Die oHG als Personengesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine Rechtsform und gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung der oHG kann von mindestens zwei juristischen oder natürlichen Personen erfolgen. Es wird ein Handelsgewerbe betrieben und es muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen.

Haftung bei der offenen Handelsgesellschaft

Die Gesellschafter haften für alle Verbindlichkeiten, die in der oHG entstehen, uneingeschränkt, dementsprechend mit dem Betriebs- und Privatvermögen. Durch diese uneingeschränkte Haftung sehen Banken die oHG als kreditwürdig an. Die Rechtsform ist aber aufgrund der uneingeschränkten Haftung bei der Gründung nicht so beliebt.

Für wen die Rechtsform geeignet ist

Die offene Handelsgesellschaft ist eine geeignete Rechtsform für mehrere Kaufleute, welche ein auf Dauer angelegten kleines oder mittelständisches Unternehmen gründen möchten, das kein hohes Haftungsrisiko hat.

GbRs werden oft in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt, weil gewisse Umsatzgrenzen überschritten werden und die GbR kein Kleingewerbe mehr ist. Der Wechsel der Gesellschaftsform geschieht in diesem Fall automatisch und der Eintrag ins Handelsregister ist verpflichtend.

Die Gründung als offene Handelsgesellschaft geschieht eher selten, da es häufig ein höheres unternehmerisches Risiko gibt und daher eine Haftungsbeschränkung gewünscht ist.

Gründungskosten

Bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich. Es sind aber Bar- und Sacheinlagen möglich, die im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden sollten. Der Gesellschaftsvertrag sollte auf die zu gründende oHG zugeschnitten sein, wofür Beratungskosten eines Rechtsanwalts anfallen können.

Kosten, die auf alle Fälle anfallen, sind die Gebühren für die Gewerbeanmeldung und für den Eintrag ins Handelsregister.

Buchführung und Steuern

Die offene Handelsgesellschaft ist ein kaufmännisches Unternehmen und damit zur doppelten Buchführung verpflichtet. Es muss ein Jahresabschluss sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

Für die abgerechneten Lieferungen und Leistungen muss die oHG Umsatzsteuer abführen. Die oHG ist ein Gewerbebetrieb, somit fällt Gewerbesteuer an. Sofern die Gesellschaft Angestellte beschäftigt, muss für diese Lohnsteuer gezahlt werden.

Einkommensteuer fällt bei den einzelnen Gesellschaftern für die ausgeschütteten Gewinnanteile an.

Was wird für die Gründung einer oHG benötigt?

Es ist nicht verpflichtend, einen Gesellschaftsvertrag zu schließen, aber es empfiehlt sich. Darin werden wichtige Fragen geregelt, wie

  • Art der Geschäftsführung
  • Art Geschäftsanteile zu übertragen
  • Auflösung der oHG
  • Bedingungen um als Gesellschafter auszuscheiden
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Zweck der oHG

Der Gesellschaftsvertrag muss nur durch einen Notar beglaubigt werden, sofern Grundstücke eingebracht werden. Der Notar ist allerdings nötig, sobald die oHG ins Handelsregister eingetragen wird.

Zudem ist die Anmeldung beim Gewerbeamt nötig, welches dann das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer oder die zuständige Handwerkskammer über die Gründung informiert.

Es empfiehlt sich die Aufstellung eines Businessplans, welcher die Geschäftsgrundlage für alle Beteiligten ist.

Firmierung der offenen Handelsgesellschaft

Die oHG wird mit der Firmierung ins Handelsregister eingetragen und tritt mit dieser im Geschäftsverkehr auf. In der Bezeichnung kann der Unternehmensgegenstand, Personennamen, ein Phantasiename oder eine Kombination dieser Bestandteile enthalten sein. Es ist lediglich wichtig, dass die Firmierung nicht irreführend ist und den Zusatz oHG enthält.

Vorteile der offenen Handelsgesellschaft

Banken, Lieferanten und Verbände fordern teilweise einen Handelsregistereintrag. Die oHG wird zudem von Banken oftmals kreditwürdiger eingestuft, da die Gesellschafter uneingeschränkt mit dem Betriebs- und Privatvermögen haften. Ein weiterer Vorteil ist, dass für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist und die Führung der offenen Handelsgesellschaft flexibel gestaltet werden kann.

Nachteile der offenen Handelsgesellschaft

Die persönliche Haftung der Gesellschafter führt oftmals dazu, dass nicht als oHG gegründet wird. Die offene Handelsgesellschaft ist stark an Personen gebunden, daher braucht es viel Vertrauen unter den Gesellschaftern. Die Gesellschafter können die oHG einzeln vertreten und bei Streitigkeiten ist die Gesellschaft schnell gefährdet. Zudem ist die Buchführung aufwendiger.

Fazit

Der größte Vorteil der offenen Handelsgesellschaft ist, dass nur geringe Kosten anfallen und auch der Verwaltungsaufwand gering ist. Die oHG kann aber nur funktionieren, wenn die Gesellschafter sich laufend austauschen und ein gemeinsames Ziel verfolgen. Die Gesellschafter sollten sich daher im Vorfeld bewusst sein, was diese Rechtform für den Geschäftsbetrieb bedeutet.

Die uneingeschränkte Haftung mit dem Betriebs- und Privatvermögen schützt oftmals vor riskanten Entscheidungen. Das fehlende Mindestkapital ist vielleicht verlockend, aber das dadurch vorhandene Kapital muss für Investitionen eingesetzt werden und dient als Rücklage für schwierige Monate. Es hilft auch bei der Kreditwürdigkeit. Der Gesellschaftsvertrag ist freiwillig, empfiehlt sich aber um gemeinsame Ziele festzuhalten.