Welche Steuern müssen Selbstständige entrichten?

Es gibt einige Steuern, die Selbstständige beachten müssen. Welche Steuerarten auf den Gründer zukommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel gehen wir auf wichtige Punkte detailliert ein.

Steuerarten

Je nach Rechtsform und Höhe des Umsatzes werden unterschiedliche Steuern erhoben:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer

Dazu kommen noch weitere Abgaben wie:

  • Kapitalertragsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Die Lohnsteuer fällt bei vielen Selbstständige nicht an, da diese erst greift, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer fällt bei fast jedem an, ob Freelancer, Handwerker oder Ladeninhaber. Die Einkommensteuer fällt bei Ledigen ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro (Stand 2021) an. Bei Verheirateten bei einem Einkommen von 19.488 Euro. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent und der Spitzensteuersatz 42 bzw. 45 Prozent. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des Unternehmens zu dem Einkommen gezählt. Der Gewinn ergibt sich grob aus Einnahmen und Ausgaben.

Auf die Einkommensteuer werden der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. die Kirchensteuer berechnet.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wird bei Unternehmen fällig, die als Kapitalgesellschaft eingetragen sind. Sie gilt als Alternative zur Einkommensteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent und es wird auch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent draufgeschlagen.

Umsatzsteuer

Selbstständige, die Rechnungen schreiben, müssen darauf Umsatzsteuer ausweisen, es sei denn sie sind durch die Kleinunternehmerregel davon ausgenommen. Bei der Bezahlung der Rechnungen nehmen sie die Umsatzsteuer ein, aber müssen diese ans Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer, die im Rahmen von beruflichen Einkäufen bezahlt wird, bekommt der Selbstständige erstattet. Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 Prozent. Dieser gilt für Lebensmittel, Bücher sowie weitere Dienstleistungen und Waren. Welche unter den gemäßigten Steuersatz fallen, ist im Umsatzsteuergesetz geregelt.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Umsatz im Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt und im Folgejahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Wenn der Selbstständige diese Regelung in Anspruch nimmt, dann wird auch die Vorsteuer bei beruflichen Anschaffungen vom Finanzamt nicht erstattet.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist, wie der Name sagt, eine Steuer für Gewerbetreibende. Sie wird fällig, wenn das Gewerbe angemeldet wurde. Für die Berechnung der Gewerbesteuer muss erst einmal der Hebesatz ermittelt werden. Dieser richtet sich nach der Gemeinde. Es wird zuerst der Gewerbeertrag mit der Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und anschließend mit dem jeweiligen Hebesatz.

Buchhaltung

Wer sich selbstständig macht, sollte für die Ermittlung der Steuern eine sorgfältige Buchhaltung durchführen. Hierfür lohnt es sich mit einem Steuerberater in Kontakt zu treten. Dieser kennt sich mit den aufgeführten Themen aus und ist auf einige Bereiche spezialisiert. Die Belege müssen aber auch in diesem Fall vollständig und ordentlich sortiert sein. Dafür ist es hilfreich, wenn im Geschäftskonto bereits Tools für die Buchführung enthalten sind. Dies ist auch für die Erstellung der Steuererklärungen hilfreich.

Fazit

Gerade am Anfang muss sich der Selbstständige um vieles kümmern. Trotzdem sollte er sich schon frühzeitig mit dem Steuerthema auseinandersetzen. Das gilt sowohl für Freelancer als auch für Gewerbetreibende. In vielen Fällen lohnt es sich dafür, sich an ein Steuerbüro zu wenden. So kann sich der Selbstständige mehr um sein Kerngeschäft kümmern.

Der Steuerberater kümmert sich nicht nur darum, dass die Steuern fristgemäß bezahlt werden, sondern auch darum den Gewinn für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu ermitteln. Für den Steuerberater fallen zwar auch Kosten an, allerdings können Unternehmer durch die Steuertipps Steuern einsparen.