

Selbständigkeit als Chance erkennen

Wenn Sie an Selbständigkeit denken, dann kommt Ihnen vielleicht der Gedanke an hohe Investitionskosten, das Risiko oder spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse in den Kopf. Selbständig zu sein bedeutet aber nicht immer, dass Sie viel Startkapital investieren müssen und schon gar nicht, dass Sie dabei ein hohes Risiko eingehen müssen.

Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten eine Selbständigkeit ohne Investitionskosten und mit wenig Risiko zu starten. Denken Sie dabei beispielsweise an die Selbständigkeit einer Haushaltshilfe, die virtuelle Assistenz oder an einfache Handwerksdienstleistungen, ohne spezielle Geräte und Maschinen. Das ist nur eine kleine Auswahl möglicher Tätigkeiten, die mit wenig Startkapital und ohne hohe laufende Kosten in Selbständigkeit ausgeführt werden können.

Keine Angst vor den Gründungskosten

Viele Menschen, die sich selbständig machen wollen, haben Angst vor den Gründungskosten. Dabei sind diese meist gar nicht so hoch. Klar, Sie müssen sich krankenversichern, benötigen gegebenenfalls einen Steuerberater, etwas Equipment und Software und vielleicht ein Büro oder Ladengeschäft, abhängig von Ihrer Tätigkeit.

Krankenversicherung

Selbständige müssen sich entweder privat oder gesetzlich pflichtversichern. Dafür suchen Sie sich nach der Gründung entweder einen privaten Krankenversicherer oder informieren Ihre derzeitige Krankenversicherung, dass Sie sich dort freiwillig gesetzlich versichern möchten. Ihr Beitrag wird dann anhand Ihres Einkommens berechnet. Jedoch werden Sie einen Mindestbeitrag bezahlen, der aus einem Mindesteinkommen von 1.096,67 pro Monat berechnet wird. Je nach Beitragssatz sind das dann zirka 200 €, vorausgesetzt Sie verdienen tatsächlich nicht mehr. Die Krankenversicherung wird in regelmäßigen Abständen Nachweise in Form einer BWA oder Steuerbescheid verlangen, um Ihren Beitrag neu zu berechnen.

Buchhaltung & Steuerberater

Die Buchhaltung war früher viel teurer als heute. Dank moderner Systeme und Apps können Sie bei einfachen Geschäftsmodellen Ihre Buchhaltung sogar komplett selbst beziehungsweise mit der Hilfe einer Software, Cloud-Lösung oder Apps erledigen. Lediglich die Abschlüsse und Steuererklärungen sollten durch den Steuerberater erledigt werden. Dafür können Sie in der Regel eine pauschale Gebühr vereinbaren.

Equipment & Software

Technisches Equipment und Software ist heutzutage auch viel günstiger zu bekommen. Je nach Anforderungen bezahlen Sie für einen einfachen und durchschnittlich guten Laptop zwischen 400 und 600 Euro. Auch besteht die Möglichkeit diese Geräte zu mieten oder auf Ratenzahlung zu bekommen. Die meisten Softwareanbieter haben inzwischen auch vom einmaligen Kauf auf Abonnements umgestellt. Während Office früher beispielsweise in der Anschaffung recht teuer war, zahlen Sie dafür heute gerade mal 10 Euro pro Monat und haben immer die aktuelle Version.

Gründungszuschuss beantragen

Grundsätzlich kann jeder bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen, um eine Selbständigkeit zu starten. Dafür müssen allerdings ein paar Voraussetzungen gewährleistet sein.  Die erste Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt und die Arbeitslosigkeit dadurch beendet wird. Zusätzlich muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen. Drittens muss eine fachkundige Stelle bescheinigen, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbständigkeit ermöglichen. Grundsätzlich muss aber auch Ihr Arbeitsvermittler diesem Antrag zustimmen. Dies erfolgt in der Regel erst dann, wenn die Arbeitsagentur für eine Vermittlung bei Ihnen Schwierigkeiten sieht, weil beispielsweise kaum Stellen in Ihrer Branche vorhanden sind.

Der Gründungszuschuss dient dazu, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu finanzieren. In der Regel reicht dieser aber nicht für Investitionen in das Geschäft aus. Sie erhalten den Gründungszuschuss in der gleichen Höhe, wie auch der aktuelle Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnet wurde. Zusätzlich erhalten Sie 300 Euro zur Finanzierung der Krankenversicherung und Sozialabgaben. Der Gründungszuschuss wird für einen Zeitraum von 6 Monaten bewilligt und kann dann noch mal um weitere 9 Monate verlängert werden. In dem Verlängerungszeitraum erhalten Sie aber nur noch die 300 Euro.

Gründung mit wenig Risiko

Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit, mit Hilfe des Gründungszuschusses, ist in der Regel mit relativ wenig Risiko verbunden, insofern Sie keine größeren Investitionen aus Privatvermögen planen. Während Sie Gründungszuschuss erhalten, können Sie trotzdem weiterhin freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das würde Ihnen jederzeit ermöglichen aus der Selbständigkeit wieder in die Arbeitslosigkeit zu gehen und fortlaufend Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Selbstverständlich können Sie sich trotz Existenzgründung und Gründungszuschuss auch jederzeit weiter bewerben und eine Festanstellung annehmen. Den bereits gezahlten Gründungszuschuss müssen Sie bei der Aufnahme einer Festanstellung nicht zurückzahlen. Sie müssen der Agentur für Arbeit allerdings melden, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben, da ab diesem Tag die Förderung wieder eingestellt wird. In der Praxis benötigt man aber mindestens 6 – 12 Monate, um festzustellen, ob die Selbstständigkeit richtig Fahrt aufnimmt. Sodass eine Meldung an die Arbeitsagentur nicht nötig ist, wenn Sie danach eine Festanstellung oder Teilzeitbeschäftigung aufnehmen.

Zusatzeinkommen als Minijobber

Ein großer Vorteil bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuss ist, dass Sie zusätzlich noch einen Minijob annehmen und so bis zu 450 € steuerfrei dazu verdienen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Zeiteinsatz für die Selbständigkeit den des Minijobs überwiegt. Der Minijob kann auch nach Ablauf der Förderung selbstverständlich weitergeführt werden.

10 Fragen, die sich Existenzgründer stellen

Wie finde ich eine Geschäftsidee?

Meist ergibt sich die Geschäftsidee aus der Tätigkeit, die Sie vorher schon ausgeführt haben. Bisher vielleicht in Festanstellung und nun in Selbständigkeit. Auch werden Geschäftsmodelle häufig kopiert. Was woanders funktioniert, kann auch bei Ihnen funktionieren. Zusätzlich gibt es online zahlreiche Portale für Geschäftsideen, auf denen Sie stöbern können.

Bin ich für die Selbständigkeit geeignet?

Den typischen Selbständigen gibt es an sich gar nicht und ob Sie geeignet sind oder nicht entscheiden Sie selbst beziehungsweise die Erfahrung mit der Zeit. Grundsätzlich sind Sie aber geeignet, wenn Sie in erster Linie motiviert sind und die Dinge anpacken wollen, bereit sind über den Tellerrand zu schauen und auch zu Spitzenzeiten mehr Zeit zu investieren als vergleichsweise in einer Festanstellung.

Soll ich mit Franchise starten?

Franchise Konzepte sind grundsätzlich betrachtet gute Geschäftsmodelle, da sie in der Regel praxiserprobt sind und auch an anderen Standorten, bei anderen Franchisenehmern, funktionieren. Zusätzlich wird häufig alles zur Verfügung gestellt, was für den Geschäftsbetrieb benötigt wird. Sie können daher auch als Existenzgründer mit Franchise starten. Sie sollten jedoch beachten, dass es häufig Investitionen und laufende Franchise Gebühren gibt.

Was benötige ich, um ein Unternehmen zu gründen?

Das kommt darauf an, für welche Art von Unternehmen Sie sich entscheiden. Die einfachste Form ist ein Einzelunternehmen. Dafür müssen Sie lediglich ein Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde anmelden und einen steuerlichen Fragebogen ausfüllen. Alle anderen Unternehmensformen benötigen mehr Planung und Formalität.

Woher bekomme ich Startkapital?

Startkapital für Ihr Unternehmen kann aus unterschiedlichen Bereichen kommen. Zum einen wäre das der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Aber auch Beteiligungen, Bootstrapping, Crowdfunding und andere Fördermittel könnten geprüft werden. Über die KfW werden zinsgünstige Gründerkredite zur Verfügung gestellt.

Benötige ich einen Businessplan?

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit über den Gründungszuschuss starten wollen, dann benötigen Sie auf jeden Fall ein Businessplan, da dieser zur Prüfung der Tragfähigkeit vorgelegt werden muss. Auch bei allen anderen Arten von Förderungen oder Beteiligungen wird meist ein Businessplan benötigt. Insbesondere der Businessplan zur Vorlage bei einer Bank muss hochprofessionell sein. Wenn Sie keines der Dinge planen, dann benötigen Sie grundsätzlich keinen Businessplan, wobei es dennoch für Sie selbst sehr nützlich sein kann.

Wo gibt es Unterstützung für Existenzgründer?

Bei der Existenzgründung über den Gründungszuschuss ist in erster Linie die Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Zusätzlich gibt es aber bei den meisten Industrie- und Handelskammern kostenlose Beratungen und Seminare für Existenzgründer. Auch können Sie zusätzlich einen Existenzgründer- oder Unternehmensberater hinzuziehen. Diese Beratungen werden teils sogar gefördert.

Unsere Leistung lässt sich beispielsweise durch die Arbeitsagentur fördern, sofern Sie ALG 1 beziehen. Hierfür ist ein sogenannter „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ nötig. Beantragen Sie diesen noch heute bei Ihrer Arbeitsagentur.

By |Categories: Gründung, Gründungszuschuss|1586 words|
Nach oben