Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Veröffentlich am: 16 Februar 2021

Autor: Konstantin Speck

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Unternehmen und Start-ups mit verschiedenen Programmen. Mit anderen Worten: Beim BAFA erhalten Sie als Gründerin oder Gründer Unterstützung und Zuschüsse. Eine der zur Verfügung stehenden Optionen ist dabei das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Was durch dieses Förderprogramm bezuschusst wird und alle weiteren Informationen dazu, geben wir Ihnen in diesem Beitrag.

Förderprogramme der BAFA

Wie in unserem Beitrag „BAFA – was hinter der Förderung für Jungunternehmen steckt“ bereits aufgezeigt, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl Unternehmen, die bereits gegründet sind als auch Unternehmen, die kurz vor der Gründung stehen mit diversen Förderprogrammen. Konkret bestehen dazu zwei verschiedene Förderprogramme:

  • Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“
  • Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Ziel beider Programme ist es, Jungunterehmer_innen und auch bereits bestehende Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und so ihren langfristigen Erfolg zu sichern.

Das INVEST-Förderprogramm des BAFA für Start-ups

Das Förderprogramm des BAFA für Jungunternehmer und Start-ups heißt INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Es zielt darauf ab einerseits junge, innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern zu unterstützen. Andererseits sollen private Investoren dazu angeregt werden, sogenanntes Wagniskapital in ebensolche Unternehmen zu investieren. Denn genau daran fehlt es vielen Start-ups: Am notwendigen Startkapital, um voll durchstarten zu können.

Dabei ist das Förderprogramm INVEST in den Bereich des sogenannten Erwerbszuchusses und den Bereich des sogenannten Exitzuschusses aufgeteilt. Dabei handelt es sich nicht um Zuschüsse an das Jungunternehmen, sondern vielmehr um Zuschüsse an den Investor. Die Idee dahinter: Das BAFA bzw. INVEST bescheinigt dem Start-up die Förderfähigkeit und animiert mit dem entsprechenden Zuschuss private Investoren bzw. Business Angels, in eben dieses zu investieren. Dadurch sollen solche Investitionen gefördert und entsprechend häufiger stattfinden.

Erwerbszuschuss

Beim sogenannten Erwerbszuchuss handelt es sich um die Rückerstattung in der Höhe von 20 Prozent des Ausgabepreises der finanzierten Geschäftsanteile des privaten Investors. Kauft als ein Investor Geschäftsanteile an einem Start-up und übernimmt dadurch einen Teil der Finanzierung, erhält er den Erwerbszuschuss zurückerstattet. Dabei kann es sich sowohl um Erstinvestitionen als auch um Anschlussinvestitionen handeln, wobei die Beteiligung mindestens 10’000 Euro betragen und für mindestens drei Jahre durch den Investor gehalten werden muss. Insgesamt können Investoren bis zu maximal 500’000 Euro für Beteiligungen pro Kalenderjahr erhalten und Unternehmen bzw. Start-ups können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschussen lassen.

Exitzuschuss

Der sogenannte Exitzuschuss dient als pauschale Rückerstattung der Steuern auf Gewinne, die beim Verkauf von erworbenen Geschäftsanteilen anfallen. Veräußert also ein Investor nach der Mindestdauer seine geförderten Anteile an einem Start-up, kann er einen Exitzuschuss beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt. Dabei beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent des Gewinns aus dem Verkauf der mittels dem Erwerbszuschuss geförderten Geschäftsanteile, wobei der Verkaufsgewinn mindestens 2’000 Euro betragen muss. Der Exitzuschuss darf zudem maximal 80 Prozent des ursprünglich durch den Erwerbszuschuss geförderten Betrages ausmachen.

INVEST – Vorteile für beide Seiten

Die Vorteile liegen für beide Parteien auf der Hand: Unternehmen erhalten nach erfolgreichem Antrag eine offizielle Bescheinigung des BAFA und profitieren damit auf der Suche nach potenziellen Investoren. Förderfähige Jungunternehmen erhalten direkt vom BAFA ein entsprechendes Förderfähigkeitslogo, welches sie in ihrer gesamten Kommunikation verwenden können. Damit erhöhen sich die Chancen eine Finanzierung zu erhalten stark.

Private Investoren können gleichzeitig ihr Investitionsrisiko durch INVEST verringern. Durch den Erwerbszuschuss als auch den Exitzuschuss erhalten sie einen Teil des investierten Kapitals bzw. der bei der Veräußerung der Anteile anfallenden Kosten zurückerstattet. Dadurch steigt die Attraktivität einer Investition bzw. einer Kapitalbeteiligung für Investoren.

Wie Sie die Förderfähigkeit als Start-up erhalten können

Um als junges Unternehmen vom Förderprogramm der BAFA zu profitieren und Ihre Chancen auf Finanzierung zu erhöhen, müssen Sie die Förderbedingungen für Unternehmen erfüllen. Dazu zählen:

  • Ihr Unternehmen darf nicht älter als 7 Jahre sein;
  • Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein;
  • Sie müssen mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, die im Handelsregister eingetragen ist oder eine Betriebsstätte in Deutschland, die im Gewerberegister eingetragen ist.
  • Sie dürfen als Unternehmen nicht über mehr als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) verfügen;
  • Ihr Jahresumsatz bzw. Ihre Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Millionen Euro betragen;
  • Ihr Unternehmen muss gemäß Handelsregisterauszug einer sogenannten innovativen Branche angehören;
  • Alternativ gilt Ihr Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patents ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat;
  • Die Innovativität Ihres Start-ups kann sonst auch über ein externes, unabhängiges Kurzgutachten bescheinigt werden. Achten Sie hier darauf, dass das Gutachten durch einen auf der Homepage des BAFA veröffentlichten Gutachter erfolgen muss. Ein solches Kurzgutachten kann zudem erst nach erfolgter Antragstellung und Aufforderung durch das BAFA initiiert werden, ist für das Unternehmen jedoch kostenlos.

Antragsverlauf & Matchmaking durch INVEST

Haben Sie als Gründer oder Gründerin die Förderfähigkeit Ihres Start-ups erlangt, so stellt Ihnen das Förderprogramm INVEST verschiedene Hilfen zur Seite. Sie profitieren einerseits ganz grundsätzlich vom Förderfähigkeitslogo, auch wenn Sie sich unabhängig auf die Suche nach potentiellen Investoren machen.

Gleichzeitig unterstützen jeweils die regionalen Business Angels Netzwerke sowohl Sie als Jungunternehmen als auch Investoren dabei, den passenden Partner zu finden. Zusätzlich bietet das BAFA mit der INVEST-Datenbank förderfähigen Start-ups eine weitere Möglichkeit, um potentielle Investoren zu finden. Durch den kostenfreien Eintrag in der Datenbank können Sie auf sich aufmerksam machen und von Investoren bzw. Business Angels gefunden werden.

Wenn Sie als Jungunternehmen am INVEST-Förderprogramm teilnehmen möchten, gilt es lediglich den entsprechenden Online-Antrag beim BAFA  einzureichen. Ist dann ein Investor gefunden, so kann dieser ebenfalls einen Online-Antrag beim BAFA platzieren. Wichtig dabei: Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, der Beteiligungsvertrag bzw. der Darlehensvertrag bei einem Wandeldarlehen zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Hingegen muss der Bewilligungsbescheid des BAFA dafür noch nicht vorliegen.

Die Erstattung des Erwerbszuschusses erfolgt dann, wenn die Zahlung für die Anteile vorgenommen oder die Wandelung in Anteile realisiert ist. Diesem Antrag müssen sodann auch die entsprechenden Verträge vorgelegt werden und die Auszahlung erfolgt erst nach der vollzogenen Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.

Wenn Sie bereits für die Gründung an sich einen Investor haben, dann sollte dieser zuerst seinen Antrag bei BAFA einreichen. Erst wenn anschließend das Start-up gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, stellen Sie Ihren Antrag auf Förderfähigkeit.

Erstellung eines professionellen Businessplans & weitere Unterstützung

Bedenken Sie, dass die entsprechenden, professionell aufbereiteten Business-Dokumente die Investoren-Suche stark beeinflussen können. Sorgen Sie dafür, dass Sie über einen fundiert aufgebauten und gut durchdachten Businessplan verfügen, inkl. Finanzteil.

Econoomy, als junge Agentur mit einem erfahrenen Beratungsteam, unterstützt Sie dabei Schritt für Schritt: Von der Erstellung Ihres Businessplans, über die Hilfestellung bei der Finanzierung bis hin zum Gründercoaching.

By |Categories: Finanzierung|1229 words|
Nach oben