Genossenschaft gründen

Die eingetragene Genossenschaft ist die richtige Rechtsform für diejenigen, die sich zu den Themen Energie- und Ressource, Fairtrade oder Nachhaltigkeit zusammenschließen möchten oder auch Personalknappheit und steigende Preise gemeinsam begegnen wollen. Eine e.G. eignet sich aber auch für kulturelle und soziale Zwecke.

Haftung bei einer eingetragenen Genossenschaft

Die Haftung der Mitglieder kann bei einer Genossenschaft für getätigte Geschäfte auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt werden. Die Mitglieder haften somit nur mit der Kapitalbeteiligung. Dafür muss in der Satzung eine Nachschussplicht ausgeschlossen werden.

Die Gesellschaftsform ist interessant, weil die Mitglieder nicht mit dem vollen Privatvermögen haften. Die folgende Unterscheidung ist dabei wichtig:

  • Bei Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften sind die Mitglieder gleichzeitig Geschäftspartner.
  • Bei Handelsgenossenschaften handelt es sich bei den Mitgliedern um Unternehmer.

Für wen ist die Rechtsform geeignet?

Juristische und natürliche Personen können eine Genossenschaft gründen, um damit gemeinsame Ziele zu erreichen. Die Ziele können kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Art sein. Die individuelle Selbstständigkeit bleibt erhalten.

Die Zwecke der Genossenschaften können ganz unterschiedlich sein. Sie finden sich in verschiedenen Bereichen, wie im Dienstleistungsbereich, in Dorfläden, im Energiesektor, im Gesundheitsbereich, im Handel oder im Handwerk. In erster Linie werden ökonomische Zwecke verfolgt, die Förderung der Mitglieder ist dabei gesetzlich vorgegeben.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist eine Personenvereinigung. Die juristischen bzw. natürlichen Personen führen das Unternehmen gemeinsam und gleichberechtigt. Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person. Die Miteigentümer der Genossenschaft sind Eigenkapitalgeber und Geschäftspartner.

Gründungskosten bei einer eingetragenen Genossenschaft

Bei der Existenzgründung einer Genossenschaft ist der organisatorische Aufwand etwas höher. Zur Gründung werden mindestens drei Gründer benötigt. Die Gesellschaft muss ins Genossenschaftsregister des Amtsgerichts eingetragen werden.

Die Satzung der Genossenschaft hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt. Zudem ist die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband verpflichtend.

Buchführung und Steuern bei der eingetragenen Genossenschaft

Im Bereich der Steuern wird die Genossenschaft wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, beispielsweise wie die GmbH oder UG. Mit der genossenschaftlichen Rückvergütung gibt es ein attraktives Instrument der Steueroptimierung.

Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus der Genossenschaft hat dieses Anspruch auf die Rückzahlung des anteiligen Geschäftsguthabens. Die Geschäftsanteile müssen nicht an einen Dritten übertragen werden.

Die Genossenschaft kann umsatzsteuerpflichtig sein. Es muss eine Buchführung erstellt werden, um die abzuführenden Steuern zu ermitteln.

Struktur der Genossenschaft

Die Rechts- und Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft basiert auf ein Stimmrecht. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon wie hoch seine Beteiligung ist. Der Aufbau der eingetragenen Genossenschaft ist im Satzungsrecht verankert. Für strukturelle Veränderungen braucht es eine Dreiviertel-Mehrheit. Dadurch wird die unternehmerische Selbstständigkeit gewährleistet.

Eine kleine Genossenschaft, die bis zu 20 Mitglieder umfasst, braucht keinen Aufsichtsrat.

Die geschäftsführenden Prozesse sind flexibel lenkbar und sehr transparent, da die Mitglieder die interne Kontrolle besitzen und der Genossenschaftsverband eine unabhängige Prüfung durchführt.

Vor- und Nachteile der Genossenschaft

Vorteile: Mit der Genossenschaft können verschiedene Unternehmer zusammen ein Ziel verfolgen und damit eine Herzenssache oder das Unternehmen unterstützen. In der heutigen Zeit steigen die Preise immer weiter, es herrscht eine Personalknappheit, gleichzeitig sollen die Energie- und Ressourcen effizient genutzt werden, Fairtrade ist wichtig und Nachhaltigkeit gewünscht. Bei so vielen Herausforderungen kann mit der Genossenschaft flexibel am Markt agiert werden und die Position gegenüber den Mitbewerbern gestärkt werden. Zudem lässt sich die Haftung begrenzen und es gibt steuerliche Vorteile.

Nachteile: Für die Gründung einer Genossenschaft sind mindestens drei Personen notwendig. Es muss eine Satzung erstellt und die Genossenschaft im entsprechenden Register beim Amtsgericht eingetragen werden. Zudem ist der Beitritt in einem übergeordneten Verband verpflichtend. Die Genossenschaft agiert steuerrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft. Dadurch muss eine umfangreiche Buchführung erstellt werden.

Fazit

Die eingetragene Genossenschaft ist vor allem für diejenigen eine gute Alternative, die Kleinunternehmer sind und gemeinsam einen wirtschaftlichen Vorteil nutzen wollen. Die genossenschaftliche Tätigkeit richtet sich vor allem nach den Interessen der Mitglieder und zielt nicht auf Gewinnmaximierung ab.